PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400 € Job und Werbungskosten


Snakefan
25.03.2007, 19:01
Hallo,

ich bin auf etwas gestoßen, was etwas seltsam ist.
Anscheinend werden bei einem 400 € Job Werbungskosten angerechnet.

Einkommensanrechnung
Wie hoch dieser finanzielle Anreiz ist, ergibt sich zunächst aus den "Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit" nach § 30 SGB II. Vom Bruttogehalt einer Nebentätigkeit müssen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden; bei 400-Euro-Jobs entfällt in der Regel beides. Außerdem können (nachgewiesene) Werbungskosten abgezogen werden, das sind vor allem Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsmittel. Ohne Nachweis werden die Arbeitsagenturen vermutlich 15,33 Euro monatlich anerkennen.

Dieses "bereinigte Einkommen" ist im Rahmen der Freibeträge anrechnungsfrei. Der darüber liegende Betrag wird vom AlG II abgezogen. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Bruttogehalt (also vor Abzug von Steuern, Beiträgen und Werbungskosten) und ist gestaffelt:
Bruttogehalt bis: Freibetrag:
400 Euro 15 % des bereinigten Nettogehaltes
900 Euro wie oben, zusätzlich 30 % des Anteils des Nettogehaltes, der sich aus dem Bruttogehaltsanteil oberhalb von 400 Euro ergibt
1500 Euro wie bei 900 Euro, zusätzlich 15 % des Anteils des Nettogehaltes, der sich aus dem Bruttogehaltsanteil oberhalb von 900 Euro ergibt


Wer 400 Euro verdient und keine Werbungskosten nachweist, hat nach Abzug der Pauschale von 15,33 Euro ein bereinigtes Nettoeinkommen von 384,67 Euro und kann somit nur 57,70 Euro als Freibetrag behalten. Wenn Werbungskosten nachweisbar sind, z.B. Fahrkarten für den Weg zur Arbeit, wird dieser Betrag erst von den 400 Euro abgezogen und zusätzlich bleiben 15 % des Restbetrages anrechnungsfrei.

Wie ist das zu verstehen und wer hat damit schon einmal Erfahrungen gemacht?

Es handelt sich bei dem Beispiel um einen ALG II-Empfänger und einem 400 € Job.
Der Artikel wurde im Ende Februar 2007 verfasst und überarbeitet. Also nach den neusten Regeln.

mfg

Snakefan

Upsala
25.03.2007, 19:54
Servus Snakefan!

Da wurde wohl Altes neu zitiert und dadurch aber nicht neuer. Vielleicht bist du so freundlich und schreibst den Betreiber der Homepage an und verweist auf § 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x030.htm). Rechtsstand 1. Januar 2007,zuletzt bearbeitet 27. Februar 2007:engel:

Snakefan
26.03.2007, 08:39
Hallo,

also war die Info doch falsch. Ich war mir nicht so im Klaren, denn die ARGE und Partner versuchen doch auch mit allen Mitteln uns das Leben schwer zu machen und Geld einzusparen.
Danke für die Rückmeldung. Werde mal sehen, ob man den Inhaber der Webseite kontaktieren kann. Dann mache ich ihn auf diesen Fehler aufmerksam.