ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Darlehensvertrag - Finanzielle Überforderung
Laut einem Urteil des OLG Celle (OLGR 04, 275) ist ein Darlehensvertrag nicht wegen krasser finanzieller Überforderung des Darlehensnehmers sittenwidrig.
Die Rechtsprechung wegen der Sittenwidrigkeit mithaftender naher Angehöriger ist nicht auf den Darlehensnehmer übertragbar.
Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit bleibt es jeden voll Geschäftsfähigen überlassen, auch risikoreiche Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn überfordern. (NJW 1998, 597)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=21)
Laut einem Urteil des OLG Celle (OLGR 04, 275) ist ein Darlehensvertrag nicht wegen krasser finanzieller Überforderung des Darlehensnehmers sittenwidrig.
Die Rechtsprechung wegen der Sittenwidrigkeit mithaftender naher Angehöriger ist nicht auf den Darlehensnehmer übertragbar.
Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit bleibt es jeden voll Geschäftsfähigen überlassen, auch risikoreiche Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn überfordern. (NJW 1998, 597)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=21)