Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft Mutter (2 Kinder) + Vollverdiener
Hallo,
nachdem ich mich hier einige stunden durchgewühlt habe, bin ich nun zwar etwas schlauer, dennoch bin ich mir sehr unsicher.
folgendes Problem.
meine Freundin, ihre 2 Kinder und Ich möchten nun zusammen ziehen.
wir haben uns eine nette wohnung ausgesucht.
nun sind wir uns nicht sicher, wie es finanziell aussieht , wenn wir zusammengezogen sind.
Ich würde euch nun gern mal bitten uns unsere finanzielle Zukunft zu skizzieren.
zu den Fakten.
Meine Freundin (26) ist arbeitssuchend und bezieht ALG II
sie hat bereits 2 Kinder, die mit in diese "Bedarfsgemeinschaft" ziehen sollen.
sie bekommt Kindergeld: 308 €
und Unterhalt für die Kinder ( 2 und 4 Jahre) : 222 €
Ich (29) verdiene 1020 € (netto) im Monat und habe ein "Aktienvermögen" von 11000 €.
Die neue Wohnung:
80 m² / 400 € kalt / 590 € warm
nun zu den vielen Fragen:
hätte meine Freundin weiterhin Anspruch auf ALG II (wenn ja, wie hoch?)
würde mein Einkommen mit angerechnet werden ?
wie würde die Miete berechnet werden ? müsste ich diese allein tragen oder würde das Amt einen Teil dazu beitragen ?
wird mein "Vermögen" mit angerechnet ?
gibt es weiterhin unterstützung für die Kindergartenplätze ?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr uns einen kleinen Einblick in unsere finanzielle Zukunft geben könntet, damit wir endlich eine Größe haben, mit der wir weiter planen können. Welche Einkommen steht uns dann monatlich zur verfügung ?
Vielen Dank.
StephanK
18.03.2007, 11:42
:welcome: chucky,
mal angenommen, Ihr seit von Anfang des Zusammenwohnens an eine Bedarfsgemeinschaft, müsstest Du Dein Vermögen zum Lebensunterhalt der "Familie" einsetzen, denn dieses liegt deutlich über Deinem Freibetrag von € 4350. So lange bis es auf diesen Freibetrag abgeschmolzen ist gäbe es kein Alg II.
Ansonsten wäre bei überschlägiger Berechnung (genauer ist nicht möglich, weil es auf noch mehr Einzelheiten ankommt als Du schon angegeben hast) mit einem Alg II-Betrag von ungefähr € 350 zu rechnen.
Im übrigen weise ich auf den Beitrag zum Thema "Selbstberechnung" hin bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_selbstberechnung)
danke für die schnelle antwort.
einerseits zählen wir dann also als "Familie". bei dem Freibetrag werde ich dann aber wieder als Single betrachtet ?
demnach sollte ich also schnellstmöglich zusehen , mein Geld sinnvoll auszugeben (Küche, Couch) oder es auf meine Eltern zu übertragen ?
StephanK
19.03.2007, 17:45
einerseits zählen wir dann also als "Familie". bei dem Freibetrag werde ich dann aber wieder als Single betrachtet ?Nein, die Freibeträge werden für alle zusammengerechnet. Daran hatte ich nicht gedacht :oops: Insofern könnte es schon reichen, weil die Kinder auch jeweils einen Vermögensfreibetrag von € 3100 haben! :)
Ansonsten könntest Du darüber nachdenken, einen Teil Deines Aktienvermögens in eine Riester-Rente umzuschichten, denn deren Bestand wird bis zur Obergrenze des steuerlich Förderbaren nicht als Vermögen betrachtet. (Ausnahmeregelung, um auch Alg II-Beziehern zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen) Hinsichtlich der Details solltest Du Dich ggf. von Deiner Bank oder Versicherung beraten lassen.
das Aktienvermögen läuft natürlich auf meinen namen.
gelten die freibeträge (auch der Kinder) dann trotzdem oder muss ich dann für die Kinder extra ein sparbuch anlegen um diesen Freibetrag geltend zu machen ?
StephanK
20.03.2007, 12:47
Ich fürchte: nein, weil es sich ja nicht um "Deine" Kinder handelt. Allerdings "schwimme" ich in diesem Punkt und bin mir keineswegs sicher. :shock:
nun ist es soweit und wir dürfen den Antrag ausfüllen.
bisher ging es hier ja nun mehr um Vermögen.
da wir für die neue Wohnung ne Küche brauchen, hat sich das mit dem Vermögen wohl eh erledigt.
nun zum Antrag.
zähle ich wirklich ab dem ersten Tag des Zusammenziehens zu dieser Bedarfsgemeinschaft ?
wenn das Vermögen weg ist, wie sieht es dann eventuell mit mietzuschuss und Übernahme der Betreuungskosten für die Kindergartenplätze aus ?
ich konnte hier mehrfach lesen, das das Partnereinkommen frühestens nach einem Jahr zusammenleben angerechnet werden kann.
muss ich bei Ihrem Antrag nun also schon auskunft über meine finanzielle Situation geben ?
bin mit dem thema leicht überfordert :(
StephanK
11.05.2007, 10:27
zähle ich wirklich ab dem ersten Tag des Zusammenziehens zu dieser Bedarfsgemeinschaft ?Wenn Du nicht gerade sagst: das sind ihre Kinder; die gehen mich nix an und um die kümmere ich mich nicht: ja
wenn das Vermögen weg ist, wie sieht es dann eventuell mit mietzuschuss und Übernahme der Betreuungskosten für die Kindergartenplätze aus ?Es wäre dann an Wohngeld zu denken. Das ist eine stark familienorientierte Leistung, die aber natürlich auch am Einkommen orientiert ist. Nähere Informationen dazu gibt's hier (http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm). Allerdings wäre Alg II, wenn es denn welches gibt, wohl vorzuziehen, weil es gleichzeitig für die Krankenversicherung sorgt.
Für Kindergartenbeiträge gibt es keine allgemeine Regelung, sondern jeder Kindergartenträger regelt für sich, ob und welchen Gruppen von Eltern er Gebührenermäßigung oder -freiheit gewährt. Also bitte vor Ort erfragen!
ich konnte hier mehrfach lesen, das das Partnereinkommen frühestens nach einem Jahr zusammenleben angerechnet werden kann.Das gilt nicht, wenn Kinder des Partners versorgt werden. Deswegen die Anmerkung weiter oben. (In diesem Forum sind auch viele sehr junge Fragesteller, die noch keine eigenen Kinder haben, deswegen taucht die Frage der Dauer des Zusammenlebens relativ häufig auf.)
muss ich bei Ihrem Antrag nun also schon auskunft über meine finanzielle Situation geben ?Ich gewinne den Eindruck, dass Ihr ein familiäres Zusammenleben vor habt und muss die Frage deswegen mit ja beantworten. An etwas anderes ließe sich allenfalls dann denken, wenn - um es mal sehr platt auszudrücken - es Dir nur um die Freundin ginge und Du ihre Kinder nur mehr oder weniger billigend in Kauf nähmest. Aber selbst wenn es so wäre gerietest Du in erhebliche Probleme, dieses "beschränkte Engagement" glaubhaft zu machen. Deswegen erscheinen mir die Chancen schlecht, mit so etwas "durchzukommen".
quinkyjones
11.05.2007, 17:43
Vermögensfreibeträge:
Er: 29 Jahre x 150€ = 4350€ + 750€ für Anschaffungen = 5100€
Sie: 26 Jahre x 150€ = 3900€ + 750€ für Anschaffungen = 4650€
Der gesamte Freibetrag der eheähnlichen Gemeinschaft ohne Kinder beträgt 9750€. Hier ist zusammenzählen erlaubt!
Es gibt unterschiedliche Urteile, wo Freibeträge der Kinder (je 3100€) auf den Gesamtfreibrag der BG zusammengezählt werden und wo nicht. Hierauf kann man sich leider nicht berufen.
Allerdings der Anschaffungsfreibetrag (Person 750€) darf auf die gesamte BG angerechnet werden. Hier ist die rechtliche Lage eindeutig. Diese Anschaffungsfreibeträge der Kinder, 2x750€ = 1500€ erhöhen den Gesamtfreibetrag der BG (9750€+1500€) auf 11250€.
Somit ist die Frage gelöst. Die 11.000€ dürfen nicht angerechnet werden, sie sind Schonvermögen. Selbstverständlich dürfen dann keine weitere Guthaben bestehen, außer speziell auf den Namen der Kinder bis jeweils 3100€.
Das ist meine Aussage zum Vermögen.
Grundsätzlich ist zu klären, ob überhaupt eine eeG besteht oder nicht. Das kann ich Dir hier nicht beantworten.
Wenn keine eeG also keine BG besteht, hat sich meine obige Ausführung sowieso erledigt.
Deine Frage, würde Freundin überhaupt ALGII bekommen, wenn eeG besteht, gebe ich in einer zweiten Antwort.
Gruß
Quinky
quinkyjones
11.05.2007, 17:54
Berechnung BG nach Deinen Angaben:
Bedarf:
Erwachsene 2 x 311€
Kinder 2 x 207€
Miete 1 x 590€
Gesamtbedarf BG 1626€
Einkommen:
1020€ Netto
- 300€ Erwerbstätigenfreibetrag
720€ anrechenbares Einkommen
+308€ Kindergeld
+222€ Unterhalt
Gesamteinkommen BG 1250€
Differenz Bedarf-Einkommen(1626-1250) = 376€ Hartz-IV-Betrag
Das wäre der Anspruch (bitte nicht bis auf den letzten Cent festlegen)
Dieser Betrag kann sich noch erhöhen, wenn Deine arbeitsabhängigen Kosten den Grundfreibetrag von 100€ überschreiten.
Im einzelnen:
km-Geld 0,20€ x einfache Entfernung x Arbeitstage
KFZ-Haftpflicht (ohne Kasko)
Versicherungspauschale 30€ (ohne Nachweis, ohne Auto)
Riesterrentenbeiträge
Der Betrag, der 100€ überschreitet, ist zusätzlich abzugsfähig und erhöht den Hartz-IV-Betrag.
Gruß
Quinky
danke, hat mir sehr weitergeholfen und lässt mich n büschen ruhiger schlafen :)
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