StephanK
16.03.2007, 23:56
Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Auszüge: Dadurch [Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe] wurden Ineffizienzen im Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige beseitigt und insbesondere die Eingliederungschancen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in ungeförderte Beschäftigung verbessert. (S. 4)
Auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es gemäß § 55 SGB II eine umfassende allgemeine Wirkungsforschung, die zu großen Teilen vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [der Bundesagentur für Arbeit] durchgeführt wird. (S. 5)
Nach Angaben der Bundesregierung gehen 16 % der SGB II- Fördermaßnahmen an Personen, die kein Alg II erhalten, so dass auch diese Personengruppe ausreichende Eingliederungsleistungen erhalte; allerdings wisse sie gar nicht, wie groß diese Personengruppe sei. (S. 6/7)
Erstmals gibt es Zahlenangaben über die Förderungsleistungen (für den Zeitraum Januar bis September 2006) (Seite 7). Zwei davon seien hier hervorgehoben: Es gab immerhin 44 000 Menschen, deren berufliche Weiterbildung gefördert wurde und - sage und schreibe - 294 000 1-€-Jobber.
Die Bundesregierung betont, dass 1-€-Jobs nicht in erster Linie der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt dienen, sondern die "erste Stufe einer Eingliederungsleiter" seien, der weitere Schritte wie z.B. Weiterbildung folgen sollen. Angaben zur Verdrängung regulärer durch 1-€-Jobs könne sie aber nicht machen.
Die Frage, in wie vielen Fällen Antragsteller wegen der Anrechnung von Partnereinkommen kein Alg II erhalten, konnte die Bundesregierung nicht beantworten (S. 13).
Der umfangreiche Text berührt viele andere Themen wie z.B. die Methode zur Ermittlung des Regelsatzes der Leistung zum Lebensunterhalt, auf die hier nicht im einzelnen eingegangen werden kann.
Im Original als PDF-Datei nachzulesen hier (http://dip.bundestag.de/btd/16/042/1604210.pdf)
Auszüge: Dadurch [Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe] wurden Ineffizienzen im Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige beseitigt und insbesondere die Eingliederungschancen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in ungeförderte Beschäftigung verbessert. (S. 4)
Auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es gemäß § 55 SGB II eine umfassende allgemeine Wirkungsforschung, die zu großen Teilen vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [der Bundesagentur für Arbeit] durchgeführt wird. (S. 5)
Nach Angaben der Bundesregierung gehen 16 % der SGB II- Fördermaßnahmen an Personen, die kein Alg II erhalten, so dass auch diese Personengruppe ausreichende Eingliederungsleistungen erhalte; allerdings wisse sie gar nicht, wie groß diese Personengruppe sei. (S. 6/7)
Erstmals gibt es Zahlenangaben über die Förderungsleistungen (für den Zeitraum Januar bis September 2006) (Seite 7). Zwei davon seien hier hervorgehoben: Es gab immerhin 44 000 Menschen, deren berufliche Weiterbildung gefördert wurde und - sage und schreibe - 294 000 1-€-Jobber.
Die Bundesregierung betont, dass 1-€-Jobs nicht in erster Linie der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt dienen, sondern die "erste Stufe einer Eingliederungsleiter" seien, der weitere Schritte wie z.B. Weiterbildung folgen sollen. Angaben zur Verdrängung regulärer durch 1-€-Jobs könne sie aber nicht machen.
Die Frage, in wie vielen Fällen Antragsteller wegen der Anrechnung von Partnereinkommen kein Alg II erhalten, konnte die Bundesregierung nicht beantworten (S. 13).
Der umfangreiche Text berührt viele andere Themen wie z.B. die Methode zur Ermittlung des Regelsatzes der Leistung zum Lebensunterhalt, auf die hier nicht im einzelnen eingegangen werden kann.
Im Original als PDF-Datei nachzulesen hier (http://dip.bundestag.de/btd/16/042/1604210.pdf)