ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Nach § 35 I 1 GewO kann in den sogenannten Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Strohmann
als auch gegen den hinter ihm Stehenden eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden.
(BVerwG NVwZ 04, 103)
Hierauf weist die http://www.anwalt-wiesbaden.info
Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn hin.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=27)
als auch gegen den hinter ihm Stehenden eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden.
(BVerwG NVwZ 04, 103)
Hierauf weist die http://www.anwalt-wiesbaden.info
Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn hin.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=27)