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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man mir wegen Telefonsex KInd wegnehmen?


geradeaus
14.03.2007, 00:01
Hallo Leute ,war lange nicht hier.
Folgendes: Ich bin froh ,das ich seit ein paar Tagen einen Vertrag unterschrieben habe über freie Mitarbeit im Telefondienstleistungsgewerbe von zu Hause aus. Es ist seriös. Es geht um das Führen von Erotik und Flirtgesprächen gegen Bezahlung.
Werde Vertrag der Harzbehörde vorlegen demnäcchst.
Bin alleinerziegend mit Grundsschulkind.
Das Kind wird zu keinem Zeitpunkt was mitbekommen von den Gesprächen ,da ne Sperre eingebaut ist und ausserdem schäft es nachts ,wenn ich telefoniere.
Das Problem ,wo ich Angst habe. Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen ,wo eine Mutter das Sorgerecht entzogen bekam ,weil sie ihr Gewerbe mit den Sexgesprächen nicht aufgab.
Sie hat jetzt gegen den Leiter des Jugendamtes Dienstaufsichtbeschwerde eingeleitet.
Der Jugendamtleiter beruft sich auf das Jugendschutzgesetz.
Mein Kind ist gut erzogen ,gut in der Schule ,und ein fröhliches Kind ,dem es an nichts fehlt ,ausser wenn Mutter etwas mehr Geld als die Hungereuros von Harz ,hätte.
Das Kind war ,ist und wird zu keinem Zeitpunkt verrnachlässigt. Ich trinke nicht ,rauche nicht ,bin solide und kümmer mich mehr wie genug um mein Kind.
Bin froh ,durch diese Arbeit mit den Gesprächen was zu verdienen.
Stimmt das ,das man Schwierigkeute mit dem Jugendamt bekommt und gar das Sorgerecht entzogen bekommt ,nur weil man bei ner Sextelefonline arbeitet????
Gruss geradeaus
Bitte schnell antworten ,da mich das ales belastet ,vielleicht ist ja hier jemand ,der sich rechtlich etwas auskennt in sowas.Oder mir mal einen Link für Rechtsrat gibt.

StephanK
14.03.2007, 07:49
Hallo geradeaus,
zunächst mal: die Regeln dieses Forums erlauben es zwar nicht, die gleiche Frage in mehreren Foren zu stellen, aber ohne sinnvolle Ausnahmen wird jede Regel absurd. Deswegen möchte ich Dir empfehlen, diese Frage in einem der vielen "Eltern/Kind"-Foren zu stellen, denn der Schwerpunkt der Frage liegt eben darin, ob es familienrechtliche Probleme geben kann.

Ein Thema des Jugendschutgesetzes ist das übrigens nicht, weil das, was man landläufig Jugendschutzgesetz nennt mit vollem Namen Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit heisst. Der Schutz der Jugend im privaten Rahmen ist Thema des Buches 4 (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), und im konkreten Zusammenhang geht es um § 1666 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html).

Dir ist ja offenbar bewusst, dass es darum geht, Dein Kind von den Inhalten Deiner Tätigkeit abzuschirmen. Wenn Dir das gelingt, sehe ich kein Problem. Auf rein praktischer Ebene ist es vielleicht noch mal eine Überlegung wert, ob das wirklich funktioniert. Jedes Kind schläft gelegentlich mal schlecht oder hat schlimme Träume und kommt dann vielleicht auch mitten in der Nacht zur Mama. Ich denke, für solche Situationen solltest Du - unabhängig von Gedanken an's Jugendamt - einen Plan haben und/oder eine Absprache mit dem Unternehmen, wann Du zum sofortigen Abbruch von Gesprächen berechtigt bist, denn gleichzeitig kannst Du die beiden Rollen, die dann von Dir erwartet werden, nicht ausüben.

Sonne73
15.04.2007, 21:56
Mich würde interessieren, ob die AE Mutter einen Weg gefunden hat, und ob sie wirklich dem Arge den Vertrag vorgelegt hat, denn meiner Meinung nach braucht man das doch nicht, oder?