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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I oder wieder Hartz IV


HartzSturz
18.03.2007, 19:46
Hallo,
seit Mitte Juli (genauer 17.07.06 ) letzten Jahres habe ich wieder einen festen Job. Vorher bezog ich 1,5 Monate Hartz IV, weil mein ALG I-Geld ausgelaufen war (hatte das 1 Jahr lang gekriegt).
Jetzt habe ich aber nur einen 1-Jahres-Arbeitsvertrag, dh. am 16.06.07 endet meine Arbeitsstelle, wenn die mich nicht übernehmen.
Meine Frage: Fliege ich dann direkt wieder in Hartz IV oder bekomme ich ALG I, und wenn ja, wie lange?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

MfG
HartzSturz

Seebarsch
18.03.2007, 23:06
Hallo HartzSturz,
mit dem einen Jahr Beschäftigung hast Du einen Anspruch auf 6 Monate Alg erworben.
Du solltest Dich jedoch umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit Du wegen einer eventuellen verspäteten Meldung keine finanziellen Nachteile hast!
:-P

ratsuchende
19.03.2007, 17:32
Hallo!

Wenn das Datum kein Tippfehler war : 17.07.06 bis 16.06.07 sind KEINE 12 Monate!!! Wenn es ein Tippfehler war: 17.07.06 bis 16.07.07 ist unter Umständen auch noch kein ganzes Jahr?! Wer weiß über den genauen Kalender Bescheid?

Auf der sicheren Seite wärst Du nur (hinsichtlich Alg1), wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses z.B. am 18.07.07 wäre. Bitte nochmal genau nachrechnen!

Oder auch noch mal erkundigen: Wenn das Arbeitsverhältnis zwar am 16.07.06 endet, aber noch restl. Urlaub ausgezahlt wird, der nicht genommen wurde, dann bezahlt das Amt die restl. Urlaubstage KEIN Alg1, somit verschiebt sich das nach hinten. Das Arbeitsverhältnis wäre zwar dann am 16.07.07 trotzdem beendet, aber dadurch könnte man eventuell über das erforderliche Jahr kommen....Bei der Agentur mal nachfragen: "Was passiert, wenn ich nicht den vollständigen Rest meines Urlaubs nehmen kann, obwohl ich ihn beantragt habe? Und diese Tage dann ausbezahlt bekomme."

Vielleicht weiß das aber hier auch jemand...

Seebarsch
19.03.2007, 21:12
Hallo ratsuchende,
ein präzises Auge!
:-P :danke:

Brian78
09.05.2007, 21:37
Hallo zusammen!

Auch wenn der letzte Post hier (relativ) lange her ist, muss ich da eine Kleinigkeit (oder auch nicht!!!) berichtigen (auch wenn es besserwisserisch klingt!!!!):

1. Die Zeit vom 18.07.06 bis 17.07.07 IST laut BGB ein Jahr (fragt mich bitte nicht nach dem §, den weiß ich aus der Ausbildung nicht mehr!!!).

2. Im ALV (Arbeitslosenversicherungs)- Recht hat ein Monat 30 Tage (§ 330 SGB III). DEMENTSPRECHEND sind für einen Anspruch auf Alg I 360 Tage versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der letzten zwei Jahre ausreichend!

3. Der noch zustehende Urlaub bewirkt ein Ruhen des Anspruches auf Alg I! Hierdurch kann jeoch nicht die Anwartschaftszeit erfüllt werden, wie im Beispiel angegeben.

Gruss Brian78