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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abfindung mit Aufhebungsvertrag


HBchen
05.02.2006, 21:11

jumbo96
05.02.2006, 21:17

HBchen
05.02.2006, 21:30
Ja klar 648450 euro.....können nicht klagen!
Aber steuern kommen ja noch und unsere schulden!

Aber wird das nun angerechnet oder nicht?
Ausser die Sperrfrist...damit rechnen wir ja schon! :oops:

HBchen
05.02.2006, 21:32
Wieso kann man hier nicht editieren!
Hey soviel geld bekommen wir nicht! *gröhl* Schön wärs....dann würden wir uns nicht melden!
Nein 64000....minus steuern und schulden!

jumbo96
05.02.2006, 21:42
Aber 64riesen... nicht schlecht, die werden versteuert, und ich glaub fast ohne den Freibetrag. Mach Dich mal schlau, check auch mal die 1/5tel Regel ab, wenn in 2006 kein weites EK erzielt wird und die Anwendung erfolgt, kann man steuern sparen.

ciao
:Respekt:

PS: der AG kann doch nix für Eure Schulden :-)

HBchen
05.02.2006, 22:04
Ja klar das machen wir sowieso....hehe steuern sparen ist ja immer gut!

Aber wird das nun angerechnet das geld auf das arbeitlosengeld oder nicht?

jumbo96
05.02.2006, 22:09
Entscheidet die Agentur. Ansonsten hab ich ja grad zuvor gesagt wann angerechnet wird...

ciao
:engel:

StephanK
05.02.2006, 22:10
:welcome: HBchen,
dass Du von jeder Seite etwas anderes hörst, liegt wahrscheinlich daran, dass die Angelegenheit schon etwas verzwickt ist.
Es ist richtig, dass ihn eine Sperrzeit von zwölf Wochen erwartet wegen der Arbeitsaufgabe, d.h. wegen der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag.

Außerdem ruht der Alg-Anspruch eigentlich auch noch für eine weitere Sperrzeit wegen der Entlassungsentschädigung (Abfindung), deren Dauer relativ kompliziert nach § 143a SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE059102308.html) errechnet wird. Möglicherweise lässt sich das abwenden, denn der Anspruch auf Arbeitslosengeldruht nicht über den Tag hinaus, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist hätte kündigen können. (§ 143a Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III). Möglicherweise war ein solcher Fall gegeben, der eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte. Ich kann das nicht einschätzen, aber zwei Abmahnungen heisst ja, dass es kurz davor war.
Er müsste diese Geschichte aber der Arbeitsagentur ausdrücklich erklären (auch wenn es unangenehm ist), sonst wird das nicht berücksichtigt.

Auf eine - hoffentlich nicht notwendige - spätere Alg II-Zahlung wird sich das alles nicht auswirken, denn bis dahin wird es "abgebüßt" sein. Es würde sich aber auswirken, wenn er schon jetzt während der Sperrzeit sozusagen ersatzweise Alg II beantragen würde, denn die Regelleistung würde dann um 30 % gekürzt.

HBchen
06.02.2006, 22:31
Danke für deine Antwort!

Mein Menne war heut beim Arbeitsamt! Wir müssen was aussfüllen wo er erklärt warum und weshalb er jetzt dort aufgehört hat!
Und danach entscheiden die alles!
Weil 12 Wochen Sperrfrist haben wir aufjedenfall....und bis 9 Monate Ruhzeit kann man bekommen!

Das heisst die können uns verpflichten 12 Monate auf unseren Kosten zu Leben? Obwohl mein Menne über 10 Jahre monat für Monat soviel Arbeitlosengeld bezahlt hat? Weil nach 12 Monaten bekommen wir ja ALGII....und das ist ja bedeutend weniger! Naja ich weiss nicht!

Da kann man nur hoffen das mein Menne oder ich eine Arbeit finden womit wir Leben können!

jumbo96
06.02.2006, 22:41

HBchen
08.02.2006, 12:27