Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld I & II
Lyrexprez
26.03.2007, 20:45
Hallo,
ich bin derzeit in einer Ausbildung die offiziell bis 31.08.2008 gehen würde. Da ich sehr gute Leistung in der Schule und im Betrieb erbracht habe, wird meine Prüfung vorgezogen und somit werde ich meine Prüfung Winter 2007 machen. Meine eigentliche Frage hierzu ist, ich möchte nach meiner Ausbildung nach München ziehen, da ich denke das ich in München höhere Chancen habe eine Arbeit zu finden. Ich werde mich auch rechtzeitig beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden, also sprich schon im Sommer diesen Jahres und mich paralell hierzu auch mit meinem Sommerzeugnis schon anfangen in München zu bewerben. Was ist wenn ich nach bestehen meiner Prüfung trotzdem keinen Arbeitsplatz in München erhalte und mich arbeitslos melde, aber trotzdem nach München ziehe, aber zu wenig Arbeitslosengeld erhalte, da ich ja in der Ausbildung auch vom Bruttogehalt her recht wenig verdiene. Ich denke das dann mein Arbeitlosengeld nicht für die Miete ausreichen wird. Kann ich dann auch paralell hierzu Arbeitslosengeld II beantragen die sich an den Kosten für die Miete und Unterkunft beteiligt? Ich will auf jeden Fall von meinem jetzigen Wohnort wegziehen da ich hier null chancen habe auf einen Arbeitsplatz und laut Arbeitsanzeige technisch in München der Markt viel größer ist (hab mich schonmal auf der Arbeitsagentur Seite schlau gemacht). Was meint ihr dazu? Ich glaub ja kaum das mir der Staat verhungern lässt oder? Danke schonmal im Vorraus für eure Infos.
Hallo Lyrexprez,
also du solltest dich vorher aufjedenfall mit deinem regionalen ALG II Träger (ARGE, Sozialagentur o.ä) auseinandersetzen, denn die müssen dir (ich denke du bist nach der Ausbildung noch unter 25, richtig?) einen Umzug erlauben, da in München z.b die berufliche Situation besser ist als in deinem jetzigen Wohnort.
Du brauchst das aufjedenfall schriftlich um es beim neuen ALG II Träger vorzulegen, da du ja "normalerweise" noch weiter bei deinen Eltern wohnen müsstest und sie dir daher auch keine Miete zukommen lassen werden.
Also erst informieren ob das von deinem regionalen Träger aus klar geht, dann ne Wohnung suchen :razz:
Lyrexprez
27.03.2007, 07:15
Nein das ist falsch. Wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, bin ich 26.
StephanK
27.03.2007, 10:05
Dann hast Du das von fragi angesprochene Problem nicht und damit ein großes Problem weniger. :)
Das im Hinblick auf den Behördenkram stressärmste wäre eigentlich, am Tag nach der Prüfung oder jedenfalls so bald wie möglich danach umzuziehen und dann als frischgebackener Münchner dort neu Alg II zu beantragen. Damit würdest Du den ganzen Hickhack umgehen, der mit einem Umzug bei laufendem Alg II-Bezug verbunden ist (siehe hier bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)), und Umzugskosten würden Dir wahrscheinlich sowieso nicht erstattet ohne konkrete Aussicht auf einen Arbeitsplatz in München.
Im übrigen: Je nach Höhe der Azubi-Vergütung bzw. des Arbeitslosengeldes, das auf deren Basis errechnet wird, könnte es sein, dass es für Dich geschickter wäre, kein Alg II, sondern statt dessen dann in München Wohngeld zu beantragen - wenn's finanziell reicht. Das hätte den Vorteil, dass Du von "Segnungen" wie 1-€-Jobs verschont bliebest. Das ist Rechenexempel, das Du mal anstellen solltest. Zur Höhe des zu erwartenden Alg I und zum Wohngeld findest Du weiterführende Hinweise ebenfalls bei Hilfe/FAQ.
Lyrexprez
27.03.2007, 18:13
Hallo StefanK,
hab ich schon berechnet, ich würde 234 euro arbeitslosengeld bekommen, ist das nicht schön? und etwa 50 euro wohngeld...das würde mir in München vorne und hinten nicht reichen, wobei ich alg 2 so um 764 euro bekommen würde. ach wie schön die deutschen gesetzte sind. ich würde ja gleich nach der ausbildung nach münchen ziehen, aber wer zahlt mir die wohnung für die monate bis das alg II durch ist? das ist ja auch noch so ein problem. sonst würd ichs ja sofort machen.
StephanK
27.03.2007, 22:30
Monate dauert das normalerweise nicht, sondern etwa vier Wochen. Aber wenn Du keine Rücklagen hast kann das schon vier Wochen zu lang sein. Dann bleibt nur der bürokratische Weg, erst noch in PF Alg + Alg II zu beantragen und dann umzuziehen. Daran hindern kann man Dich nicht - oder nur indirekt, falls Du die Umzugskosten nicht aufbringen kannst, denn die gibt's nur, wenn ein Umzug als notwendig anerkannt wurde.. Andererseits denke ich mal - von Deiner Lebenssituation ausgehend -, dass Dein Haushalt in 'nen 3,5-Tonner passen würde, den Du Dir für 'nen halben Tag mieten müsstest. Also vielleicht geht's ja auch so...
Lyrexprez
27.03.2007, 23:03
Naja ehrlich gesagt reicht mein Haushalt auch in einen PKW..haha...da ich zur zeit nur ein "Kinderzimmer" bei meinen eltern habe, naja waschmaschine und kühlschrank und herd mit backofen würde ich schon evntl. mit der hilfe meiner eltern hinbekommen. Es geht nur um die Miete und wie ich mir meinen Lebensunterhalt zahlen kann, bis das ALG und ALG II durch ist.
StephanK
27.03.2007, 23:40
Hui - Vorsicht!
Mir war nicht klar gewesen, dass Du noch bei den Eltern wohnst und damit wohl mietfrei.
Dann würde nämlich bei einem nicht erforderlichen = vom Amt vorher nicht als notwendig anerkannten Umzug § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zuschlagen:
Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.... und letztere waren bisher wohl Null.
Das bedeutet aber, dass Du das Verfahren, den Umzug vorab erlauben zu lassen, leider doch in voller Länge durchziehen musst! :cry:
Lyrexprez
28.03.2007, 19:59
Naja in der hinsicht hast du auch recht, aber meine Eltern wollen sowieso anfang nächsten jahren für immer in die türkei gehen, also sprich muss ich mir so oder so eine wohnung suchen.
StephanK
28.03.2007, 21:57
Das ist ein Argument, und das solltest Du auch nutzen! Du würdest dann so oder so eine eigene Wohnung brauchen, nur vielleicht etwas später.
Wie immer: man braucht alles schriftlich. Also irgendwie solltest Du belegen können, dass Deine Eltern das fest planen - notfalls durch eine schriftliche Erklärung Deiner Eltern.
Lyrexprez
28.03.2007, 22:30
Kein Problem meine Eltern können das gerne schriftlich belegen. Naja mal schauen hab jetzt am 12.04.07 einen Termin bei den lieben netten Beamten:engel: ...hab mich heute nämlich schon arbeitssuchen gemeldet und da ist mein Vorstellungsgespräch, mal schauen wies klappt. Auf jeden Fall danke für das rießen Feedback hier. Richtig geil das Forum. Danke Leute für eure Tipps und Infos. Wird auf jeden Fall weiterempfohlen:sensationell: . Grüße aus dem abgefucktesten Kaff Deutschlands (Pforzheim), naja wohl eher Möchtegern-Grossstadt. hahahahaha
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