Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehefrau zur Einladung der ARGE?
Snakefan
15.03.2007, 19:06
Hallo,
also ich bin arbeitslos, ALG II-Empfänger und derjenige, der die Leistung bezieht.
Meine Frau ist in einer Teilbeschäftigung und der Vertrag läuft noch. Des Weiteren ist sie verbeamtet.
Nun flattert uns eine Einladung der ARGE für meine Frau ins Haus. Da steht drin, sie sollte sich am ... um ... in der ARGE melden, wegen der beruflichen Situation. Sie wird dort als arbeitssuchend und hilfebedürftig geführt.
Gut, sie lebt in der Bedarfsgemeinschaft und ist deshalb hilfebedürftig, aber d.h. ja nicht gleichzeitig, dass sie arbeitssuchend ist. Sie ist, wie schon gesagt, in Festanstellung. Der Grund für die Einladung ist, dass man prüfen will, ob sie nicht noch mehr arbeiten kann. Das ist aber nicht möglich.
Also meine Frau bezieht keine Leistung, steht im Arbeitsverhältniss und muss deshalb dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn sie nicht der Einladung Folge leistet? Es steht ja als Rechtsbelehrung drauf, dass man ihr die Leistung kürzen kann. Ich frage mich ernsthaft, welche Leistung.
Bin über jede Info dankbar.
mfg
Snakefan
hi,
ich würde an deiner stelle schriftlich per einschreiben mit rückschein nochmals darauf hinweisen , das du der jenige bist , der arbeitsuchend gemeldet ist und nicht deine frau !!! das deine frau in festanstellung steht und sie nur in deiner bedarfsgemeinschaft mit eingetragen ist, weil es so gefordert wird und das es sich hiermit um eine verwechslung handeln muss !!!
mfg
aus berlin...
Snakefan
15.03.2007, 22:39
Hallo,
also das ist es ja, was ich nicht verstehe. Ich habe es per Mail mitgeteilt und auch immer eine Antwort bekommen. Man beruft sich auf das Sozialgesetzbuch §9 Abs. 2. Da steht es eben drin, das Ehepartner als bedürftig mitzählen, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Aber es steht nichts davon drin, dass man gleichzeitig als arbeitssuchend gilt.
Die ARGE weiß, dass meine Frau eine Teilzeitstelle hat und verbeamtet ist. Die ARGE argumentiert, dass man eben prüfen will, ob sie nicht noch mehr arbeiten kann. Sie bekommt aber mehr Gehalt als ich ALG II.
Sie war noch nie arbeitslos und ist seit 9 Jahren eine arbeitende zweifache Mutter.
Also ist es reine Schikane von der ARGE. Nur weil es eine Teilzeitstelle ist. Aber was bekomme ich von der ARGE zugeschickt, wenn man mal etwas bekommt: Teilzeitstellen oder nur 400,-- € Jobs. Welch eine Logik, wenn man im Zusammenhang mit der ARGE von Logik sprechen kann.
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man sich einen Anwalt nehmen würde. Wer zahlt diese Kosten, wenn man nicht rechtschutzversichert ist? Wäre doch paradox, wenn der Arbeitslose es bezahlen muss: Wie auch?
mfg
Snakefan
Servus Snakefan!
Ich würde den Termin wahrnehmen und alles noch mal klarstellen. Für den Termin sollte die ARGE aber die Arbeitszeiten deiner Frau berücksichtigen, damit nicht zusätzlich Ausfälle entstehen.
:mymind:
Snakefan
15.03.2007, 23:35
Hallo,
klar könnte sie den Termin wahrnehmen. Aber muss man sich denn immer der Willkür der Ämter beugen? Ich habe den Sachverhalt schon erläutert und er wurde auch verstanden. Die Antworten der ARGE belegen es. Die ARGE weiß genau, dass meine Frau teilzeit arbeitet und nicht mehr Stunden arbeiten kann (aus betrieblichen Gründen). Also was soll das her zitieren? Meine Frau hat keine Lust sich mit dem Amt rumzuschlagen, was man auch verstehen kann.
Es ist reine Schikane.
mfg
Snakefan
Euren Frust kann ich durchaus verstehen. Meine Frau ist auch nicht begeistert, dass sie monatlich neue Nachweise über Einkünfte oder dergleichen beibringen muss. Aber der „Schikane“ wirst du nicht mit Wut begegnen können. Versucht die Sachbearbeiter zu überzeugen, dass nur du einen Job brauchst und du gezielt bei der Jobsuche gefördert werden solltest. Du könntest dazu auch gezielt ein paar Maßnahmen vorschlagen. Bei solchen Aktionen geht man besser vorbereitet zur ARGE und unterbreitet Vorschläge.:mymind:
ratsuchende
16.03.2007, 18:00
Hallo!
Der Sinn dieses Konstruktes "Bedarfsgemeinschaft" besteht auch darin, daß alle Mitglieder dieser Gemeinschaft verpflichtet sind, die Bedürftigkeit zu verhindern, insofern kann von "Willkür" keine Rede sein.
Also hat man auch das Recht, die Frau zu fragen, ob und inwieweit dies möglich ist. Man sollte den Termin wahrnehmen und klarlegen, weshalb dies nicht möglich ist. Eventuell ist eine Nebentätigkeit der Frau auch schon rein dienstrechtlich ausgeschlossen, damit wäre das Thema sowieso erledigt, so daß man sich darauf konzentrieren kann, daß für Dich mehr "gefördert" statt "gefordert" wird!!!
Snakefan
25.03.2007, 18:45
Hallo,
also ich bleibe dabei, dass es Willkür war.
Der Fallmanager weiß, dass meine Frau Beamtin ist. Als Beamtin darf sie nicht ohne weiteres einen Zweitjob annehmen. Da würde der jetzige Arbeitgeber nicht dulden.
Aber egal, wir waren da und haben nur das nötigste gesagt und die arbeitstechnische Lage erläutert. Jetzt herrscht wohl Ruhe. Nur das hatte ich ihm schon alles per eMail mitgeteilt. Also war die ganze Einladung eine Phase und unnötig.
Die Härte ist aber, dass man auch die Kinder anschreiben darf, wenn sie 16 sind. Sie könnten dann ja Zeitschriften oder Zeitungen austeilen. Also da hört doch wohl alles auf.
Welch ein Glück, da haben meine Kinder ja noch etwas Zeit.
ratsuchende
26.03.2007, 15:22
Hallo!
Vielleicht hat man in der Arge gerade einen "Rundumschlag" geplant, eine Kampangne so nach dem Motto: "Laden wir mal alle Partner/Ehepartner ein und schauen nach, ob die nicht noch einen Nebenjob annehmen können oder die Stelle wechseln, damit der andere Partner aus der Bdürftigkeit rausfällt".
Irgendwas in der Art könnte ich mir vorstellen oder der Fallmanager hat einfach die Anweisung bekommen, Einladungen entsprechend zu verschicken. Also war er gezwungen, hinter der Einladung an die Frau einen "Haken" machen zu müssen. Fall erledigt, es kommt zwar nichts dabei für die Arge raus (ham die ja schon vorher gewußt), aber der "Vorgang" ist bearbeitet worden!!! Da Deine Frau ja verbeamtet ist, dürfte euch ja bekannt sein, wie Behörden so allgemein arbeiten.
Ich bin auch immer dabei, mal schnell Willkür zu vermuten, was sich aber im nachhinein oft als falsch erweist. Mein Mann, Nicht-EU-Bürger, wurde auch vor ca. 5 Jahren ins Ausländeramt zitiert, um dort einen Fragebogen zur Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen auszufüllen. Was natürlich absoluter Quatsch ist!!! Das Bundesamt für Schießmichtot hatte damals alle Landratsämter angewiesen, daß alle fraglichen Personen dort antanzen müssen, um anzugeben, ob sie in einer von 35 Organisationen weltweit tätig sind und ob sie "verdächtige Personen" in den letzten Jahren beherbergt hätten. Der Sachbearbeiter hat sich erst mal bei uns entschuldigt, daß wir überhaupt zu diesem sinnlosen Kasperltermin kommen müssen, wir haben dann überall "nein" angekreuzt und gut war's. Über die Sinnhaftigkeit von Einladungen bei Behörden im Allgemeinen muß man nicht besonders nachdenken! Welcher Mensch/Terrorist kreuzt denn schon an, er wäre Mitglied bei der Hisbollah, Djema Nfnaaa oder wie die sonst noch alle heißen???
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