ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Fahrverbot - Langer Zeitabstand zwischen Tat und Ahndung
Wann die Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung bei langer Verfahrensdauer nicht mehr geboten ist, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.
Bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil bedarf es schon besonderer Umstände für die Annahme, dass ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.
Beschluss des OLG Celle 211 Ss 145/04 (Owi)
Hierauf weist die http://www.anwalt-wiesbaden.info
Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=25)
Wann die Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der Bußgeldkatalogverordnung bei langer Verfahrensdauer nicht mehr geboten ist, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.
Bei einem Zeitablauf von über zwei Jahren zwischen Tat und Urteil bedarf es schon besonderer Umstände für die Annahme, dass ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.
Beschluss des OLG Celle 211 Ss 145/04 (Owi)
Hierauf weist die http://www.anwalt-wiesbaden.info
Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=25)