ALN - Robot
30.04.2005, 01:31
Gewährleistung bei Vortäuschen der Verbrauchereigenschaft
Täuscht der Käufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vor, ist ihm die Geltendmachung der Rechte aus einem Verbrauchsgüterkauf verwehrt (BGH 22.12.04, VIII ZR 91/04).
Oftmals bestellen Kunden aus Unwissenheit (um besser auszusehen) Waren als Firma.
Nicht wissend, dass für solche andere Vorschriften geltend, da nur Verbraucher besonders geschützt werden sollen.
Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger ein gebrauchtes Fahrzeug in Wirklichkeit zu privaten Zwecken und nicht wie ausdrücklich vertraglich vereinbart als Unternehmer. Die Rechtsanwaltskanzlei warnt daher, private Käufer als unternehmerische Käufe zu bezeichnen.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=29)
Täuscht der Käufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vor, ist ihm die Geltendmachung der Rechte aus einem Verbrauchsgüterkauf verwehrt (BGH 22.12.04, VIII ZR 91/04).
Oftmals bestellen Kunden aus Unwissenheit (um besser auszusehen) Waren als Firma.
Nicht wissend, dass für solche andere Vorschriften geltend, da nur Verbraucher besonders geschützt werden sollen.
Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger ein gebrauchtes Fahrzeug in Wirklichkeit zu privaten Zwecken und nicht wie ausdrücklich vertraglich vereinbart als Unternehmer. Die Rechtsanwaltskanzlei warnt daher, private Käufer als unternehmerische Käufe zu bezeichnen.
Der Artikel zur Meldung hier... (http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=29)