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cjw82
18.03.2007, 13:36
Hallo,

bei mir ist es nun soweit, mein Studium ist beendet und ich muss mich arbeitslos melden.

Am Freitag war ich aufm Amt und hab den AlgI antrag bekommen, der ja abgelehnt wird, weil ich ja noch nix gearbeitet hab und da ich bereits den ALgII antrag ausm Internet ausgedruckt und teilweise ausgefüllt hatte wurde der auch schon abgestempelt und gilt als gestellt. Die Frau hat mir dann noch eine Liste mitgeben, was ich alles an Nachweisen zum endgültige Abgabetermin bringen muss auch wegen Vermögen und so, auch wenn ich definitiv weit unter dem bin was ich haben darf. Und da stellt sich mir im Nachhinein schon eine Frage. Sie fragte nach Krediten und Darlehen und da hab ich nein gesagt, weil ich sowas eigentlich nicht habe. Allerdings hab ich Bafög und ein Jahr Bildungskredit bekommen, was ich beides noch zurückzahlen muss. Hat die auch sowas gemeint? Oder bezieht sich das auf Kredite, die momentan laufen und von denen ich jetzt Geld kriegen würde? Werden Schulden überhaupt berücksichtigt?

Dann hab ich bei der Sparkassen Versicherung eine Rentenvorsorge auf Fondbasis. In dem Formular wollen die nun wissen wieviel ich da schon eingezahlt hab und wie Betrag bei Rückkauf ist und wie hoch die Versicherungssumme ist. Allerdings geht das alles nicht so direkt aus dem Vertrag heraus, denn die die Summe an Geld die ich ausgezahlt kriegen würde erhöht sich von Jahr zu Jahr, es ist also nicht auf eine fixe Geldsumme ausgelegt sondern liegt an der Fondentwicklung. Und eine Angabe über eine Rückverkaufssumme hab ich auch nicht gefunden.
Dann hab ich noch zwei kleine Sparfonds, in denen einen wird vierteljährlich was eingezahlt weswegen sich auch immer die ANteile ändern und es ist schwer zu sagen wieviel an Geld da jetzt grade drin ist. Man bekommt ja nur am Ende eines Jahres die Aufstellung wie die Entwicklung im Jahr war. ich weiß also nicht wieviele Anteile in dem einen Fond jetzt drin sind und was die allgemein jetzt wert sind. Muss ich da jetzt sicherheitshalber noch mal auf die Bank und versuchen, dass die mir das versuchen zusammen zu stellen?

Dann würd mich interessieren was diese Freistellungsaufträge ausmachen. Laut meiner Onlinebankingübersicht hab ich einen über eine gewisse Summe. Ist das nun gut oder schlecht? Wie hoch dürfen diese Freistellungsaufträge denn sein (ich muss zugeben ich hab nicht mal eine Ahnung was mir so ein Freistellungsauftrag bringt).

Dann würde mich interessieren ob das Amt mir jetzt einen Strick drehen kann und Geld verweigert, weil ich unter 25 bin, aber schon eine eigene Wohnung hab, die hab ich aber schon seit Juni 2001, bin also nicht erst jetzt vor kurzem ausgezogen oder so, sondern kurz vor meinem Schulabschluss. Abgesehen davon werd ich Mitte April 25.

Dann hab ich gelesen, dass man immer wenn man außerhalb des Wohnortes ist nachfragen muss ob man denn überhaupt weg darf und das bevor man irgendwas plant. Das Ding ist nur, ich hab bereits vor einer Weile für Ostern etwas gebucht, denn ich möchte meinen Freund in österreich besuchen, der da jetzt für einige Monate sein Praktikum macht. Ich will am 5.4. fahren und am 10.4. abends wieder da sein. Der 5.4. und 10.4. sind ja keine Feiertage... wenn ich das jetzt erwähne, krieg ich dann Ärger weil das schon feststeht ich aber nicht vorher gefragt hab (was aber auch nicht wirklich möglich war, denn als ich buchte war ich noch nicht beim Amt gemeldet) oder soll ich es am besten dann gar nicht erwähnen?

Eine weitere Frage/Unsicherheit ist. Ich muss ab 16. April in eine Tagesklinik für 3 Monate. Will heißen ich bin montags-freitags von 8-16h in einem Krankenhaus danach kann ich nach Hause. Wochenende/Feiertage hat man auch "frei". Man ist allerdings krank geschrieben zu der zeit. Dazu hab ich zwei Fragen: bekomm ihc in der Zeit trotzdem AlgII, ich hab da bis jetzt unterschiedliches gehört. Mancher sagte mir auf alle Fälle (was ich auch glaubte, denn ich hatte schon mal so eine Tagesklinik und 90% der Teilnehmer waren AlgIIempfänger und alle mussten "nur" ihre Krankschreibung wöchentlich einreichen), aber andere sagten mir, dass ich keines bekomme, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Kann mir jemand genaueres sagen?
2. ich hab gelesen, dass für unter 25jährige sofort mit der Eingliederung begonnen wird, dass sofort nach Antragstellung nicht abzuschlagene Angebote vorgelegt werden, die man annehmen muss. Was ist wenn die mir jetzt Anfang April was geben, was aber recht sinnfrei ist, da ich zwei Wochen später für 3 Monate ins Krankenhaus muss. Kann ich das dann gleich ablehnen ohne Probleme zu bekommen?

Dann würde mich noch interessieren. Wenn man mich dann in irgendeine Maßnahme/Job steckt, kann ich da dann wenn ich was anderes habe ohne Probleme kündigen. Ich habe etwas im Kopf was ich gerne machen würde wenn ich mit der Klinik fertig bin. Das würde aber erst im Oktober losgehen, sollte ich eine solche Stelle bekommen.

Danke!

StephanK
18.03.2007, 16:15
Hat die auch sowas gemeint? Oder bezieht sich das auf Kredite, die momentan laufen und von denen ich jetzt Geld kriegen würde? Werden Schulden überhaupt berücksichtigt?Gemeint sind eher Bankkredite; Du kannst BAföG usw. angeben, musst es aber nicht. Schulden ändern aber nix an der Leistung. Es wird danach gefragt, um zu ermitteln, ob eine Pfändung läuft.

Muss ich da jetzt sicherheitshalber noch mal auf die Bank und versuchen, dass die mir das versuchen zusammen zu stellen?Solltest Du, ja. Das liest sich aber so, als ob Du umfangreiche Vermögensanlagen hättest. Bedenke, dass nur ein relativ geringes Vermögen geschützt ist. Wenn Du mehr hast, musst Du erst mal davon leben und bekommst kein Alg II, siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung).

Zur Frage betr. Freistellungsaufträge muss ich leider passen.

Dann würde mich interessieren ob das Amt mir jetzt einen Strick drehen kann und Geld verweigert, weil ich unter 25 bin, aber schon eine eigene Wohnung hab, die hab ich aber schon seit Juni 2001, bin also nicht erst jetzt vor kurzem ausgezogen oder so, sondern kurz vor meinem Schulabschluss. Abgesehen davon werd ich Mitte April 25.Kein Problem, Du musst nur evtl. nachweisen, dass Du am 17.02.06 (Stichtag) schon für Dich gewohnt hast.

Dann hab ich gelesen, dass man immer wenn man außerhalb des Wohnortes ist nachfragen muss ob man denn überhaupt weg darf und das bevor man irgendwas plant.So ist es. Du bist abhängig vom guten Willen des/der Sachbearbeiter/in. Es gibt keinen "Urlaubsanspruch".

Eine weitere Frage/Unsicherheit ist. Ich muss ab 16. April in eine Tagesklinik für 3 Monate. (...) Will heißen ich bin montags-freitags von 8-16h in einem Krankenhaus danach kann ich nach Hause. Wochenende/Feiertage hat man auch "frei". Man ist allerdings krank geschrieben zu der zeit. Dazu hab ich zwei Fragen: bekomm ihc in der Zeit trotzdem AlgII, ich hab da bis jetzt unterschiedliches gehört. Mancher sagte mir auf alle Fälle (was ich auch glaubte, denn ich hatte schon mal so eine Tagesklinik und 90% der Teilnehmer waren AlgIIempfänger und alle mussten "nur" ihre Krankschreibung wöchentlich einreichen), aber andere sagten mir, dass ich keines bekomme, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde. Kann mir jemand genaueres sagen?
Drei Monate sind genau der Zeitraum, für den Alg II auch bei Krankheit weitergezahlt wird. Sollte die Behandlungsdauer sich verlängern, könnte es Probleme geben. Es dürfte sich empfehlen, das rechtzeitig vorher mit dem Alg II-Träger abzusprechen - auch damit Du nicht in irgendwelche Maßnahmen gesteckt wirst, die dann mit dem Klinikaufenthalt kollidieren.

Wenn man mich dann in irgendeine Maßnahme/Job steckt, kann ich da dann wenn ich was anderes habe ohne Probleme kündigen. (...)Bezahlte Arbeit geht immer vor - vorausgesetzt, sie ist so gut bezahlt, dass Du damit aus der Hilfebedürftigkeit, also aus dem Alg II-Bezug herauskommst.

cjw82
18.03.2007, 18:22
Vielen dank für die Informationen.

Wegen meinem Vermögen. Es klingt nur so viel ist es aber nicht. Ich hab ein sparbuch, zwei Fonds und das Rentenvorsorgeding. Das Sparbuch und die zwei Fonds machen zusammen noch nicht mal 2000 Euro. Da mein Bildungskredit bereits im Januar ausgelaufen ist, hab ich eh schon teilweise von meinen Ersparnissen leben müssen. An Zinsen sind demsofolge auch nicht sonderlich viel da. Wieviel in der Rentenvorsorge drin ist weiß ich wie gesagt nicht. Ich hab nur die Aufstellung von Ende letzten Jahres wo drauf steht wieviel ich bei Rentenbeginn mit den momentanen Einzahlungen bekommen würde. Daher glaub ich dass ich da ja noch auf der sicheren Seite bin.

Mit der Wohnung werd ich ja auch auf der sicheren Seite sein, denn am Datum des Mietvertrags kann man das ja erkennen, wann ich eingezogen bin.

Wegen der Krankheit und meinem geplanten Österreichaufenthalt (das liegt mir jetzt ziemlich schwer im Magen, die Zugtickets sind so teuer und wenn die mich jetzt nicht fahren lassen...) scheint es sollte ich noch mal dort vorsprechen. Ich hab allerdings erst am 29.3. den Termin wo die endgültige Abgabe aller Unterlagen bei einer Person vorgesehen ist.
Da ich bisher im Zusammenhang mit AlgII noch keine wirkliche Beratung hatte, kenn ich auch meinen Sachbearbeiter nicht - soweit es da überhaupt schon jemanden gibt. Für mich ist zwar eine Beraterin gelistet, aber die gehört zum Hochschulteam als Beraterin für akademische Berufe und als ich da schon mal wegen Berufsorientierung etc. war, hatte die mir schon gesagt, dass sie mir in den Belangen von AlgII überhaupt nicht helfen kann, da sie da keine Ahnung und Zuständigkeit für hat.

Am Dienstag hab ich allerdings den Termin für den AlgI-Antrag wo ich gleich den Ablehnungsbescheid bekomme. Danach werd ich mich einfach beim Empfang noch mal melden und ma guggn was die mir sagen zu wem ich da soll.

Also vielen Dank noch einmal.

StephanK
19.03.2007, 08:30
Danach werd ich mich einfach beim Empfang noch mal melden und ma guggn was die mir sagen zu wem ich da soll.Falls es Dir nicht geläufig ist: Für Alg II ist NICHT die Arbeitsagentur zuständig, sondern eine eigenständige Einrichtung. Welche das für Deinen Wohnort ist, kannst Du hier (http://dov.arbeitsagentur.de/index.php?type=2) abfragen.

cjw82
19.03.2007, 13:45
erm *grübel* - also laut der Abfrage ist es zumindest mal die Arge hier in leipzig und die sitzt im selben Haus wie die Arbeitsagentur.

Es wird natürlich nicht angegeben wo das für die U25 Leute ist, aber da bei der Anmeldung es einen Bereich für AlgI und einen für AlgII gibt,
denk ich werd ich da nicht falsch sein und wieder ungefähr da landen wo ich schon mal war und zu dem Termin für die Abgabe des ganzen Zettelkrams muss,
was ebenfalls im selben Haus ist wo alles für die U25 Leute ist. Also ich denk ich bin da schon richtig, dennoch danke für den Hinweis.

ratsuchende
19.03.2007, 17:11
Hallo!

Zum Freistellungsauftrag: Der bewirkt, daß bis zu einer Summe xxx von Zinsen, die Du von der Bank bekommst, KEINE Zinssteuer abgeführt wird, erst ab dem darüberliegenden Betrag führt dann die Bank automatisch die Steuer ab.

Nun ist es aber so, daß m. W. zu 90 % aller Leute, die ihr Geld nur bei einer Bank liegen haben, einen Freistellungsauftrag bei der Bank abgeben, der sich über den maximalen jeweiligen Freibetrag beläuft, so daß unter der Freigrenze die Bank auf keinen Fall Steuer abführt und somit den Leuten es auch erspart bleibt, sich das Geld am Jahresende per Einkommenssteuerrückerstattung zurückholen zu müssen. Diese Vorgehensweise ist auch sinnvoll, da so unnötiger Papierkram vermieden wird.

Nun denkt aber die Behörde in eine andere Richtung: Sie schließen eventuell aus der Höhe des Betrages im Freistellungsauftrag auf die Zinseinkünfte bzw. auf das dahintersteckende "Vermögen". Da diese Denkweise aber "hirnrissig" ist, weil ja (meine Vermutung, von der Bank wird es immer so empfohlen) sehr viele Leute einen Freistellungsauftrag mit dem max. möglichen Freibetrag bei der Bank abgeben, ohne jemals über ein größeres Vermögen zu verfügen, wird da nicht viel bei rauskommen.

Nur wenn bei verschiedenen Banken verschieden hohe Beträge im Freistellungsauftrag erscheinen, würde es Sinn machen, daß man hier eben "Vermögen" und die dazugehörigen Zinseinkünfte vermutet. Das dann nicht anzugeben, wäre ein grobes Eigentor, da die bei den Banken gemeldeten Beträge meines Wissen per Datenaustausch zumiondest der Finanzbehörde gemeldet werden....