Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Belastungsgrenze von 2% des ALG II
Schönen guten Abend,
ich habe mir erzählen lassen, dass es eine maximale Belastungsgrenze von 2% des ALG II "Einkommens" geben soll, d.h. wenn gewisse Kosten (z.B. die 10€ für Arztbesuche,
Eigenanteile bei Krankenhausaufenthalten usw.) diese monatliche Grenze überschreiten, wird der Rest von der ARGE übernommen.
Hat vielleicht irgendjemand von euch Erfahrung mit diesem Thema gemacht, d.h. zusätzliche Zuwendungen bekommen...???
Wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, für welche Leistungen dies möglich ist,
versuche nämlich grade einer sehr netten Freundin zu helfen, die leider grade arbeitssuchend und ALGII Empfängerin ist....
Vielen Dank im voraus... Paul
StephanK
05.02.2006, 21:01
Hallo Stephan,
danke für deine Antwort...
Jetzt aber noch eine Zusatzfrage: Welche Leistungen sind anrechenbar...?? Ist es nur auf Leistungen der Krankenkasse anwendbar (d.h. Zuzahlungen, Praxisgebühren usw.) oder sind auch weitere, die in indirektem Zusammenhang zur Gesundheit (z.B. Ausgaben für Sportverein, gesunde Ernährung) stehenden Ausgaben anwendbar..?? Gibt es eine klar definierte Grenze..??
Und jetzt noch mal unabhängig von der Gesundheit.. gibt es eine Möglichkeit, weitere, alltägliche Ausgaben erstattet zu bekommen, oder sind diese wirklich zu 100% durch die 345€ abgedeckt...??
Paul
StephanK
05.02.2006, 22:27
Jetzt aber noch eine Zusatzfrage: Welche Leistungen sind anrechenbar...?? (...)Tut mir leid, aber das musst Du wirklich bei Deiner Krankenkasse erfragen oder im Internet Foren suchen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen.
Und jetzt noch mal unabhängig von der Gesundheit.. gibt es eine Möglichkeit, weitere, alltägliche Ausgaben erstattet zu bekommen, oder sind diese wirklich zu 100% durch die 345€ abgedeckt...??Die 345 € müssen reichen, unseren östlichen Landsleuten sogar nur 331 €. Extras gibt's nicht. :cry:
Nja, also bei der Krankenkasse wird man Dir sicher weder den Vereinsbeitrag für den Sportverein noch die Vollwertkost bezahlen.
So gern die KK´s es auch sehen, dass man möglichst wenig krank wird, aber für solche "Vorsorgemaßnahmen" haben die mit Sicherheit keinen Cent übrig.
Die versuchen sich ja schon vor jedem Tag Krankengeld zu drücken, und soviele Vorsorgeuntersuchungen, die früher kostenlos waren, kosten jetzt....
Ich glaube zu wissen, dass derartige Dinge bei der KK mehr unter Bonusprogramme laufen aber nicht in der Form beszahlt werden,
dass der Vereinsbeitrag oder "höherwertige" Kost bezahlt wird.
StephanK
09.02.2006, 18:54
Aus der Hand schütteln kann ich die Antwort leider auch nicht, aber "Hilfe zur Selbsthilfe" geben: Diese Dinge werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen und sind auf dessen website www.g-ba.de nachzulesen: Im linken Feld "vertrags(zahn)ärztliche Versorgung" anklicken und dann "Richtlinien" auswählen.
Dort müsstest Du fündig werden - oder frag Deine Krankenkasse.
Zum konkreten Fall:
Bei mir ist ein wenig Sanierung des Gebisses nötig und obwohl die Krankenkasse bereits den doppelten Festzuschuss wegen unzumutbarer Belastung (Hartz-IV eben) bewilligt, bleiben für mich am Ende rund 500,- € übrig, die ich selbst zu tragen hätte (begründet im neuen Festzuschuss, statt Übernahme tatsächlich entstandener Kosten).
2% von einem Jahr Hartz-IV (12*345) sind aber nur 82,80€.
Das ist ja mal interessant, dass zumindest ein doppelter Festzuschuss bezahlt wird... schon das erleichtert mich doch etwas, denn schon eine Krone oder Brücke ist ja bös teuer. :-x
Zu den 2% bzw. 1 % für chronisch Kranke: Dieser Betrag gilt meines Wissens NUR für die ärztlichen Leistungen, klammert also die zahnärztlichen aus.
Man korrigiere mich, wenn das falsch ist. :oops:
StephanK
10.02.2006, 10:14
StephanK
10.02.2006, 14:58
wo ist mein Beitrag zu diesem Thema?
upps, habs grad gelesen.......techn.Probs........sorry
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