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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gelte ich als arbeitslos oder als selbstständig?


HolgerD
02.02.2006, 17:15
War bis Ende Januar bei einer Zeitarbeitsfirma unter Vertrag.
Dieser wurde nun erst mal nicht verlängert.
Ferner habe ich „nebenberuflich“ ein (angemeldetes) Gewerbe (= Handelstätigkeit), mit dem ich aber unterm Strich (noch) keinen nennenswerten Zugewinn erwirtschafte.

Habe mich zwar schon an verschiedenen Stellen im www schlau zu machen versucht ... aber irgendwie keinen analogen Fall gefunden.

Deshalb meine Frage(n):
Welchen „Status“ habe ich nun?
Bin ich arbeitslos – und müsste mich eigentlich beim Arbeitsamt melden (um überhaupt Leistungen beziehen zu können – falls es sie denn gäbe)? Oder bin ich (wovon ich ausgehe) jetzt einfach selbstständig?

Falls letzteres:
Wozu zahle ich dann als Angestellter eigentlich etwas in die Arbeitslosenversicherung ein?
Ich würde dann ja in eine Versicherung einzahlen, deren Leistungen ich eigentlich ja nie in Anspruch nehmen kann ...!?

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02.02.2006, 17:40
Hallo HolgerD,

also ich sehe das so wie Du im Moment bist DU einfach nur selbständig mit Nebengewerbe, hast also keinen Anspruch auf Zuschüsse vom Amt.

- und anscheinend hast DU deine Selbständigkeit während einer Phase aufgenommen in der DU keine Leistungen vom Amt erhieltest.

normaler weise gibt es aber auch Zuschüsse die es Dir erlauben mit deinem Nebengewerbe mindestens ans ALG2 Niveau ranzukommen, falls DU dieses mit deinen Einnahmen nicht erreichtst. - meines Wissens nach

Ich würde mich an Deiner Stelle auf jeden Fall an das AA und/oder die ARGE wenden um hier weiteres zu erfahren. Denn wenn du jetzt nur selbständig bist mußt DU dich ja auch selber versichern. (teuer).

vom Amt aus könntest DU auch arbeitslos mit Nebengewerbe sein, dieses würde Dir auf dein ALG oder ALG2 angerechnet b.z.w.abgezogen .
- auf jeden Fall wärest DU hierbei durchs Amt versichert.

Ich hoffe das stimmt so, sollte es nicht bitte richtig stellen.

MfG

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