ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Der BGH zum Ersatz von Sachverständigenkosten
Oftmals herrscht Unklarheit, ab welcher Schadenshöhe ein Geschädigter einen Sachverständigen mit der Begutachtung seines Schadens beauftragen darf.
Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die vom Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden (BGH 30.11.04, VI ZR 365/03, NJW 05, 356
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=22)
Oftmals herrscht Unklarheit, ab welcher Schadenshöhe ein Geschädigter einen Sachverständigen mit der Begutachtung seines Schadens beauftragen darf.
Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die vom Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden (BGH 30.11.04, VI ZR 365/03, NJW 05, 356
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=22)