Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung
Hallo,
da ich arbeitslos bin, bekomme ich jedes Jahr ein Schriftstück, dass die beitragsfreie Zeit dem Rentenversicherungsträger gemeldet wurde. Ich hatte es nun versäumt einen Termin bei einem Berater wahrzunehmen, bin aber meiner 3 Monatsmeldung ordnungsgemäß nachgegangen. Ich wurde trotzdem aus dem Pool des Arbeitsamtes rausgeworfen und nun fehlen mir 1 Monat und 3 Wochen auf dem Schreiben für den Rentenversicherungsträger. Mir wurde vom Jobvermittler gesagt, dass ich diese Zeit nicht mehr bekomme, da ich den Termin beim ihm nicht wahrgenommen habe. Auf dem Schreiben vom Arbeitsamt steht aber drauf, dass es reicht, wenn ich mich wenigsten alle 3 Monate melde.
Zur Info falls erforderlich: ich beziehe weder Alg I noch II.
Ich hoffe, mir kann geholfen werden.
Seebarsch
20.03.2007, 12:08
Hallo ladung,
:welcome:
der Vermittler hat schon Recht, wenn er sagt, dass mindestens alle drei Monate eine Vorsprache erfolgen muss. Damit die Zeiten gemeldet werden können, muss der Aspekt der "Arbeitslosigkeit" vorliegen.
Wenn Du wie hier, Deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst und nicht zur Meldung erscheinst, liegt der Aspekt der Arbeitslosigkeit nicht vor.
Allerdings hat der fehlende Zeitraum der Ausfallzeit bei der Rentenversicherung nur ganz geringe Auswirkungen!
:?
StephanK
20.03.2007, 12:43
Ich finde das schon etwas problematisch, denn nach § 122 SGB III erlischt die Wirkung der Arbeitslosmeldung nur 1. bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,
2. mit der Aufnahme der Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit
als mithelfender Familienangehöriger, wenn der Arbeitslose diese der
Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt hatEin Meldeversäumnis begründet zwar eine einwöchige Sperrzeit, kann aber meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass von amts wegen eine Abmeldung erfolgt.
@ Seebarsch
Es stimmt schon, dass ich hätte hingehen sollen aber ich habe mich ja innerhalb der 3 monate gemeldet, dh. ich hatte meine 3 Monatsmeldung Ende September 06 und der Termin beim Berater war am 6.11.2006. Ich bin am 22.12.06 zur nächsten 3 Monatsmeldung gegangen und dort wurde mir gesagt, dass ich rausgefalen wäre.
Seebarsch
20.03.2007, 16:41
Hallo zusammen,
das Problem liegt in der Formulierung "mindestens"!
Das bedeutet, dass man sich spätestens alle drei Monate melden muss. Auf Verlangen, also wenn eine Einladung kommt, muss eben auch eher hin gehen.
:confused:
Vielen Dank für die Antworten! Also habe ich keine Chance um an die 7 Wochen, die fehlen zu kommen. Bin eigentlich nur zum vereinbarten Termin nicht gegangen, weil das Arbeitsamt noch nie was für mich getan hat. Mich nervt es eigentlich nur, diese z.T. unsinnigen Fragen, die mir vom Berater gestellt werden, jedes mal wieder zu beantworten.
kevin9000
03.09.2008, 03:03
Hallo
Was kann Ich machen ,wenn meine SB sagt : 3 Monatsmeldung vergessen!
Das entspricht nicht der wahrheit.
Ich habe bestimmt nicht meine 3 Monatsmeldung vergessen.
Und Ich bin immer brav vorbeigekommen.
Wenn Ich die 3 Monatsmeldung vergessen hätte,dann Wäre Ich zumindest benachichtigt worden.
Oder etwa nicht?
Habe mich erkundigt,und scheine nicht der einzige zu sein,dem es so geht.
Wäre es schlauer gewesen sich eine schrifftliche Bestätigung geben zu lassen?
Die SB sagt es geht alles von vorne los.Und Ich solle darauf achten, immer schön die 3 Monatsmeldung zu machen.:wut:
Wie kann Ich jetzt noch beweisen,dass Ich die 3 Monatsmeldung nicht vergessen habe?
Betroffener
03.09.2008, 12:10
Darüber solltest Du selbst nachdenken.
Welche Belege hast Du dafür? Möglicherweise ein ÖPVN-Ticket, Gesprächspartner, Nutzung des Internet-Terminals zur Stellensuche, Antrag zur Fahrtkostenerstattung, usw.
Alter Spruch, aber nach wie vor gültig: Nur wer schreibt, der bleibt.
Also immer schön alles schriftlich bestätigen lassen zum wegheften.
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