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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung trotz über 58 Jahre


carlos
04.02.2006, 21:48

StephanK
04.02.2006, 23:59
:welcome: carlos,
es war leider nicht gerade klug, diese Eingliederungsvereinbarung fast ungelesen zu unterschreiben, denn jetzt kann man Dich daran festhalten und Dir auch Sanktionen aufbrummen, wenn Du die von Dir übernommenen Verpflichtungen nicht einhältst.
Du hast nicht genau beschrieben, wozu Du Dich im Einzelnen verpflichtet hast. Wenn Du Dich z.B. zur Teilnahme an irgendwelchen Maßnahmen verpflichtet hast, wirst Du das auch tun mussen, wenn Du keine finanziellen Einbußen erleiden willst, die wahrscheinlich Euch beide empfindlich treffen würden.
Die einzige Ausnahme wäre der Fall, dass die Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig wäre, weil sie Verpflichtungen enthielte, die die ARGE Dir nicht auferlegen darf. Dafür habe ich anhand Deiner Angaben aber keine Anhaltspunkte. Jedenfalls ist Dein Alter kein Grund, der gegen eine Eingliederungsvereinbarung spräche.

Upsala
06.02.2006, 02:03