Findus
26.03.2007, 15:13
Hallo zusammen!
Ich wohne in Leipzig in Sachsen und muss zur Aufnahme einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit nach Solingen in NRW umziehen. Ich werde dort ein garantiertes Mindesthonorar erhalten, so dass ich zukünftig voraussichtlich unabhängig von ALG 2 leben kann.
Die ARGE Leipzig hat jetzt telefonisch mitgeteilt, dass sie nur dann zahlen würden, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingehen würde. Im Gesetz finde ich für diese Einschränkung aber keine Stütze!
Weiß jemand, auf welcher Rechtsgrundlage diese Einschränkung erfolgt und ob es dazu schon Erfahrungen/Gerichtsentscheidungen gibt?
Ich habe kein Vermögen, um Wohnungssuche und Umzug selbst zu finanzieren und wäre für Eure Hilfe dankbar!
Ich wohne in Leipzig in Sachsen und muss zur Aufnahme einer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit nach Solingen in NRW umziehen. Ich werde dort ein garantiertes Mindesthonorar erhalten, so dass ich zukünftig voraussichtlich unabhängig von ALG 2 leben kann.
Die ARGE Leipzig hat jetzt telefonisch mitgeteilt, dass sie nur dann zahlen würden, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingehen würde. Im Gesetz finde ich für diese Einschränkung aber keine Stütze!
Weiß jemand, auf welcher Rechtsgrundlage diese Einschränkung erfolgt und ob es dazu schon Erfahrungen/Gerichtsentscheidungen gibt?
Ich habe kein Vermögen, um Wohnungssuche und Umzug selbst zu finanzieren und wäre für Eure Hilfe dankbar!