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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U 25 arbeitslos ohne Ausbildung, Krankenversicherung?


Cooper
27.03.2007, 00:42
Hallo,

ich haette ein paar Fragen und würde ich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Aber nun erstmal das Grundlegende:

Ich bin 23 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern.

Ausbildung begonnen abgebrochen.

1 1/2 Jahre arbeitslos.

"Ausbildung" zur Pflegehelferin, gilt aber nicht als richtige Ausbildung.

6 Monate als Pflegehelferin gearbeitet, der Vertrag war auf 6 Monate befristet danach wurde er nicht verlängert.

Ich wollte mich danach arbeitslos melden, das Arbeitsamt einer Stadt hat mich an das Arbeitsamt des Kreises verwiesen. Dort solle ich Hartz4 beantragen.

Auf dem Arbeitsamt in der Kreisstadt wurde mir nun gesagt ich koenne kein Hartz4 beantragen da mein Vater zu viel Verdient, mein Vater müsste mich mit versichern, da ich unter 25 sei und ohne Ausbildung stünde mir NICHTS vom Arbeitsamt zu nicht mal eine Beratung.

Nun hat die Versicherung meines Vaters gesagt er könne mich nicht mit Versichern ich wäre zu alt und ich müsste ueber das AB versichert werden. Die Versicherung ist im Bilde das ich ohne Ausbildung bin.

Nun Blick ich nicht mehr durch. Ich muss doch irgendwie Krankenversichert werden?!

Hat jemand davon Ahnung? Ist die Versicherung verpflichtet mich zu Verischern wenn mein Vater mich meldet? Das Arbeitsamt verweist mich immer wieder an meine Eltern.

LG

Kati

fragi
27.03.2007, 05:30
Hallo Kati,

Wieso sollte eine Ausbildung zu Pflegehelferin nicht anerkannt werden?
Gut es kommt natürlich drauf an ob du nur die kurze Fortbildung oder wirklich die 2 Jahre gemacht hast, aber dann frag ich mich wieso nicht das 3. zu ex. AP?

Das mit dem ALG stimmt, du musst in den letzten 2 Jahren 12 Monate einbezahlt haben. Kommt jetzt drauf an ob du die "Fortbildung" oder wirklich die 2 Jahre gemacht hast. Hast du natürlich die 2 Jahre gemacht, sollten jawohl in den letzten 2 Jahren genug Monate für einen Bezug von ALG I zusammenkommen.

Zu dem Verdienst deines Vaters: Lebt ihr in einer Haushaltsgemeinschaft oder in einer Bedarfsgemeinschaft?

Bei 2. wird das Einkommen deines Vaters angerechnet, weil er dich ja finanziel unterstützt, bei 1. (du hast eigene räumlichkeiten) muss es ja nicht zwangsläufig so sein, und du bekommst doch Geld.

Und das mit der Krankenversicherung ist Quatsch. Ab 23 greift die Familienversicherung nur bei verheirateten. Kinder können ab 23 nicht mehr Familienversichert werden, also hier ist das Amt zuständig.

Und ne Bereatung, wenigstens ne Berufsberatung, steht dir in jedem Fall zu. Und wenn du dahinkommst, haben die auch mit dir zu sprechen und dich nicht abzuwimmeln.

Cooper
27.03.2007, 13:54
hallo und danke für die antwort,

ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt, bei der , ich nenne es mal Vorbildung, handelt es sich um eine Bildung zu Pflegehilfskraft die ca. 4 Monate dauert. Mich wollte meine alte Arbeitsstätte danach in Ausbildung nehmen (nach 6 Monaten). Was sie dann allerdings nicht taten, der Grund wäre Personalabbau gewesen. Also ist es nicht wirklich eine Ausbildung, ich hatte es ja auch in Anführungszeichen geschrieben aber mich falsch ausgedrückt :patsch: . Entschuldigung.

Ich wohne bei meinen Eltern, habe da eine ganze Etage für mich aber keine eigene Küche und keinen eigenen Eingang. Mir wurde halt vom AB Darmstadt gesagt das ich wie schon gesagt keinen Anspruch habe, da mein Vater zu viel Verdient. Mein Vater ist Bezirksschornsteinfegermeister und liegt damit weit über der Grenze wurde mir gesagt. Kein Anspruch auf Krankenversicherung und Beratung bestünde. Also ich komme mir langsam schon abgewimmelt vor, ich werd mir einfach mal nen Antrag auf H4 holen und ihn abgeben. Ich hoffe nur das ich Krankenversichert werde, mir geht es nicht darum Geld vom Amt zu bekommen. Mir geht es nur darum Krankenversichert zu werden, denn der Zustand der Arbeitslosigkeit soll ja nicht von dauer sein. Aber wenn mir in der Zeit jetzt was passiert, ohne das ich verischert bin ist das mehr als schlecht. Also im Grunde muss mich das Arbeitsamt versichern ? :confused:


LG

Kati

fragi
27.03.2007, 14:33
Krankenversicherung:

Familienversicherung ist möglich:

1) für ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (verlängert um abgeleisteten Kriegs-/Ersatzdienst), das sich in Ausbildung befindet - ob erste oder zehnte, spielt keine Rolle
2) für ein Kind bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, das arbeitssuchend gemeldet ist
3) für ein Kind bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, das ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist


Und wegen dem zuviel Geld von deinem Vater, schau mal hier:
Definition BG (http://www.arbeitsagentur.de/nn_261306/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitslosengeld-II/Geldleistungen/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld-Nav.html__nnn=true)