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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gemeinsame Elternzeit trotz Zweck- bzw. Wohngemeinschaft 2


Grinse1978
05.02.2006, 05:57
Hallo zusammen,

erstmal schön das es Euch gibt. Ich habe nun einige Eurer Beiträge gelesen und bin nun etwas verwirrt.
Hier zu meinem Problem.

Ich bin Schwanger (36 te Woche), also ist es bald soweit :lol: , nun überlegen der Vater des Kindes und ich, ob wir nich doch zusammen ziehen, wegen dem Kind. Ich bekomme Harz IV und Er geht arbeiten.
Alles was es für Schwangere gibt hab ich schon beantragt und erhalten, da ich ja noch bei meiner Mutter wohne.

1. Was muss ich beachten, wenn wir zusammenziehen ????
2. Kann ich mich auf das Urteil vom Landessozialgericht Brandenburg/Berlin ( AZ.: L 5 B 1362 / 05 AS ER )beziehen, da wir ja nicht länger als 1 Jahr zusammen leben ?
3. Zählen wir als Bedrafsgemeinschaft oder Eheähnlich ?
4. Muss ich dann alles NEU beantragen??? - Ich weiss nur, das ich das AMT wechseln muss, da er in einem anderen Bezirk wohnt und ein anderes AMT dann zuständig ist.
5. Er hat nur eine 2 Zimmerwohnung 76 m² und im Mietvertrag, ist keine Kaltmiete angeben, was können wir da tun ?
6. Muss ich dann eventuell etwas an die ARGE zurückzahlen, wenn ich zu Ihm ziehe ???

Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet, blicke nämlich langsam nicht mehr durch :-x

Ich danke schonmal im vorraus

Gruss Grinse 1978

StephanK
05.02.2006, 08:03

Grinse1978
05.02.2006, 12:18
Hallo StephanK

Ich danke Dir erstmal für deine Antwort......

Des weiteren ist es ja so, das wir janur wegen dem Kind zusammen ziehen wollen.
Und zum anderen, will ich ja so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen.

Ja, vielleicht liest das ja noch jemand aus Berlin, der m ir da weiterhelfen kann.

Wie gesagt danke :merci:

Gruss Grinse1978