Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg I Zuverdienst 165 Eur - Kosten vorher abziehen?
marcel-stein
03.02.2006, 11:15
hallo!
also alg I empfänger darf ich doch 165€ dazu verdienen.
Alles was darüber hinaus geht darf ich nicht behalten und wird meinem arbeitslosen geld zu 100 % angerachnet.
Darf ich aber kosten vorher abziehen. sagen wir ich bekomme 220€ und habe fahrkosten mit dem auto von 60€. das macht 160€ effektiv. wird das anerkannt?
gruß marcel
StephanK
03.02.2006, 12:09
marcel-stein
03.02.2006, 12:25
Ja, wobei es gewisse Unterschiede gibt - je nach dem, ob Deine Nebentätigkeit selbständig ist oder nicht. Guck Dir am besten selbst mal die Vorschrift an, die das regelt, den § 141 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE028005308.html
versteh ich nicht ganz!
kannst das mal zusammenfassend erklären!
danke!
gruß marcel
StephanK
03.02.2006, 13:27
Der Unterschied liegt darin, was und in welcher Höhe von dem Nebeneinkommen vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld abzurechnen ist.
Bei abhängiger Beschäftigung (als Arbeiter oder Angestellter) sind (falls fällig) Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen und außerdem Werbungskosten (die gleichen, die Du von Deiner Steuererklärung kennst, also standardmäßig Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und vielleicht noch weiteres).
Bei einer selbständigen Tätigkeit gilt im Prinzip das gleiche, aber es werden ohne Nachweis 30 % abgezogen, und wenn Du höhere Abzüge (die gleichen wie oben) hast, musst Du sie einzeln nachweisen.
Der Freibetrag von 165 € ist bei beiden der gleiche.
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