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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gemeinsame Elternzeit trotz Zweck~ bzw. Wohngemeinschaft


Rocky-Maus
04.02.2006, 11:20

StephanK
04.02.2006, 12:20

Rocky-Maus
04.02.2006, 16:52
Hallo, Stephan.

Genau das meine ich damit. Wo muß er jetzt angeben, das er wegen Kindererziehung nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? In der Änderungsmitteilung habe ich nämlich gar keine Spalte für sowas gefunden.

Und müssen wir dann beide alleinerziehende(r) Mutter/Vater oder trotzdem alleinstehend ankreuzen?

Das mit dem Sorgerecht klärt sich doch hoffentlich einfach dadurch, dass wir beide auf der Geburtsurkunde eingetragen werden?! Aber da erkundige ich mich noch beim zuständigen Amt.

Gruß Rocky-Maus

StephanK
04.02.2006, 17:25

Rocky-Maus
04.02.2006, 18:26