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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 und ALG2 bei Eheschliesung


Anna
01.05.2005, 21:55
Hallöschen
Ich beziehe zur Zeit ALG 1 und zusätzlich ALG 2
Der Anspruch läuft noch bis ende Sebt bei beidem. Nun ziehe Ich mit meinem Verlobten zusammen .
Heisst das jetzt das Ich bei o euro bin :wut:
Und wie Ist das mit der Krankenkasse?.
Dankeschön im Vorraus für die Antwort.
Anna

Schneida
01.05.2005, 22:16
Bedarfsgemeinschaft

Hallo Anna,

nein heißt es erst mal nicht. Mach Dich schlau zur Rechtslage z.B. auf den Seiten Tacheles Wuppertal zum Thema eheähnliche Bemeinschaft usw.

Im Moment sieht es so aus, dass die Rechtssprechung dazu tendiert, der ARGE die Beweislast, eine eheähnliche Gemeinschaft zuordnet. Und gleichzeitig wird das dann zumeist so interpretiert, dass die ARGE diesen Nachweis nicht erbringen kann und es z.B. akzeptieren muss, wenn der Partner sagt: Nein, ich bin nicht bereit, den Unterhalt für meine Partnerin zu übernehmen. Es wird sich in dieser Rechtssprechung auf das Grundgesetz berufen.

Schwieriger wird vermutlich die Angelegenheit mit dem Umzug und je nach dem der Miete. Einen Umzug kann man nicht so ohne weiteres machen und schon gar nicht, wenn die Miete den von der ARGE veranschlagten Satz übersteigt. Es wäre also genau zu gucken, wie ihr den Mietvertrag gestaltet, beide Hauptmieter oder Du Untermieter.

Vermutlich steht ihr euch - selbst wenn Dein Partner ebenfalls im Alg II sein sollte - besser, wenn ihr euch als Wohngemeinschaft tituliert. Denn als eheähnliche Gemeinschaft bekommt nur einer den vollen Satz, der andere den reduzierten. Falls Dein Partner Einkommen oder Vermögen hat und ihr euch als eheähnliche Gemeinschaft benennt, ist es natürlich noch schlechter.

Schaut Euch doch ein wenig hier in den Seiten um, da gibt es Rechner, mit denen man das durchrechnen kann, es gibt links zu anderen Beratungsseiten z. B. Tacheles Wuppertal, die wiederum u. a. dabei sind, eine Seite aufzubauen, in der gute Rechtsberatungsadressen aufgelistet werden, so dass man wohnortnah jemanden finden kann, der einen ggf. auch rechtlich unterstützt.

Grüße

E.Schneider

Betroffener
01.05.2005, 23:02
Hallo Anna,

ich frage besser hier auch noch mal.

Was verstehst Du unter gleichzeitigem Bezug von ALG II und ALG I ?
Die beiden Dinge schliessen sich eigentlich gegenseitig aus, es sei denn:

Dein Arbeitslosengeld ist zu niedrig
Du bekommst den abgestuften Überbrückungsgeldzuschlag beim Wechsel von ALG II nach ALG I (Details im SGB II nach zu lesen)
???

ALG I ist eine Versicherungsleistung aus dem bezahlten Arbeitslosengeld, ALG II ist die "Grundsicherung für Arbeitssuchende", die an die Sozialhilfe angelehnt ist. In beiden Fällen werden von der Arbeitsagentur oder ARGE Leistungen an die Renten- und Krankenversicherung abgeführt. Allerdings sollte man aufpassen, daß im Bescheid die richtigen Träger drin stehen.

Anna
01.05.2005, 23:19
Ja mein Arbeitslosengeld war zu niedrig . Bekam 635 euro im Monat. Ich wohne aber noch zur Miete in ner eigenen Wohnung.Zusätzlich bekomme Ich aber noch 116 euro dazu .
Vielen Dank für die Antworten schonmal.
Man griegt ja wirklich net allzuviel auf der Argentur für Arbeit verklickert .
Hier gibts es wirklich einiges zu erfahren.


Mit freundlichen Grüßen Anna