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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mieterbund-Artikel und akt. Urteile zu Wohnkosten


Feline
06.02.2006, 20:34
Da ich Mitglied im Mieterverein bin, habe ich mal aus der neuesten Mieterzeitung den Artikel zum Thema Hartz IV mit vielen aktuellen Urteilen zum Thema Wohnen eingescannt und hochgeladen.

Ihr findet beides unter:
hier (http://irinas-home.de/mb1.jpg) und hier (http://irinas-home.de/mb2.jpg)

Besonders spannend finde ich die Urteile zum Thema "Heizkosten", "Strom und Warmwasser" und "Stromkosten".

Zu "Strom und Warmwasser" habe ich gleich eine Frage:
Bedeutet das, dass lt. Urteil auch die Stromabschläge nicht vom Regelsatz, bezahlt werden müssten, sondern zu den Unterkunftskosten gehören? :shock:
Oder ist hier nur der Strom gemeint, der zur Erzeugung von Warmwasser und/oder zum Betrieb von Heizkörpern benötigt wird?

Sollte Ersteres zutreffen - dann geh ich sofort zur Arge und las mir meine Stromabschläge bezahlen! :shock:
Und was ist dann mit dem Gas? Ohne Gas kann ich nicht kochen... also die Wohnung auch nicht "bestimmungsgemäß gebrauchen". Oder?

Upsala
06.02.2006, 21:45

StephanK
06.02.2006, 22:25

Feline
06.02.2006, 22:44

Upsala
06.02.2006, 22:49

Feline
06.02.2006, 22:49

Caitlyn
15.02.2006, 21:24
Hallo
ich habe da mal eine frage
ich beziehe Arbeitslosengeld 2 mit meinen Sohn zusammen!
jetzt habe ich einen neuen Antrag bekommen wo ich weniger Geld bekomme vom Amt! habe nachgefragt warum die Antwort ist gewesen das ich ein geringen teil warmwasser selber zahlen muss!
Aber wenn ich das so lese dürfen die vom Amt das nicht oder wie
danke für die Antwort
Gruß cait

StephanK
16.02.2006, 16:40
Danke Feline für den Hinweis, aber die Entscheidung des Mannheimer Sozialgerichts ist vom übergeordneten Landessozialgericht Baden-Württemberg aufgehoben worden:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=189

Man muss das also aus dem Regelsatz zahlen! :cry: - jedenfalls in Baden-Württemberg. Aus Niedersachsen ist mir keine Gerichtsentscheidung zu diesem Thema im Kopf.

Caitlyn
16.02.2006, 17:44
ich wäre da auch nie drauf gekommen aber da ich einen neuen bescheit bekommen habe und ich weniger geld bekomme habe ich da angerufen und es steht bei mir auf seite 2 und
In der Regelleistung sind u.a. die Kosten für Stom,die Warmwasserbereitung und Kochernergie enthalten.Diese kosten sind in der Miete bzw. in den Abschlagzahlungen für Heizkosten ebenfalls enthalten und müssen daher abgesetzt werden. Aus diesem Grund ergibt sich eine Änderung in der Höhe der Unterkunftskosten.
darf die Arge das?
Und Strom zahle ich selber ich verstehe das alles nicht mehr :-x
das schlimme ist keiner kann einen genau sagen was sie durfen und nicht noch nicht mal die arge
lieben gruß cait :sad: