Feline
06.02.2006, 20:34
Da ich Mitglied im Mieterverein bin, habe ich mal aus der neuesten Mieterzeitung den Artikel zum Thema Hartz IV mit vielen aktuellen Urteilen zum Thema Wohnen eingescannt und hochgeladen.
Ihr findet beides unter:
hier (http://irinas-home.de/mb1.jpg) und hier (http://irinas-home.de/mb2.jpg)
Besonders spannend finde ich die Urteile zum Thema "Heizkosten", "Strom und Warmwasser" und "Stromkosten".
Zu "Strom und Warmwasser" habe ich gleich eine Frage:
Bedeutet das, dass lt. Urteil auch die Stromabschläge nicht vom Regelsatz, bezahlt werden müssten, sondern zu den Unterkunftskosten gehören? :shock:
Oder ist hier nur der Strom gemeint, der zur Erzeugung von Warmwasser und/oder zum Betrieb von Heizkörpern benötigt wird?
Sollte Ersteres zutreffen - dann geh ich sofort zur Arge und las mir meine Stromabschläge bezahlen! :shock:
Und was ist dann mit dem Gas? Ohne Gas kann ich nicht kochen... also die Wohnung auch nicht "bestimmungsgemäß gebrauchen". Oder?
Ihr findet beides unter:
hier (http://irinas-home.de/mb1.jpg) und hier (http://irinas-home.de/mb2.jpg)
Besonders spannend finde ich die Urteile zum Thema "Heizkosten", "Strom und Warmwasser" und "Stromkosten".
Zu "Strom und Warmwasser" habe ich gleich eine Frage:
Bedeutet das, dass lt. Urteil auch die Stromabschläge nicht vom Regelsatz, bezahlt werden müssten, sondern zu den Unterkunftskosten gehören? :shock:
Oder ist hier nur der Strom gemeint, der zur Erzeugung von Warmwasser und/oder zum Betrieb von Heizkörpern benötigt wird?
Sollte Ersteres zutreffen - dann geh ich sofort zur Arge und las mir meine Stromabschläge bezahlen! :shock:
Und was ist dann mit dem Gas? Ohne Gas kann ich nicht kochen... also die Wohnung auch nicht "bestimmungsgemäß gebrauchen". Oder?