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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ordnungwidrigkeit nach §55 OWIG


Domenik9382
15.03.2007, 17:05
Hallo zusammen,

Bevor ich auf mein Problem zu sprechen kommen muss ich erst mal gestehen das ich schon seit einigen Monat stiller Mitleser eures Forums bin und es einfach nur klasse finde wie den Leuten hier nach bestem Wissen geholfen wird ^^

Zu meinem Problem: Ich habe am 01.09.2006 ein Arbeitsverhältnis aufgenommen und wurde aus diesem am 28.09.2006 gekündigt. Habe daraufhin einen Antrag auf SGB2 Leistung gestellt und war dort bis zum 29.12.2006 im laufenden Bezug. Nun hat es sich so ergeben das ich aus dem ehemals bestehenden Arbeitsverhältnis jeweils im Oktober und November einen Teil meines Gehaltes erhalten habe (Zeitarbeit, Abschlagszahlung). Dazu kam dann noch Einkünfte die ich durch ein neues Beschäftigungsverhältnis erzielt habe das ab 27.11.06 begann und momentan auf ein Jahr befristet ist.

Wie ihr euch sicher vorstellen könnt war meine Meldung mit 29.12.2006 leider viel zu spät.
Verständlicher Weise bekam ich von der Arge ein schreiben in dem Sie den gesamten Verwaltungsakt rückgängig machen wollen und von mir nicht weniger fordern als den Regelsatz für November und Dezember + das was von den Gehaltseingängen anzurechnen ist nachdem die gesetzlichen Freibeträge runter sind.

Und genau hierbei kommt es dann leider etwas dick ^^ Die Nette Sachbearbeiterin rechnet nämlich mein Gehalt für die Zeit vom 27.11.06 – 30.11.06 auf den Regesatz an und liegt damit natürlich richtig. Was ich aber nicht so nett finde ist das Sie mir das Gehalt vom 01.12. - 31.12. auf den Regelsatz für Dezember anrechnen will. Obwohl dieses erst am 3.1.2007 auf meinem Konto gut geschrieben wurde.

Soweit ich mich recht erinnere ist dies nach der Zufluss Regelung wohl nicht so ganz koscher, oder irre ich da ? Gut Sie konnte den Regelsatz für Januar nicht mehr zurück rufen weil meine Meldung zu spät kam, aber ich glaube das berechtigt nicht zur Anrechnung auf den Monat Dezember. Habe daraufhin mal eine detaillierte Auflistung angefordert wie sie den an diese Summe kommt und daraus den oben geschilderten Sachverhalt abgeleitet. Leider habe ich hierbei nicht so recht realisiert das bei diesem Schreiben auch ein Anhörungsbogen dabei wahr in dem ich hierzu Stellung nehmen sollte. Habe das natürlich ignoriert weil ich der Meinung war das die zu erstattende Summe ja nun feststeht und ich nur noch auf das Resultat meines Widerspruches warten muss.

Überraschender Weise flatterte wenige Tage später ein an Anhörungsbogen bei mir ins Haus in dem die Untersuchung eienr Ordnungswidrigkeit nach §55 OWIG eingeleitet wurde. Man wird dann halt in diesem Bogen geben zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und anzukreuzen ob man den nun schuldig währe oder nicht. Habe ich dann natürlich getan und beides (Widerspruch & Stellungsnahme samt Bogen) per Post auf den Weg gebracht (Ging beide per Einschreiben mit Rückschein raus *Danke ans Forum für den Tip*)

Was mich jetzt brennend interessieren würde ist mit welchem Bußgeld ich im Falle einer Verknackung rechnen muss. Ich weiß mittlerweile das sich das vom Monatlichen Einkommen ableitet und in 1/30 Tagessätze aufteilt aber letztlich nicht mit welcher Höhe zu rechnen ist.
Als kleine Orientierung könnte ich noch mein Nettogehalt angeben das derzeit bei 1050,00 € liegt.

Hoffe jemand hat mal was ähnliches erlebt oder durchgemacht und kann mir da ne grobe Richtung nennen

Gruß Domenik9382

PS: Bis auf diese Sache bin ich noch nicht Aktenkundig geworden bei unseren Freunden von der ARGE bzw. der Justiz

Seebarsch
15.03.2007, 19:08
Hallo Domenik9382,
:welcome:
positiv ist eigentlich schon einmal, dass ein Verfahren nach dem OWiG eingeleitet wurde und keine Strafanzeige.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich in der Regel nach dem Grad des Verschuldens und der Höhe des Schadens.
Insofern könnte man hier nur Vermutungen anstellen, zumal ja durch den eingelegten Widerspruch die genaue Schadenshöhe noch nicht endgültig feststeht.
:razz: