cjw82
18.03.2007, 13:36
Hallo,
bei mir ist es nun soweit, mein Studium ist beendet und ich muss mich arbeitslos melden.
Am Freitag war ich aufm Amt und hab den AlgI antrag bekommen, der ja abgelehnt wird, weil ich ja noch nix gearbeitet hab und da ich bereits den ALgII antrag ausm Internet ausgedruckt und teilweise ausgefüllt hatte wurde der auch schon abgestempelt und gilt als gestellt. Die Frau hat mir dann noch eine Liste mitgeben, was ich alles an Nachweisen zum endgültige Abgabetermin bringen muss auch wegen Vermögen und so, auch wenn ich definitiv weit unter dem bin was ich haben darf. Und da stellt sich mir im Nachhinein schon eine Frage. Sie fragte nach Krediten und Darlehen und da hab ich nein gesagt, weil ich sowas eigentlich nicht habe. Allerdings hab ich Bafög und ein Jahr Bildungskredit bekommen, was ich beides noch zurückzahlen muss. Hat die auch sowas gemeint? Oder bezieht sich das auf Kredite, die momentan laufen und von denen ich jetzt Geld kriegen würde? Werden Schulden überhaupt berücksichtigt?
Dann hab ich bei der Sparkassen Versicherung eine Rentenvorsorge auf Fondbasis. In dem Formular wollen die nun wissen wieviel ich da schon eingezahlt hab und wie Betrag bei Rückkauf ist und wie hoch die Versicherungssumme ist. Allerdings geht das alles nicht so direkt aus dem Vertrag heraus, denn die die Summe an Geld die ich ausgezahlt kriegen würde erhöht sich von Jahr zu Jahr, es ist also nicht auf eine fixe Geldsumme ausgelegt sondern liegt an der Fondentwicklung. Und eine Angabe über eine Rückverkaufssumme hab ich auch nicht gefunden.
Dann hab ich noch zwei kleine Sparfonds, in denen einen wird vierteljährlich was eingezahlt weswegen sich auch immer die ANteile ändern und es ist schwer zu sagen wieviel an Geld da jetzt grade drin ist. Man bekommt ja nur am Ende eines Jahres die Aufstellung wie die Entwicklung im Jahr war. ich weiß also nicht wieviele Anteile in dem einen Fond jetzt drin sind und was die allgemein jetzt wert sind. Muss ich da jetzt sicherheitshalber noch mal auf die Bank und versuchen, dass die mir das versuchen zusammen zu stellen?
Dann würd mich interessieren was diese Freistellungsaufträge ausmachen. Laut meiner Onlinebankingübersicht hab ich einen über eine gewisse Summe. Ist das nun gut oder schlecht? Wie hoch dürfen diese Freistellungsaufträge denn sein (ich muss zugeben ich hab nicht mal eine Ahnung was mir so ein Freistellungsauftrag bringt).
Dann würde mich interessieren ob das Amt mir jetzt einen Strick drehen kann und Geld verweigert, weil ich unter 25 bin, aber schon eine eigene Wohnung hab, die hab ich aber schon seit Juni 2001, bin also nicht erst jetzt vor kurzem ausgezogen oder so, sondern kurz vor meinem Schulabschluss. Abgesehen davon werd ich Mitte April 25.
Dann hab ich gelesen, dass man immer wenn man außerhalb des Wohnortes ist nachfragen muss ob man denn überhaupt weg darf und das bevor man irgendwas plant. Das Ding ist nur, ich hab bereits vor einer Weile für Ostern etwas gebucht, denn ich möchte meinen Freund in österreich besuchen, der da jetzt für einige Monate sein Praktikum macht. Ich will am 5.4. fahren und am 10.4. abends wieder da sein. Der 5.4. und 10.4. sind ja keine Feiertage... wenn ich das jetzt erwähne, krieg ich dann Ärger weil das schon feststeht ich aber nicht vorher gefragt hab (was aber auch nicht wirklich möglich war, denn als ich buchte war ich noch nicht beim Amt gemeldet) oder soll ich es am besten dann gar nicht erwähnen?
Eine weitere Frage/Unsicherheit ist. Ich muss ab 16. April in eine Tagesklinik für 3 Monate. Will heißen ich bin montags-freitags von 8-16h in einem Krankenhaus danach kann ich nach Hause. Wochenende/Feiertage hat man auch "frei". Man ist allerdings krank geschrieben zu der zeit. Dazu hab ich zwei Fragen: bekomm ihc in der Zeit trotzdem AlgII, ich hab da bis jetzt unterschiedliches gehört. Mancher sagte mir auf alle Fälle (was ich auch glaubte, denn ich hatte schon mal so eine Tagesklinik und 90% der Teilnehmer waren AlgIIempfänger und alle mussten "nur" ihre Krankschreibung wöchentlich einreichen), aber andere sagten mir, dass ich keines bekomme, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Kann mir jemand genaueres sagen?
2. ich hab gelesen, dass für unter 25jährige sofort mit der Eingliederung begonnen wird, dass sofort nach Antragstellung nicht abzuschlagene Angebote vorgelegt werden, die man annehmen muss. Was ist wenn die mir jetzt Anfang April was geben, was aber recht sinnfrei ist, da ich zwei Wochen später für 3 Monate ins Krankenhaus muss. Kann ich das dann gleich ablehnen ohne Probleme zu bekommen?
Dann würde mich noch interessieren. Wenn man mich dann in irgendeine Maßnahme/Job steckt, kann ich da dann wenn ich was anderes habe ohne Probleme kündigen. Ich habe etwas im Kopf was ich gerne machen würde wenn ich mit der Klinik fertig bin. Das würde aber erst im Oktober losgehen, sollte ich eine solche Stelle bekommen.
Danke!
bei mir ist es nun soweit, mein Studium ist beendet und ich muss mich arbeitslos melden.
Am Freitag war ich aufm Amt und hab den AlgI antrag bekommen, der ja abgelehnt wird, weil ich ja noch nix gearbeitet hab und da ich bereits den ALgII antrag ausm Internet ausgedruckt und teilweise ausgefüllt hatte wurde der auch schon abgestempelt und gilt als gestellt. Die Frau hat mir dann noch eine Liste mitgeben, was ich alles an Nachweisen zum endgültige Abgabetermin bringen muss auch wegen Vermögen und so, auch wenn ich definitiv weit unter dem bin was ich haben darf. Und da stellt sich mir im Nachhinein schon eine Frage. Sie fragte nach Krediten und Darlehen und da hab ich nein gesagt, weil ich sowas eigentlich nicht habe. Allerdings hab ich Bafög und ein Jahr Bildungskredit bekommen, was ich beides noch zurückzahlen muss. Hat die auch sowas gemeint? Oder bezieht sich das auf Kredite, die momentan laufen und von denen ich jetzt Geld kriegen würde? Werden Schulden überhaupt berücksichtigt?
Dann hab ich bei der Sparkassen Versicherung eine Rentenvorsorge auf Fondbasis. In dem Formular wollen die nun wissen wieviel ich da schon eingezahlt hab und wie Betrag bei Rückkauf ist und wie hoch die Versicherungssumme ist. Allerdings geht das alles nicht so direkt aus dem Vertrag heraus, denn die die Summe an Geld die ich ausgezahlt kriegen würde erhöht sich von Jahr zu Jahr, es ist also nicht auf eine fixe Geldsumme ausgelegt sondern liegt an der Fondentwicklung. Und eine Angabe über eine Rückverkaufssumme hab ich auch nicht gefunden.
Dann hab ich noch zwei kleine Sparfonds, in denen einen wird vierteljährlich was eingezahlt weswegen sich auch immer die ANteile ändern und es ist schwer zu sagen wieviel an Geld da jetzt grade drin ist. Man bekommt ja nur am Ende eines Jahres die Aufstellung wie die Entwicklung im Jahr war. ich weiß also nicht wieviele Anteile in dem einen Fond jetzt drin sind und was die allgemein jetzt wert sind. Muss ich da jetzt sicherheitshalber noch mal auf die Bank und versuchen, dass die mir das versuchen zusammen zu stellen?
Dann würd mich interessieren was diese Freistellungsaufträge ausmachen. Laut meiner Onlinebankingübersicht hab ich einen über eine gewisse Summe. Ist das nun gut oder schlecht? Wie hoch dürfen diese Freistellungsaufträge denn sein (ich muss zugeben ich hab nicht mal eine Ahnung was mir so ein Freistellungsauftrag bringt).
Dann würde mich interessieren ob das Amt mir jetzt einen Strick drehen kann und Geld verweigert, weil ich unter 25 bin, aber schon eine eigene Wohnung hab, die hab ich aber schon seit Juni 2001, bin also nicht erst jetzt vor kurzem ausgezogen oder so, sondern kurz vor meinem Schulabschluss. Abgesehen davon werd ich Mitte April 25.
Dann hab ich gelesen, dass man immer wenn man außerhalb des Wohnortes ist nachfragen muss ob man denn überhaupt weg darf und das bevor man irgendwas plant. Das Ding ist nur, ich hab bereits vor einer Weile für Ostern etwas gebucht, denn ich möchte meinen Freund in österreich besuchen, der da jetzt für einige Monate sein Praktikum macht. Ich will am 5.4. fahren und am 10.4. abends wieder da sein. Der 5.4. und 10.4. sind ja keine Feiertage... wenn ich das jetzt erwähne, krieg ich dann Ärger weil das schon feststeht ich aber nicht vorher gefragt hab (was aber auch nicht wirklich möglich war, denn als ich buchte war ich noch nicht beim Amt gemeldet) oder soll ich es am besten dann gar nicht erwähnen?
Eine weitere Frage/Unsicherheit ist. Ich muss ab 16. April in eine Tagesklinik für 3 Monate. Will heißen ich bin montags-freitags von 8-16h in einem Krankenhaus danach kann ich nach Hause. Wochenende/Feiertage hat man auch "frei". Man ist allerdings krank geschrieben zu der zeit. Dazu hab ich zwei Fragen: bekomm ihc in der Zeit trotzdem AlgII, ich hab da bis jetzt unterschiedliches gehört. Mancher sagte mir auf alle Fälle (was ich auch glaubte, denn ich hatte schon mal so eine Tagesklinik und 90% der Teilnehmer waren AlgIIempfänger und alle mussten "nur" ihre Krankschreibung wöchentlich einreichen), aber andere sagten mir, dass ich keines bekomme, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Kann mir jemand genaueres sagen?
2. ich hab gelesen, dass für unter 25jährige sofort mit der Eingliederung begonnen wird, dass sofort nach Antragstellung nicht abzuschlagene Angebote vorgelegt werden, die man annehmen muss. Was ist wenn die mir jetzt Anfang April was geben, was aber recht sinnfrei ist, da ich zwei Wochen später für 3 Monate ins Krankenhaus muss. Kann ich das dann gleich ablehnen ohne Probleme zu bekommen?
Dann würde mich noch interessieren. Wenn man mich dann in irgendeine Maßnahme/Job steckt, kann ich da dann wenn ich was anderes habe ohne Probleme kündigen. Ich habe etwas im Kopf was ich gerne machen würde wenn ich mit der Klinik fertig bin. Das würde aber erst im Oktober losgehen, sollte ich eine solche Stelle bekommen.
Danke!