ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Ausschlagung einer Erbschaft durch einenSozialhilfeempfänger
Muss ein Sozialhilfeempfänger eine Erbschaft
annehmen, oder darf er sie ausschlagen.
Mit dieser Frage hatte sich das LG Aachen zu beschäftigen.
Sachverhalt:
Der Erblasser hinterließ zwei Kinder als gesetzliche Erben.
Ein Kind, ein vermögensloser Sozialhilfeempfänger, schlug seinen Erbteil form- und fristgerecht aus.
Das andere Kind, die Schwester, beantragte die Ausstellung des Erbscheines. Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag zurück, da die Ausschlagung wegen Verstoßes gegen § 138 BGB nichtig sei.
Das LG Aachen hat den Beschluss des Nachlassgerichts aufgehoben.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=23)
Muss ein Sozialhilfeempfänger eine Erbschaft
annehmen, oder darf er sie ausschlagen.
Mit dieser Frage hatte sich das LG Aachen zu beschäftigen.
Sachverhalt:
Der Erblasser hinterließ zwei Kinder als gesetzliche Erben.
Ein Kind, ein vermögensloser Sozialhilfeempfänger, schlug seinen Erbteil form- und fristgerecht aus.
Das andere Kind, die Schwester, beantragte die Ausstellung des Erbscheines. Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag zurück, da die Ausschlagung wegen Verstoßes gegen § 138 BGB nichtig sei.
Das LG Aachen hat den Beschluss des Nachlassgerichts aufgehoben.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=23)