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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I, Anrechnung bei Nebengewerbe nur Umsatzerlöse, keine Betr.ausgaben?


Mike001
25.03.2007, 23:03
Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Kurz die Fakten: Ich bin seit 11 Mon. Arbeitslos und erhalte ALG I. Außerdem bin ich seit mehreren Jahren schon nebenberuflich Selbständig.
Nun wurde ich vom AA aufgefordert, eine monatliche Aufstellung meiner Betriebseinnahmen der letzten 12 Monate einzureichen.
Dies habe ich brav gemacht. Nun kommt der Hammer. Bei meiner Aufstellung wurden lediglich die Monate mit den Einnahmen berücksichtigt (abzügl. Steuern, Soz.vers.beiträge, Werbungskosten und 165,00 EUR Freibetrag), jedoch nicht meine Betriebsausgaben!
Jeder weiß, daß ich erst Geld für Waren ausgeben muß, bevor ich Geld für die verkauften Waren einnehmen (umsetzen) kann. Auf das letzte Jahr gesamt gesehen hatte ich einen kleinen Verlust, KEINEN GEWINN!
Nun bekomme ich kein ALG für die Dauer der Zeit umgerechnet meiner Umsatzerlöse auf die Leistungen des AA.
Anmerkung: nein, ich kann leider noch nicht von meinem nebenber. Gewerbe leben, könnte es jedoch in den kommenden 6-12 Monaten höchstwahrsch. schaffen.
Nun meine Frage: kann mir bitte jemand mit Fallbeispielen, Gesetzestexten weiterhelfen, die mir (dem AA) belegen, daß NICHT NUR meine Umsatzerlöse als reines Einkommen angerechnet werden können, sondern auch die Betriebsausgaben miteinbezogen werden? Das wäre echt klasse!

Einspruch habe ich bereits vor 2 Tagen eingereicht...

Ich suche die letzten Tage das www durch und finde einfach nichts..

Schon mal recht vielen Dank an alle,
Euer Mike

Seebarsch
28.03.2007, 18:32
Hallo Mike001,
:welcome:
das Verfahren zur Berücksichtigung von Nebeneinkommen kannst Du detailliert in den Weisungen der BA zum § 141 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-141-SGB-III-Anrechnung-von-Nebeneinkomm.pdf)finden.
Zudem solltest Du insbesondere auch den Absatz 2 des § 144 SGB III beachten. Danach wird ein höherer Freibetrag als die 165 € gewährt, wenn man den Nebenverdienst eine bestimmte Zeit schon während der Arbeit ausgeübt hat!
:)

Mike001
09.04.2007, 23:00
Danke für die Hilfe und die Paragraphen, bin noch immer feste am weiter stöbern und suchen.
Leider habe ich noch immer keine Mitteilung über die Entscheidung des AA erhalten.
Wie ich (als allein erziehender Vater!) jedoch mit momentan nur 122,00 EUR auskommen soll, kümmert die ja nicht.
Jedenfalls werde ich auch daraufhin weitersuchen, ob ich durch den Abzug/Kürzung des Arbeitslosengeldes einen Anspruch auf Entschädigung (Zinsen, Schreibmaterial, Telefon, Fahrtkosten usw.) habe. Schließlich war das ein Fehler des AA, nicht von mir!

--- Über bekannte Urteile, Paragraphen würde ich mich wieder sehr freuen ---

Sobald ich etwas vom AA höre, werde ich es hier veröffentlichen.

Also schon mal und nochmals vielen Dank,
Gruß

Mike