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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei 66 Std. 4std. pro Monat urlaub?


Peanut81
19.03.2007, 18:24
Hallo Ihr lieben,

wollte mal fragen, ob mein Arbeitsvertrag so rechtens ist:


Ich bekomme 66 Std.monatlich vergütet ( 627,- € brutto ), 62 Std. muss ich erbringen und die diverenz von 4 Std. stellt mein Urlaub dar.
Meine Arbeitszeiten sind von Di- von 9.00-12.30. Und jeden 2.Sa von 9.00-12.30.
Ist das denn mit dem Urlaub so ok? Ich meine, wenn ich mal 2Wochen Urlaub haben möchte, dann müsste ich ja ein Jahr erst mal Arbeiten bevor ich Urlaub bekomme?????

StephanK
19.03.2007, 21:24
:welcome: Peanut81
Ich glaube, so ganz in Ordnung ist das nicht, bin aber leider kein Fachmann für solche Fragen und kann Dich deswegen nur bitten, Dich mal in das Bundesurlaubsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html) zu vertiefen, das sozusagen die Mindeststandards regelt Es kommt aber auch darauf an, ob für Dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, dessen Regelungen dann vorrangig sind.

ratsuchende
20.03.2007, 15:19
Hallo!

Laut Bundesurlaubsgesetz gibt es pro gearbeiteten vollen Monat 2 Tage Urlaub bei Vollzeit, wobei die 2 Tage WERKTÄGLICH gerechnet werden, also Mo-Sa. Es werden also 6 Urlaubstage für 1 Woche Urlaub verbraucht. hat nun jemand eine 5-Tage-Woche, wird das runtergerechnet auf 1,67 Tage pro Monat, wobei sich dann für 1 Woche Urlaub nur 5 Tage verbrauchen. Du mußt also 3 Monate arbeiten, um die 5 Tage zu sammeln (theoretisch natürlich).

Di-Fr 9-12.30 und jeden 2.Sa 9-12.30 ist die Arbeitszeit (ich gehe jetzt mal davon aus, daß es keine Pause gibt). Macht 4 x 3,5 h + 1 x 1,75 = 15,75 h durchschnittlich pro Woche. Bei 4 h Urlaubsanspruch mußt Du also auch ca. 4 Monate arbeiten, um dann 1 Woche Urlaub zu haben, also ist das im Verhältnis gesehen nicht so toll...aber auch nicht völlig daneben (wegen Verteilung der Samstage pro Monat, je nach Kalenderjahr).
Du kannst aber mit dem Urlaub "jonglieren", wenn das terminlich passt. Du arbeitest also z.B. Samstags, wenn es der "jeder 2.te Sa" ist. Dann hast Du frei So + Mo, ab Di-Fr wird dann Urlaub genommen, macht 14 h, der "nicht-jeder-2.-Sa" ist dann eh frei. In der 2.ten Woche hast Du dann des weiteren Sa-So-Mo frei, ab Di-Fr fallen dann wieder 14 h "Urlaub" an. Wenn Du Dich dann bereit erklärst, am Sa der 2.ten Woche zu arbeiten, kann auch kein Urlaub abgezogen werden. Und voilá:

Du verbrauchst für (fast) 2 Wochen Urlaub nur 28 h, d.h. Du arbeitest NUR noch 3,5 Monate je Woche Urlaub, wenn dann noch ein Feiertag dazwischen liegt....Bei einer Woche sieht das ganze noch günstiger aus: Bei günstiger Konstellation kannst Du von So-Mo-Di-Mi-Do-Fr-Sa-So-Mo also 9 Tage am Stück frei haben, aber nur 14 h Urlaub verbrauchen, die Du in 3,5 Monaten gesammelt hast.

Die Vorgehensweise des AG ist also nicht so ganz koscher, man kann ihn aber mit den eigenen Waffen schlagen!!!
Ich hoffe, man kann meiner Denkweise und meinem Rechenweg folgen!

Tarifliche Vereinbarungen sind nur dann vorrangig, wenn sie BESSER sind, asl die gesetzliche Regelung!

mfg

ratsuchende
20.03.2007, 15:29
Hallo Ihr lieben,

wollte mal fragen, ob mein Arbeitsvertrag so rechtens ist:


Ich bekomme 66 Std.monatlich vergütet ( 627,- € brutto ), 62 Std. muss ich erbringen und die diverenz von 4 Std. stellt mein Urlaub dar.
Meine Arbeitszeiten sind von Di- von 9.00-12.30. Und jeden 2.Sa von 9.00-12.30.
Ist das denn mit dem Urlaub so ok? Ich meine, wenn ich mal 2Wochen Urlaub haben möchte, dann müsste ich ja ein Jahr erst mal Arbeiten bevor ich Urlaub bekomme?????


Hallo nochmal!

Wenn Du 66 h vergütet bekommst und nur 62 h erbringen sollst, bekommst Du aber pro Monat 4 h zuviel vergütet, d.h. die 4 h wären dann aus meiner Sicht MINUS. Bekommst Du denn dann, wenn Du im Urlaub bist, den Urlaub nicht mehr vergütet, weil Du das Geld ja schon bekommen hast???

Wenn es umgekehrt ist, wären es PLUS-Stunden, die Du im vorhinein arbeitest und diese 4 h werden dann als "Urlaub" betitelt, obwohl Du die Stunden ja abgeleistet hast??? Das wäre dann SO nicht in Ordnung! Urlaub kann nicht abgebaut werden, wenn die Zeit vorher als "Überstunden" abgeleistet wurden. Das ist fragwürdig....

Hat aber mit meiner vorhergehenden Antwort, wo ich nur auf die Berechnung eingehe, jetzt nichts zu tun.

Upsala
20.03.2007, 17:13
Servus!
Der Urlaub berechnet sich doch jeweils nach Arbeitstagen und es kommt nicht auf die tägliche Arbeitszeit an. Wenn der Urlaub für eine Vollzeitstelle bei einer 5-Tage Woche 30 Tage beträgt so würde er bei einer Teilzeitstelle ausgehend von einer 3-Tage Woche 30x3/5= 18 Tage betragen. Das Urlaubsgeld wird sich an den tatsächlich vereinbarten Stunden orientieren.


Vergleiche auch hier (http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Urlaub/eua09.htm) und auch hier (http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub.jsp).
Beispiel 3 :
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen 8 Stunden und an 2 Tagen jeweils 4 Stunden.
Ergebnis wie oben Beispiel 1 : 30 Urlaubstage.

ratsuchende
21.03.2007, 15:46
Hallo!

Zitat:
Beispiel 3 :
Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen 8 Stunden und an 2 Tagen jeweils 4 Stunden.
Ergebnis wie oben Beispiel 1 : 30 Urlaubstage.

Soso... dann gehe ich als AN her und nehme mir bevorzugt an den 3 Tagen, wo ich 8 Stunden arbeite Uralub und an den Tagen, wo ich nur 4 Stunden arbeite, gehe ich dann arbeiten. Dann habe ich überproportional viel Freizeit und mein Urlaub verbraucht sich nicht so schnell??? Ich arbeite dann also 10 Wochen lang im Jahr nur an den 2 Tagen, wo ich nur 4 h arbeiten muß????

Die von mir geschilderte Berechnungsmethode wird gern im Einzelhandel oder auch in der Gastronomie genommen. Ob sie auf irgendeiner gesetzliche Grundlage beruht, kann ich nicht sagen.

Nach der "Tagesmethode" wäre das dann eine 4,5 Tage-Woche, da ja in Woche 1 nur 4 Tage gearbeitet werden, in Woche 2 aber 5 Tage (einschließlich Sa). Also kommen da grob geschätzt auch wieder 1,5 Tage Urlaub pro gearbeitetem Monat zusammen. Wenn man dann sieht, daß nur 3,5 h pro Tag gearbeitet werden, sind wir wieder bei den ca. 4 h, die angegeben wurden....


Man müßte mal wissen, was eigentlich im Arbeitsvertrag steht, oder ob das ganze nur so vom AG erklärt wurde?

Upsala
21.03.2007, 17:22
Servus Ratsuchende!


Da könnte ich jetzt noch zahlreiche Beispiele bringen, aber es wird immer in Tagen gerechnet. Wenn man einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, hat man grundsätzlich genauso viel Urlaub, wie bei einer „Vollbeschäftigung“, also hätte man bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage Urlaub. Mindestens! Wenn im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag was Abweichendes steht kann es nur mehr sein (siehe unten).

Urlaub

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in § 3 Abs. 1. Heute sind das 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) oder vier Wochen. Eine längere Urlaubsdauer kann sich aus dem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Üblich ist derzeit ein Jahresurlaub von fünf bis sechs Wochen. Auch bei der Urlaubsdauer gilt das Gebot der Gleichbehandlung.

In Betrieben mit Betriebsrat hat dieser hinsichtlich der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG, soweit tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen nicht bestehen.

Arbeitet eine Teilzeitkraft an allen Arbeitstagen der Woche, gibt es bei der Berechnung der Urlaubsdauer keine Schwierigkeiten: Der Urlaubsanspruch umfasst dann ebenso viele Tage wie bei den Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen. Anders ist dies bei Teilzeitkräften, die nicht an allen Arbeitstagen der Woche oder des Monats arbeiten. Ihr Urlaubsanspruch in Arbeitstagen wird im gleichen Umfang gekürzt, wie die Zahl ihrer Arbeitstage gegenüber der einer Vollzeitkraft vermindert ist. Der Urlaubsanspruch wird dann so errechnet, dass die Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 Arbeitstage = sechs Wochen) durch die betriebsübliche Zahl der Arbeitstage pro Kalenderwoche (z.B. fünf Arbeitstage) geteilt wird. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentlichen Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
BMAS (http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Rund-um-das-Gesetz/rechtliche-situation,did=91256.html)

Peanut81
22.03.2007, 21:12
Hallo Ihr lieben,

vielen lieben Dank erstmal für Eure zahlreichen Antworten und Hilfen.
Also ich habe mich auch noch einwenig umgehört und unter vielen anderen, z.b. von meiner Schwägerin erfahren, das sie auch 15 Std. in der Woche arbeitet und genauso viel Urlaub bekommt wie die Mitarbeiter in Vollzeit- in Wochen gesehen.

Nochmals zu dem Satz in meinem Vertrag :

.......Frau..... erhält eine Vergütung für 66 Stunden.
Ihr Gehalt beträgt € 627,00 brutto ( 66 Stunden a´€ 9,50 )
62 Stunden müssen monatlich geleistet werden.
Die monatliche Differenz von 4 Stunden pro Monat stellt den Urlaub dar.
Urlaubszeiten sind rechtzeitig einzureichen............

Dann noch etwas, muss ich hier unbedingt niederschreiben. Das hat glaub ich noch keiner gehört :razz: : Von meinen geleisteten Stunden, werden mir am Ende des Monats 2% von meinen Gesamtstunden abgezogen, mit der
Begründung: ....für die Ziet wo man mal aufs klo geht oder was trinkt...!!!

ratsuchende
23.03.2007, 14:53
Hallo stupido!

Ja das meine ich ja, es muß also bei 12 Monaten Tätigkeit 4 Wochen Urlaub geben. Ich habe das alles ja nur auf "Stundenbasis" runtergerechnet, um zu sehen, ob das mit den angegebenen 4 Stunden passt und habe eben dabei festgestellt, daß es nicht so ganz in Ordnung ist. Wenn die Arbeitswoche 40 Stunden beträgt, ist ein Arbeitstag 8 h "wert", das ist ja nur die Umrechnung des Faktors, wie bei Stunden und Minuten.

Womit ich allerdings nicht klarkomme ist folgendes:

"Ihr Gehalt beträgt € 627,00 brutto ( 66 Stunden a´€ 9,50 )
62 Stunden müssen monatlich geleistet werden.
Die monatliche Differenz von 4 Stunden pro Monat stellt den Urlaub dar."

Es wird also 4 h mehr pro Monat bezahlt, als abgeleistet wird :confused: d.h. es werden pro Monat 4 minus-h aufgebaut, wie soll das hinterher Urlaub werden??? Naja, das mit dem "Toilettenabzug" läßt auf einen kleingewerbetreibenden selbstgerechten Arbeitgeber schließen, der meint, er leiste noch großartiges für D, weil er einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?!

Wenn man finanziell gezwungen ist, so einen Vertrag zu unterschreiben, fängt man halt dann erst mal an und holt sich das Geld dann hinterher mit Hilfe des Arbeitsgerichts wieder. Dann ist man aber einer dieser UNDANKBAREN Mitarbeiter, die die Last und Mühe des Arbeitgebers, die der mit dem Mitarbeiter hat nicht wertschätzen.

mfg

Upsala
23.03.2007, 23:20
Womit ich allerdings nicht klarkomme ist folgendes: "Ihr Gehalt beträgt € 627,00 brutto ( 66 Stunden a´€ 9,50 )
62 Stunden müssen monatlich geleistet werden.
Die monatliche Differenz von 4 Stunden pro Monat stellt den Urlaub dar." Ich ehrlich gesagt auch nicht! :(
Wenn man finanziell gezwungen ist, so einen Vertrag zu unterschreiben, fängt man halt dann erst mal an und holt sich das Geld dann hinterher mit Hilfe des Arbeitsgerichts wieder. Da dachte ich noch, das Gehalt ist ja mal nicht schlecht und liegt noch über dem geforderten Mindestlohn von 7,50 Euro, aber letztlich hast du wohl recht.:engel: