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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein


Upsala
06.02.2006, 00:28
Ich ALG-II Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau.
Meine Frau derzeit im MIDI-Job Grenzbereich (700-900 € Brutto).
Sie hat vor ca. drei Monaten ein nat. wissenschaftliches Studium abgeschlossen (Dipl.).
Ein Führerschein ist für sie dringend erforderlich um eine Stelle, die ihrer Qualifikation entspricht, anzunehmen bzw. sich darauf zu bewerben.
Gibt es Möglichkeiten einen Führerschein finanziert zu bekommen, obwohl sie derzeit arbeitet?

StephanK
06.02.2006, 09:06

Lima
07.02.2006, 12:02

Feline
07.02.2006, 15:26

Upsala
07.02.2006, 15:47

Feline
07.02.2006, 20:47

gazelleklaus
07.02.2006, 22:25

Upsala
07.02.2006, 23:35

graefin_zahl
12.02.2006, 12:17
Im SGB II gibt es eine Regelung die den ARGEN gestattet, Mittel für "sonstige" sinnvolle Maßnahmen zu verwenden. Jede ARGE/Jobcenter oder was auch immer kann diese Regel selbst mit Leben füllen. Dazu könnte auch eine Finazierung des Führerscheines gehören. Die Regelung könnte zum Beispiel so aussehen: Förderung auf Darlehensbasis, Zuschuss dann wenn nach einer gewissen Zeit eine Arbeit aufgenommen wurde, bei der der Führerschein Voraussetzung ist.

Wenn Du es genau wissen willst musst Du Deinen pAp fragen.

Upsala
12.02.2006, 15:56
Dank an die Gräfin! :-)

Es gab hier schon mal ein paar Antworten, aber mit dem Zuschuß war mir neu.
Was ist ein pAp?
:?

graefin_zahl
12.02.2006, 19:52
ein pAp ist ein "persönlicher Ansprechpartner". Der betreut quasi die große graue Masse, während der Fallmanager nur wenige "Fälle" betreut, die dafür aber die sog. "multiplen Vermittlungshemmnisse" aufweisen.

Ich weiss aber nicht, ob es diese Bezeichnung in allen ARGEN gibt.

Lieben Gruß!

Upsala
12.02.2006, 21:35
Danke!
Bei mir in der Arge ist wohl alles verdreht. Der Fallmanager hat 450-500 Leute zu betreuen, während pAp (da habe ich lange gerätselt) :-x sich die Fingernägel lackiert oder mich warten läßt bis sie ihren Tee aufgetrunken hat. Deswegen habe ich dem Fallmanager bisher die "multiplen Vermittlungshemmnisse" verziehen. Bei dem ist echt die Hölle los.
:twisted:

gazelleklaus
12.02.2006, 23:01
Hi,
wenn es diese Finanzierungsmöglichkeit gibt, dann aber wahrscheinlich nur auf Darlehensbasis. Das, was die gräfin angeführt hat, ist wohl eher eine "Kann"- Regel. Keine "Muß"-Regel. Wenn man sich gut mit seinem persönlichen Leidensbereater auseinandersetzen kann, "kann" er/sie das auch unterstützen.
Es ist ja allgemein bekannt: So wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es heraus."

Pers. Meinung: "Pure Willkür"

Upsala
12.02.2006, 23:27
Servus Gazelleklaus!

Wie ich schon sagte, es gab einige Beiträge mehr hier, aber die sind jetzt orientalisches Gehacktes und liegen hoffentlich jemand schwer im Magen! Das „kann“ ist offizielle Willkür, schon verstanden. Aber ein günstiger Kredit wäre schon nicht schlecht. Denn ohne Führerschein stellen die keinen ein.

PS: Wustes du, daß im Krüger Nationalpark die Gazellen „moneybacks“ heißen?

gazelleklaus
12.02.2006, 23:32
Servus stupido,

nein wußte ich nicht, aber ein interessanter Gedanke.
Meinst Du das lässt sich irgendwie gewinnbringend verwerten ?
g

Upsala
12.02.2006, 23:48
Die wußten wieso! Das Geld gab`s nur zurück wenn du keine siehst. Aber keine Chance! Geparden hab ich nur zwei gesehen. :-x

graefin_zahl
14.02.2006, 21:03
Der Fallmanager oder was auch immer kann das in der Regel nicht selbst entscheiden, die Entscheidung trifft die Geschäftsleitung per "ermessenslenkender Weisung", das ist dann für alle Mitarbeiter verbindlich.

Das ist aber üblich, denn man hat ja nur einen gewissen Geldbetrag für solche Leistungen und die sollen ja auch für das ganze Jahr reichen.

Upsala
14.02.2006, 22:08
Aha, die Gräfin, jetzt niederländisch beflaggt!
Zeichen für den Untergang? :shock:
Ja, mit den Geldmitteln ist es so wie in der „freien Wirtschaft“, die werden erst zu Jahresende verpraßt, damit es im neuen Jahr was dazu gibt.
Danke!
:?

graefin_zahl
16.02.2006, 07:57
WIE Niederländisch?!?!?!

ich komme aus dem schönsten Bundesland der Welt, nämlich Schleswig-Holstein :)) Habt Ihr hier wohl nicht viele vo gell?

Upsala
16.02.2006, 08:48
Oh!?
Jetzt mußte ich mich erst noch schlauer machen. Hatte bei WikiP die Flagge als niederländische identifiziert. Jetzt weiß ich, daß es euch 1957 erlaubt wurde auch diese als offizielle Landesflagge zu tragen. Das schöne Landeswappen bleibt Privatpersonen vorenthalten.
Soviel zu meinem heutigen Lernerfolg!
:D