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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungsrechnerin vs Wohnung


Ellachen
22.03.2007, 21:45
Habe folgendes Problem:

Heute hat mich meine Leistungsrechnerin angerufen,sie hat mit meinem Antrag ein Problem.als ich den ersten ALG II Antrag stellte wohnte ich noch zu Hause mit meinen Eltern,2 Geschwister U25 und einem Geschwisterteil über 25. Sie haben mir eine Wohnung gewährt aus sozialen Schwerwiegenden Gründen.Dieses habe ich 2x schriftlich bestätigt bekommen das ich ausziehen darf.

Habe mich umgemeldet auf den Wohnsitz und wollte einen neuen Antrag stellen auf meine alleinige Wohnung.Den Antrag wollten sie aber nicht und haben den alten Antrag genommen als ich noch zu Hause bei den Eltern gewohnt hatte.

Jedenfalls meinte die Leistungsrechnerin ich könnte mich doch beim Gericht erkundigen ob mir Unterhalt zustehen würde.Aber wie soll ich einen Anwalt bezahlen,wenn ich kein Geld habe...keine weitere Unterstützung habe und noch nichtmal Kindergeld bekomme??? Jetzt frage ich mich,was soll der Unfug?:patsch:
Ich bin doch jetzt wo ich ausgezogen bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft oder nicht?Wenn ja,warum ziehen sie jetzt meine Eltern unter der Bedarfsgemeinschaft mit ein?Ich wohne doch jetzt alleine.

Bin da echt ratlos und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen:confused:

mfg Ellachen

StephanK
23.03.2007, 10:23
Nachfrage: Ist durch Deinen Umzug eine neue ARGE zuständig geworden oder bist Du innerhalb der Stadt bzw. Deines Landkreises umgezogen?

Ellachen
23.03.2007, 10:55
Ich bin immer noch im selben Landkreis und die Arge ist auch noch für mich zuständig.Ich bin vom Dorf in eine Kleinstadt gezogen.Wie gesagt hatte die schriftliche Erlaubnis dazu.

Nur ich verstehe nicht warum sie meinen neuen Antrag zur neuen Wohnung nicht wollten und warum meine Leistungsrechnerin auf einmal auf Unterhalt kommt und warum jetzt der alte Antrag das Antragsstellungdatum auf den 1.4 verschoben werden soll.Ich habe den am 26.2 gestellt.

Ich hoffe du kannst mir weiter helfen.

mfg Hexe

StephanK
23.03.2007, 11:34
Die Sache ist aus meiner Sicht insofern richtig gelaufen, als kein kompletter Neuantrag verlangt wurde. Das ist aber auch etwas, wo's rein um die verwaltungsmäßige Seite geht und nicht um Vor- oder Nachteile für Dich.
Du bist (deswegen hatte ich nachgefragt) im Zuständigkeitsbereich der gleichen ARGE geblieben. Deswegen brauchte es keinen Neuantrag, sondern nur eine Veränderungsmeldung. Es haben sich zwar gleich zwei Sachen gleichzeitig geändert (Kosten der Unterkunft + Ausscheiden aus einer früheren und Begründung einer neuen 1-Frau-Bedarfsgemeinschaft), aber das ändert daran nix. Das halte ich also für OK.

Zu der anderen Sache mit dem Unterhalt: Alg II-Bezieher müssen alle Möglichkeiten nutzen, ihren Lebensunterhalt so weit wie möglich durch andere Quellen als Alg II zu sichern. Damit ist natürlich in erster Linie Arbeitseinkommen gemeint, aber auch, dass man Unterhaltsansprüche z.B. gegen Eltern geltend macht, wenn man welche hat. Es ist also schon so, dass Du Dich darum kümmern musst. Die ARGE macht das nur dann, wenn Eltern die Zahlung verweigern, aber das ist ja noch gar nicht klar.

Es ist zwar nützlich, aber nicht unbedingt notwendig, mit dieser Unterhaltsangelegenheit einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Hast Du denn eine abgeschlossene Berufsausbildung oder noch nicht? Das spielt bei der Unterhaltsfrage eine Rolle.

Ellachen
23.03.2007, 11:42
Ich habe eine abgeschlossene schulische Ausbildung als Restaurantfachfrau...das war ein Kooperatives Modell.Da hab ich nur Mobilitätszuschuss bekommen und das waren 92€ im Monat,mehr hatte ich nicht.

Mein Kindergeld was mir zusteht haben meine Eltern für Alkohol investiert.Ich wurde nie in irgend einer Weise von ihnen unterstützt und es hat sie auch nicht weiter interessiert wo ich bin,was ich arbeitstechnisch mache.Ich bin seit meinem 12 Lebensjahr auf mich alleine gestellt und habe auch sehr darunter gelitten.

mfg Ellachen

StephanK
23.03.2007, 11:50
Die abgeschlossene Berufsausbildung bedeutet, dass Deinen Eltern relativ hohe Freibeträge für ihren eigenen Bedarf zustehen. Ein Unterhaltsanspruch besteht dann nur, wenn sie relativ gut verdienen; außerdem gibt's ja noch weitere Kinder. Wenn sie eher zu den Durchschnittsverdienern gehören oder ihr Einkommen noch darunter liegt, wird also wahrscheinlich kein Unterhaltsanspruch bestehen.

Wenn Du das mit einem Anwalt oder einer Anwältin abklären möchtest, geh (mit Alg II-Bescheid und Angaben zum Einkommen der Eltern) zum Amtsgericht und bitte um Beratungshilfe. Entweder erläutert Dir das gleich jemand vor Ort oder Du bekommst einen Berechtigungsschein, mit dem Du dann zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehst.

Ellachen
23.03.2007, 11:56
Mein Vater schätzungsweise 2200€(ich weiss sein ungefähres Einkommen nicht) und meine Mutter ist Teilzeitangestellte 235€.Meine Mutter wird zum Ende des Jahres arbeitslos.Denn habe ich ja noch meine Geschwister:1 behindertes,1 auf 3 Jahre Bewährung und 1 in der Schule.

mfg Ellachen