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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prozedere Erstaustattung


Medea
03.02.2006, 16:42
Hallöle!

Nach einer langen Suche bin ich endlich ausgezogen...
Wie sieht es jetzt mit der Erstausstattung aus... der Ein-Euro-Jobber mit dem ich bei einer Außenstelle den Antrag ausgefüllt habe war überfragt....
ich weiß nur, dass ich den Antrag bei meinem alten Jobcenter abgeben muss... Brauche ich das von meinem jetzigen Jobcenter schriftlich?
Was kann ich eigentlich konkret beantragen? Brauche ich meinen aktuellen Bescheid des neuen Jobcenters? Kommt jemand vorbei und schaut was ich brauche? Muss ich die rechnungen später vorlegen?

Danke!

LG

Medea

Medea
18.02.2006, 12:07
Kann mir hier keiner helfen???

StephanK
18.02.2006, 12:31
Ich würde Dir gerne helfen. Das Problem ist: alles, was mit Wohnung zu tun hat, liegt alleine in der Hand der jeweiligen Kommune. Also gilt überall etwas anderes, und ich weiss nicht, wie da in Berlin verfahren wird. Berlin hat zwar recht ausführliche und öffentlich zugängliche Vorschriften, was die Übernahme von Miete angeht, aber da steht nix drin zur Frage der Erstausstattung.
Entweder können Forum-Mitglieder aus Berlin weiterhelfen, oder Du fragst bei einer örtlichen Arbeitsloseninitiative nach. Dort sollte es Leute geben, die damit praktische Erfahrung haben und daher wissen, wie der Hase läuft.
Eine Liste solcher Initiativen und anderer Beratungseinrichtungen findest Du auf der website von www.tacheles.de

Codeman
20.02.2006, 08:54
Zum Thema Erstausstattung.

Das ist ein formloser Antrag bei deinen zuständigen Jobcenter.Lass dir auf jeden Fall dies schrift. bestätigen,dass du einen Antrag gestellt hast.

Dann wird anhand der sachen die du angegeben hast,wie z.b. waschmachine,kühlschrank usw. ein pauschalbetrag berechnet,der dir aufs konto überwiesen wird.

rechnungen wurden bei mir nie verlangt.

Gruß
Codeman