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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergangsgeld-Selbstständigkeit


Homie
13.03.2007, 23:03
hallöchen alle miteinander,
ich hab folgende frage ....
also ich bekomme nur 67 % des ALG I wegen halbtagsplatz kind...
so nun will ich mich ja selbstständig machen. da heißt es ja mit förderung von der Arbeitsagentur man bekommt 300 Euro übergangsgeld und sein arbeitslosengeld weiter..so nun folgende Frage bekomme ich dann die 100 % vom Arbeitslosengeld oder nur die 67 % ????

Seebarsch
14.03.2007, 16:45
Hallo homie,
:welcome:
die 67 % haben mit der Teilzeitverfügbarkeit eigentlich nichts tun, sondern sagen einfach aus, dass bei Dir ein Kind berücksichtigt wird.
Der neue Gründungszuschuss wird in Höhe des zuletzt monatlich bezogenen Alg (vor der Selbständigkeit) gezahlt, zuzüglich pauschal 300 € monatlich.
Quelle siehe hier! (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Publikation/pdf/GA-57-Gruendungszuschuss.pdf)
:confused: