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ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Fahrverbot bei Geschwindigskeitsüberschreitung

Das OLG Rostock hatte sich mit der häufigen Frage des Augenblicksversagens bem Führen eines Kraftfahrzeuges zu beschäftigen.

In seinem Beschluss vom 21.06.2004 stellte das OLG nochmals klar, dann bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Fahrverbot nicht verhängt werden kann, wenn der Kraftfahrer das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen infolge eines Augenblicksversagens nicht wahrgenommen hat und ihm sofern lediglich eine leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(OLG Rostock NJW 04, 2320; Beschluss v. 21.06.2004 - 2Ss (OWi) 117 -04 I 90/04)


Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=24)