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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umstellung von AlgII auf AlgI = Armut!


Muggel
07.02.2006, 08:32

StephanK
08.02.2006, 09:11

Muggel
08.02.2006, 16:27

TommyHB
08.02.2006, 23:29
Es stimmt schon, dass das Gesetz vorschreibt, Einkommen in dem Monat anzurechnen, in dem es zufließt. Das heisst aber nicht, dass die von Dir zurecht kritisierte "Versorgungslücke" zwangsläufig auftreten muss.
Denn § 24 Abs. 4 SGB II sagt: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.Mit anderen Worten: Für den betreffenden Monat könnt Ihr weiterhin das Alg II als Darlehen erhalten und müsst es von der ersten Alg I-Zahlung zurückzahlen. Das ist zwar nur eine Kann-Vorschrift, aber weil der Bedarf klar ist und Du durch den Alg I-Bescheid auch darlegen kannst, dass Du in der Lage sein wirst, das Darlehen zurückzuzahlen, gibt es für den Alg II-Träger eigentlich nicht viel Entscheidungsspielraum.
Geh also zu Deinem Alg II-Träger und verlange ein solches Überbrückungsdarlehen.

Diese Form der Darlehensgebung finde ich ehrlich gesagt auch nicht im Sinne des Erfinders. Denn wenn man bedenkt das man dieses Darlehen ja wie bei einer Bank zurück zahlen muss, hilft es wenig damit in der Notlage zu helfen sondern verschiebt nur etwas. Gut auch wenn es in eventuellen Teilbeträgen gezahlt werden kann, denke ich wo nicht genug Geld vorhanden ist können nicht noch Schulden drauf gesetzt werden. Ob beim Amt das Darlehen oder einer Bank oder bei Bekannten. Jeder will am Ende das geliehene Geld zurück.

StephanK
09.02.2006, 06:04

Muggel
09.02.2006, 11:49
Diese Form der Darlehensgebung finde ich ehrlich gesagt auch nicht im Sinne des Erfinders. Denn wenn man bedenkt das man dieses Darlehen ja wie bei einer Bank zurück zahlen muss, hilft es wenig damit in der Notlage zu helfen sondern verschiebt nur etwas. Gut auch wenn es in eventuellen Teilbeträgen gezahlt werden kann, denke ich wo nicht genug Geld vorhanden ist können nicht noch Schulden drauf gesetzt werden. Ob beim Amt das Darlehen oder einer Bank oder bei Bekannten. Jeder will am Ende das geliehene Geld zurück.

Prinzipiell stimme ich Dir natürlich zu.

Allerdings ist bei unserem Fall zu berücksichtigen, dass sich das örtliche Arbeitsamt vier Monate Zeit gelassen hat, uns den Antrag auf AlgI zu bewilligen, obwohl alle Unterlagen vorlagen und es keinen Zweifel am Anspruch gab. Erst bei Androhung der Untätigkeitsklage wurde gehandelt und die zustehenden Leistungen innerhalb eines Tages bewilligt.

Hätte das Arbeitsamt den Antrag zeitnah bewilligt, dann hätte ARGE nicht vorgeleistet und wir stünden jetzt nicht vier Wochen ohne Geld da, denn dann wären wir nie aus der Routine der Zahlung am Monatsende herausgekommen.
Ich finde es daher in unserem Fall also mehr als angebracht, dass diese von einer Behörde wissentlich verursachte Notlage durch das Darlehen abgemildert wird. Schließlich haben wir nichts getan, um diese Lücke in unserer finanziellen Versorgung zu verursachen.

PS: Ich habe nicht 18 Jahre in die Sozialtöpfe eingezahlt, damit ich nun in so einer Notlage so im Regen stehengelassen werde. Schließlich haben die Ämter bei jeder Gehaltsabrechnung schön die Hand aufgehalten.

Das Sozialgericht hat den Eingang des Antrages auf einstweilige Anordnung bereits quittiert und wird sich der Sache, wie mitgeteilt wurde, innerhalb einer Woche annehmen.

@Muggel: Gut, dass Du Dich da "auf die Hinterbeine stellst" ! ... Das Problem ist eher, dass man bei "Kann-Leistungen" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#33) in einer ganz bestimmten Weise argumentieren sollte, die Dir wahrscheinlich nicht geläufig ist. Aber letztlich macht das nix, denn im Gegensatz zu Dir muss das Gericht das richtig einordnen können :-)


Schön, dass Du das sagst. Darauf hatte ich gehofft.
Ich habe es nämlich inzwischen zugegebenermaßen schon satt, die Gesetze studieren, um den Sachbearbeitern ihren Job erklären zu können. Das sind wertvolle Zeit und Energien, die ich konstruktiver mit Bewerbungen verbringen könnte. Ich habe wahrscheinlich ab nächsten Monat Arbeit, aber für diesen Monat gebe ich keine Ruhe. Die lokale Presse ist schon in den Startlöchern. Ich ignoriere nicht einfach alle Festkosten, nur weil die betroffenen Ämter in dieser Sache so unfähig und unversiert in Erscheinung treten.

VG
Muggel

Ostberliner
10.02.2006, 18:58

Muggel
22.02.2006, 14:42
Update am 22.02.2006:

Da uns durch die Behördenwillkür der Agentur für Arbeit (Anspruch auf AlgI seit 28.10.2005, Bewilligung des Antrages nach Androhung einer Untätigkeitsklage am 31.01.2006 eine Lücke in der finanziellen Versorgung entstanden ist, hatte ich am 06.02.2006 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, da mir von ARGE im Zuge dieser Lücke Leistungen nach § 23 SGB II versagt worden sind.

Am 20.02.2006 war die Frist abgelaufen, in der ARGE eine Stellungnahme abgeben kann. Am 18.02. habe ich per Fax das Sozialgericht noch einmal daran erinnert, dass unsere Februarrechnungen noch immer nicht bezahlt werden konnten.

Am 21.02. habe ich beim Sozialgericht angerufen. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Richterin gerade "etwas" diktiere.

Heute (22.02.) habe ich in der Post die (völlig sinnfreie) Stellungnahme von ARGE bekommen, mit der Bitte, eine "Erwiderung" zu schreiben. Ich war gerade dabei, sie zu tippen, als per Fax der Beschluss des Sozialgerichtes kam, dass mein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen ARGE abgelehnt worden ist - leider unleserlich, da ich mir ja inzwischen auch keine Tintenpatronen mehr leisten kann und mein Fax und Drucker daher sinnlos sind.

Also habe ich dort angerufen und gefragt, was das soll. Es hieß, dass ich mit Fax vom 18.02. (war doch die Erinnerung an das Fristende!!!) bereits eine Erwiderung eingebracht hätte und deshalb der Beschluss erlassen werden konnte!!! Die sind doch zu blöd, einen Schirm aufzuspannen! Die haben noch nicht einmal gemerkt, dass mein Fax eine Terminerinnerung und keine Erwiderung auf die Stellungnahme von ARGE ist!!! :evil:

Es wird sich darauf berufen, dass § 23 SGB II zur finanziellen Versorgung von Arbeitslosen verfasst worden ist, denen beim finanziellen Überbrücken des Übergangs von AlgII auf Lohn-/Gehaltszahlungen geholfen werden soll. - Der Beschluss kommt die Tage in der Post.

Jetzt werde ich einen Termin bei der örtlichen Sozialberatung und dann bei einem Rechtsanwalt vereinbaren, für den ich ja schon einen Beratungsschein vom Amtsgericht habe, bislang den Rechtsanwalt aber nicht aufsuchen konnte, weil ich mir den Eigenanteil von 10 EUR nicht leisten kann. Wir hatten diesen Monat ja nur 490 EUR von ARGE bekommen.

Fällt Euch dazu noch etwas ein??? - Was würdet Ihr jetzt machen?

Wir leben in einem System, in dem man von den Behörden wissentlich und absichtlich in eine finanzielle Notsituation gebracht wird und man soll nichts dagegen machen können???
Mit dem Beschluss des Sozialgerichtes mache ich dann erst einmal die Presse heiß! Das lasse ich nicht auf mir sitzen.

Und wieder einmal wundert es mich, weshalb sich in dieser den Behörden bekannten Problematik der "Lücke in der finanziellen Versorgung beim Übergang von AlgII auf AlgI" noch niemand gewehrt hat! Da kann doch etwas nicht stimmen! Es kann doch nicht sein, dass etliche Arbeitslose einfach stillhalten, wenn sie einen Monat lang im Regen stehengelassen werden! :evil:

Ich habe jetzt auf jeden Fall schon einmal die Presse informiert und werde weiter berichten. :lol:

VG
Muggel

StephanK
22.02.2006, 15:41
Hallo Muggel,
Dir ist wahrscheinlich auch aufgefallen, dass der Anfang dieses Diskussionsfadens weg ist. Das ist keine böse Zauberei und auch kein Werk der Moderatoren, sondern Folge dieser Hacker-Angriffe.
Es wäre ganz gut, wenn Du Deine Geschichte noch mal ganz knapp zusammengefasst aufschreibst. Sonst wird da niemand mehr schlau draus. Danke!

Muggel
22.02.2006, 18:25
Ich habe schon gemerkt, dass die Hälfte fehlt. Deshalb habe ich im Update alles noch einmal erzählt.

Aber hier die Geschichte nochmal ein bisschen ausführlicher:

Seit 28.10.2005 stand uns AlgI zu. Antragannahme war jedoch am 20.12.2005, weil die Agentur für Arbeit keine früheren Termine freihatte. Wir bekamen übergangsweise AlgII.

Da die Bewilligung von AlgI bis 31.01.2006 noch immer nicht erfolgt war, habe ich mit Untätigkeitsklage gedroht. Am selben Tag noch wurden uns die Leistungen bewilligt, allerdings auch mit AlgII verrechnet, weil ARGE "vorgeleistet" hatte.

Somit bekamen wir zum Monatsanfang Februar 490 EUR überwiesen (für eine dreiköpfige Familie und für die ganzen Rechnungen!
Dies wurde damit begründet, dass Einkommen im Monat des "Zuganges" angerechnet werden muss.

Hierbei wird völlig ignoriert, dass AlgII für den anstehenden Monat bezahlt wird und AlgI am Ende des relevanten Monates, wobei einem ein finanzielles Loch in der Versorgung von rund einem Monat entsteht.

Auf meine Frage hin, wie wir jetzt unsere Rechnungen bezahlen sollen, meinte der ARGE-Sachbearbeiter, dass das "Problem der Lücke" bekannt wäre und dass wir doch unseren Vermieter fragen sollten, ob wir die Miete jetzt immer am Ende des Monats bezahlen können. :-x

Da uns also durch die Untätigkeit der Agentur für Arbeit eine Lücke in der finanziellen Versorgung entstanden war, habe ich am 06.02.2006 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, da uns von ARGE im Zuge dieser Lücke Leistungen nach § 23 SGB II versagt worden sind.

Am 20.02.2006 war die Frist abgelaufen, in der ARGE eine Stellungnahme abgeben kann. Am 18.02. habe ich per Fax das Sozialgericht noch einmal daran erinnert, dass unsere Februarrechnungen noch immer nicht bezahlt werden konnten.

Am 21.02. habe ich beim Sozialgericht angerufen. Es wurde mir mitgeteilt, dass die Richterin gerade "etwas" in dieser Sache diktiere.

Heute (22.02.) habe ich in der Post die (völlig sinnfreie) Stellungnahme von ARGE bekommen, mit der Bitte, eine "Erwiderung" zu schreiben. Ich war gerade dabei, sie zu tippen, als per Fax der Beschluss des Sozialgerichtes kam, dass mein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen ARGE abgelehnt worden ist - leider unleserlich, da ich mir ja inzwischen auch keine Tintenpatronen mehr leisten kann und mein Fax und Drucker daher sinnlos sind.

Also habe ich dort angerufen und gefragt, was das soll. Es hieß, dass ich mit Fax vom 18.02. (war doch die Erinnerung an das Fristende!!!) bereits eine Erwiderung eingebracht hätte und deshalb der Beschluss erlassen werden konnte!!! Die sind doch zu blöd, einen Schirm aufzuspannen! Die haben noch nicht einmal gemerkt, dass mein Fax eine Terminerinnerung und keine Erwiderung auf die Stellungnahme von ARGE ist!!! :evil:

Es wird sich darauf berufen, dass § 23 SGB II zur finanziellen Versorgung von Arbeitslosen verfasst worden ist, denen beim finanziellen Überbrücken des Übergangs von AlgII auf Lohn-/Gehaltszahlungen geholfen werden soll. - Der Beschluss kommt die Tage in der Post.

Jetzt werde ich einen Termin bei der örtlichen Sozialberatung und dann bei einem Rechtsanwalt vereinbaren, für den ich ja schon einen Beratungsschein vom Amtsgericht habe, bislang den Rechtsanwalt aber nicht aufsuchen konnte, weil ich mir den Eigenanteil von 10 EUR nicht leisten kann. Wir hatten diesen Monat ja nur 490 EUR von ARGE bekommen.
Fällt Euch dazu noch etwas ein??? - Was würdet Ihr jetzt machen?

Wir leben in einem System, in dem man von den Behörden wissentlich und absichtlich in eine finanzielle Notsituation gebracht wird und man soll nichts dagegen machen können???
Mit dem Beschluss des Sozialgerichtes mache ich dann erst einmal die Presse heiß! Das lasse ich nicht auf mir sitzen.

Und wieder einmal wundert es mich, weshalb sich in dieser den Behörden bekannten Problematik der "Lücke in der finanziellen Versorgung beim Übergang von AlgII auf AlgI" noch niemand gewehrt hat! Da kann doch etwas nicht stimmen! Es kann doch nicht sein, dass etliche Arbeitslose einfach stillhalten, wenn sie einen Monat lang im Regen stehengelassen werden! :evil:

Ich habe jetzt auf jeden Fall schon einmal die Presse informiert und werde weiter berichten. :lol:

VG
Muggel