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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : krank geschrieben


efe55
16.03.2007, 07:25
hallo
also folgendes: ich habe am 12.03.07 von meinem Arbeitsgeber bescheid bekommen, dass mein befristeter Vetrag (bis 31.03.07) nicht verlängert wird und mein letzter Arbeitstag der 31.03.07 ist.
am nächsten Tag habe ich mich krankschreiben lassen, weil ich psychische störungen bekommen hatte.
Meine Frage? gefärdet dies mein Arbeitslosengeld?
Kann das Arbeitsamt mir etwas vorwerfen.
Danke im Vorraus!!!!

StephanK
16.03.2007, 07:55
Meine Frage? gefärdet dies mein Arbeitslosengeld?
Kann das Arbeitsamt mir etwas vorwerfen.Nein. Befristung ist Befristung und danach ist der Vertrag zu Ende. Dass Hoffnungen auf eine Vertragsverlängerung sich zerschlagen haben brauchst Du nicht mal zu erwähnen.

Seebarsch
16.03.2007, 15:40
Hallo efe55,
für Dich ist ganz wichtig festzustellen, wie lange Du eventuell krank bist.
Bist Du über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus arbeitsunfähig, hast Du einen Anspruch auf Krankengeld.
Solltest Du von dem Arzt also über den 31.03.2007 krank geschrieben werden, musst Du sofort am 01.04.2007 bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen.
Das ist besonders wichtig, weil
a) das Krankengeld höher als das Alg ist,
b) das Krankengeld wie Arbeit zu sehen ist, also den Anspruch auf Alg erhöhen kann. Hier werden nämlich volle Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.

Nach dem Ende des Krankengeldbezuges müsstest Du dich dann Arbeitslos melden!

Ich wünsche Dir eine gute Besserung und kann Dir nur raten, dich gründlich auszukurieren!
Gruß
:engel:

ratsuchende
16.03.2007, 17:50
Hallo efe55,

die Agentur kann Dir nur vorwerfen, Dich nicht rechtzeitig arbeitslos gemeldet zu haben, wenn Du dies nicht bereits vor 3 Monaten schon getan hast.

Bei einem befristeten Vertrag muß man sich nämlich mindestens 3 Monate vorher melden, da das Ende wegen der Befristung bereits bekannt war!!!

Ansonsten wurde Deine Frage ja schon erschöpfend beantwortet...

efe55
17.03.2007, 23:58
danke vielmals leute..
mein krank läuft bis 19.03.07. Und ab dem 19. muss ich meine urlaubstage abfeiern.(bis einschliesslich zum 31.03.) und ich habe vor, am 20.03. mich beim arbeitsamt arbeitslos zu melden.
meint ihr, ob ich probleme bekommen könnte zweck auszahlung meines arbeitslosengeldes..

fragi
18.03.2007, 08:47
Naja wie ratsuchende schon sagt, normal musst du dich 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhätnisses (falls bekannt, bei Befristeten ist es das ja, auch wenn dir eine Verlängerung u.U versprochen wird...) Arbeitssuchend melden.

Arbeitslos melden musst du dich, sobald bekannt ist wann deine Arbeitslosigkeit eintritt bzw spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit...

Weiß jetzt nicht ob du dich Arbeitssuchend gemeldet hast...