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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1,-Euro-Job und Kinder


schneemandy
16.03.2007, 10:15
Hallo,

ich habe eine Bedarfsgemeinschaft mit meinem Lebensgefährten, der aber nicht der Vater meiner Kinder ist.
Nun soll ich einen 1,- euro Job machen, 20,-Std. pro Woche. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, bis zu den Sommerferien würde das auch gehen.

Dann habe ich folgendes Problem:
Beide Kinder sind dann wegen Ein- und Umschulung für ganze 8 Wochen zu Hause. Mein 6jähriger Sohn ist stark sehbehindert.
Die Arge meint, dann müßte mein Lebensgefährte auf die Kinder aufpassen. Dem ist es aber mit meinem Sohn, der zwar im gewohntem Alltag relativ gut klarkommt, den man aber keine Sekunde aus den Augen lassen kann, eigentlich zuviel Verantwortung.

Kann mein Lebensgefährte gezwungen werden, auf meine Kinder aufzupassen?


Was ist wenn dann doch etwas passiert?

Angenommen ich würde sagen, ich kann nur bis zu den Sommerferien arbeiten, könnte mir dann das ALG II gekürzt werden?


Liebe Grüße,

Maike

StephanK
16.03.2007, 11:06
Hallo Maike,
ich finde Deine Frage sehr schwierig zu beantworten, weil sie das Verhältnis zu Deinem Lebensgefährten berührt, das mich aber nix angeht und zu dem ich mich weder äußern kann noch will. Außerdem spielt die Frage eine Rolle, wie viel Du Deinem Sohn zutrauen kannst oder willst - und auch dazu könnten Dir allenfalls Menschen etwas sagen, die Euch gut kennen.
Deswegen beschränke ich mich auf die rechtliche Sicht, wohl wissend, dass das nur ein eingeschränkter Blickwinkel ist.

Wenn Ihr denn tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft und beide arbeitslos seit, ist die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme (in diesem Fall ein 1-€-Job) zumutbar, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist. Ob eine zweite erwachsene Person im Haushalt leiblicher Elternteil ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Dass diese zweite Person sich die Betreuung nicht zutraut könnte meiner Meinung nach allenfalls dann eine Rolle spielen, wenn es sich um die Betreuung eines schwerstbehinderten Kindes handeln würde, die umfangreiche Fachkenntnisse erfordert. Ich denke aber, dass das in Eurem Fall nicht so ist, sondern dass es "nur" anstrengend ist, weil man ständig mit einem Auge auf den Kleinen schielen muss. Unter diesem Blickwinkel sehe ich nicht so recht, warum Du den 1-€-Job mit dem Argument solltest ablehnen können, dass die Betreuung Deines Sohnes nicht sicher gestellt sei.

Man kann sich angesichts dessen schon fragen, ob Dein Partner eine Person [ist], die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehenDas ist die gesetzliche Definition einer Bedarfsgemeinschaft zwischen nicht miteinander verheirateten Personen. Aus meiner Sicht ist deswegen fraglich, ob tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Wenn nicht, wäre lediglich von einer Wohngemeinschaft auszugehen, so dass nicht erwartet werden kann, dass er sich während Deiner Abwesenheit um Deinen Sohn kümmert. Dann aber wäre Dir mangels gesicherter Kinderbetreuung der 1-€-Job nicht zumutbar.

schneemandy
21.03.2007, 09:10
Hi Stephan,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Eigenlich sollte unsere "Bedarfsgemeinschaft" nur eine Wohngemeinschaft sein, aber bei Abgabe der Anträge für ALGII sagte man uns, es gäbe nur noch Bedarfsgemeinschaften.
Ist auch alles nicht so wirklich schlimm; wie ich schon sagte, habe ich außer der Vorstellung für 1,05 Euro die Std.meine Zeit zu "verplemmpern", nichts dagegen zu arbeiten, hier fällt mir so oder so oft die Decke auf den Kopf.
Irgendwie wäre ich aber mit einem 400,-Euro >Job wesendlich besser gestellt, ich glaube davon dürfte ich so um die 160,- behalten. Bei den 1 euro job bei 20Std. in der Woche hätte ich so um die 84,- bei wesendlich mehr Arbeitszeit, finde ich irgendwie ungerecht.
Naja, ich werde den 1,-Euro Job machen, und wahrscheinlich bekomme ich sogar einen Traumjob im Tierheim (wenn schon für soooo wenig Geld arbeiten, dann machts wenigstens Spaß).
Was mir nur wirklich Gedanken macht ist, was passiert wenn es nun zu den Sommerferien doch nicht hinhaut mit der Kinderbetreuung, und ich aus diesen Gründen den Job nicht weiter ausüben könnte. Habe ich dann wirklich mit Sanktionen zu rechnen???

StephanK
21.03.2007, 09:39
Was mir nur wirklich Gedanken macht ist, was passiert wenn es nun zu den Sommerferien doch nicht hinhaut mit der Kinderbetreuung, und ich aus diesen Gründen den Job nicht weiter ausüben könnte. Habe ich dann wirklich mit Sanktionen zu rechnen???Nein, hast Du nicht, wenn Du nachweisen kannst, dass die Betreuung Deines Sohnes dann nicht gewährleistet ist.

Ich denke, es wäre klug, dieses Problem rechtzeitig vor den Ferien bei Deinem Alg II-Träger anzusprechen (und auch der Beschäftigungsstelle, aber in erster Linie beim Alg II-Träger), denn dieser ist zur Hilfe verpflichtet - notfalls auch dazu, eine Betreuungsperson zu bezahlen. Das Gesetz verlangt nämlich ausdrücklich, die Leistungen (der 1-€-Job ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers eine Leistung zur Eingliederung, die Du erhältst!) darauf auszurichten, dass die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II)Der Alg II-Träger steht dann vor der Wahl, Dir entweder zusätzlichen Urlaub "außer der Reihe" einzuräumen oder sich selbst um die Betreuung Deines Sohnes zu kümmern bzw. diese zu bezahlen. Diese Pflicht hat er nun mal, aber wahrscheinlich wirst Du ihn daran deutlich erinnern müssen. Es geht ja gerade nicht darum, dass Du Dich vor dem 1-€-Job drücken wolltest, aber die Bedingungen müssen halt stimmen. Das musst Du deutlich machen, und ich denke, dass Dir als "sturmerprobte Mutter" das auch gelingen wird.

schneemandy
21.03.2007, 10:42
Danke Stephan,
da bin ja ja schon mal etwas beruhigt.
Morgen habe ich einen Termin bei der hiesigen AWO, die die Jobs vermittelt, und ich hoffe, dass es mit dem Job im Tierheim klappt.
Nun könnte ich ja immerhin ganz beruhigt erstmal anfangen zu arbeiten, in der Hoffnung das mein Partner die Betreuung meines Sohnes und seiner 9-jährigen Schwester hinbekommt.

schneemandy
26.03.2007, 07:25
So, am Samstag habe ich im Tierheim zur Probe gearbeitet, die sind zufrieden und wollen mich auch nehmen.
Nun muß ich nur noch klären, ob mein Sohn im Kindergarten zum Frühdienst gehen kann, was das kostet und wer das bezahlt.

Ist die ARGE dann nicht verpflichtet, die Kosten zur Betreuung zu übernehmen?

Ach ja, wie sieht es mit Wochenendarbeit aus, darf man die machen und wird da eventuell doch mehr bezahlt als 1,05 Euro ?

StephanK
26.03.2007, 11:01
Nun muß ich nur noch klären, ob mein Sohn im Kindergarten zum Frühdienst gehen kann, was das kostet und wer das bezahlt.

Ist die ARGE dann nicht verpflichtet, die Kosten zur Betreuung zu übernehmen?Verpflichtet ist sie wohl nicht, kann aber wohl bis zu € 130.- monatlich ausspucken, siehe diese BA-interne Quelle (http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p16/p16_10003.html).

Ach ja, wie sieht es mit Wochenendarbeit aus, darf man die machen und wird da eventuell doch mehr bezahlt als 1,05 Euro ?Wochenendarbeit soll bei 1-€-Jobs eigentlich wohl gar nicht sein. Wenn sie dennoch unumgänglich ist, wird es keine Zuschläge geben, denn es handelt sich ja ausdrücklich nicht um ein Arbeitsverhältnis.

Wenn ich dazu die ungebetene Anmerkung machen darf: Deine Begeisterung für diesen Job in Ehren, aber vergiss nicht, dass das keine Dauer-Einrichtung ist und dass Du Dich auch weiterhin auf reguläre Jobs bewerben musst, wobei üblicherweise die Stellenanzeigen in Zeitungen am Wochenende erscheinen. Auch deswegen sehe ich Wochenendarbeit in diesem Rahmen als recht problematisch an.

schneemandy
28.03.2007, 07:31
Moin Stephan,

mir ist klar das dieser Job höchstens über ein halbes Jahr gehen wird.
Dennoch ist es bei dem Job, wie bei allen anderen Sachen die ich anpacke so, das wenn ich etwas mache dann mit vollem Einsatz, so nach dem Motto: Ganz oder gar nicht. Ich sehe den 1,-Euro Job als "Urlaub" vom Haushalt :)

Ich werde aber noch einmal mit meiner Vermittlerin sprechen, ob die Wo.endarbeit wirklich sein muß, ob ich mich darauf einlassen muß.
Nun - die Tiere müssen eben auch am Samstag und Sonntag versorgt werden, und die Leute vom Tierheim meinten, das dann eben jeder mal am Wochendende arbeiten muß.