Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II oder Wohngeld?
Hallo an alle die mit diesem Thema (ALG II) schon Erfahrungen haben.
Ich hab mich vorab schonma ein wenig schlau gelesen, brauche jetzt aber mal Rat von jemandem der besser in der Materie ist als ich... Und zwar:
Ich werde (wenn sich nicht hoffentlich vorher was ändert) auch bald in der Situation sein ALG II beantragen zu "müssen". Hier sticht mir aber gleich beim ausfüllen des Antrags schon was böse ins Auge... Dieses Zusatzblatt "Unterhaltsansprüche gegen Dritte"...
Die Situation ist, Ich, 22, ALG I Empfänger (bald ALG II), meine Frau, 19, in Ausbildung. Ich kann von meiner Mutter keinen Unterhalt bekommen, einerseits verdient sie zuwenig (unterm Pfändungsfreibetrag) andererseits hat sich das auch erledigt, da ihr das Kindergeld auch aberkannt wurde.
Anders ist das bei meiner Frau. So wie ich das verstanden habe, muss sie als Mitglied der BG Unterhalt von ihren Eltern fordern... ihr Einkommen liegt überm Pfändungsfreibetrag und sie bekommen auch Kindergeld für sie. Das Kindergeld bekommt sie natürlich, aba halt auch nicht mehr.
Ausbildungsvergütung ~450€ Netto + 155€ KG
Dann wären wir bei 605€ etwa.
Muss sie, bzw fordert das Amt dann von ihren Eltern immernoch Unterhalt, bzw muss ich dieses Blatt für sie überhaupt ausfüllen?
Andererseits, muss ich das KG auf ihrer Seite überhaupt als Einnahmen eintragen? Wir sind ja verheiratet, und sie bekommt es ja nur, weil ich ihren Unterhalt ja nicht tragen kann (Laut Familienkasse).
Andererseits steht einem verheiratetem paar ja nur pro person 311€ ALG II zu so wie ich es verstehe, wäre es da nicht praktischer Wohngeld zu beantragen und ohne den zwang von 1€ Jobs oder ähnlichem zusein?
Wie siehts bei Wohngeld mit der Rentenversicherung aus?
Ich danke euch im Voraus schonma für euere Expertenmeinung :D
Ich weiß natürlich nicht ob ich hier richtig bin, aber die normalen Situationen für U25 treffen ja eigentlich nicht zu, also probier ichs hier ma
StephanK
27.03.2007, 16:53
Ihr seit einer dieser Fälle der "krummen" Bedarfsgemeinschaften. Das soll heißen: Deine Frau ist selbst gar nicht Alg II-berechtigt, weil Azubi, ist aber kraft Heiratsurkunde trotzdem Teil der ehelichen Bedarfsgemeinschaft und dadurch zumindest theoretisch in der undankbaren Rolle der Zahlmeisterin.
Ich weiss nicht, wie hoch Eure Kosten der Unterkunft (Miete, Neben- und Heizkosten) sind, deswegen nehme ich mal den fiktiven Betrag von € 379.- Das gibt nämlich zusammen mit dem Regelsatz für eine 2er-BG von € 621.- die schöne runde Summe von € 1000.- als Gesamtbedarf und damit € 500 pro Nase.
Deine "reiche" Frau hat monatlich € 605 zu Verfügung. Damit ist ihr eigener Unterhaltsbedarf gedeckt und ihre Eltern sind außen vor, denn sie sind ja nicht verpflichtet, ihren Schwiegersohn zu unterhalten.
Deine Frau hat aber € 105 "Überhang", den sie für den Bedarf ihres Göttergatten einsetzen muss, womit sowohl Dein nicht gedeckter Bedarf als auch der der gesamten BG auf € 500 - 105 = € 395 zusammenschrumpft, was dann (wenn die Kosten der Unterkunft so stimmen würden) auch der Alg II-Zahlbetrag wäre, wenn nicht noch Freibetrag und Werbungskosten von ihrem Einkommen abzurechnen wären, so dass der tatsächliche Zahlbetrag höher liegen wird.
Wohngeld könnte eine Alternative anstelle von Alg II für Euch sein, weil Deine Krankenversicherung über die Familienversicherung, sprich Deine Frau abgedeckt wäre, wenn Du auf Alg II verzichten würdest. Die Berechnung von Wohngeld ist kompliziert; einen ungefähren Anhaltspunkt kannst Du Dir hier (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php?openmenue=3&opensub=257) verschaffen.
Zu bedenken sind auch die rentenrechtlichen Folgen: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann als Anrechnungszeiten anerkannt, wenn Du arbeitsuchend gemeldet bist und entweder eine Leistung bezogen hast oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens nicht bezogen hast (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 SGB VI).
Dieser Aspekt spricht also eher dagegen, sich nur auf Wohngeld zu stützen. Andererseits blühen Dir bei Alg II-Bezug eben die "Aufmerksamkeiten" für die U25-Kundschaft. Zwischen diesen beiden Übeln gilt es abzuwägen - und die Abwägung kann Dir niemand abnehmen. :?
Hallo StephanK,
den Rechner hab ich gestern auch schon gefunden, aber im Vergleich zum richtigen WG-Bogen fragt der ziemlich wenig. Also wirklich nur ein ungefährer Anhaltspunkt...
Eine Frage hab ich da noch, wer würde mir im Falle von WG die Beitragsfreie Zeit der Rentenversicherung bescheinigen? Muss ich da auch wie ich es nicht hoffe trotzdem alle 3 Monate zur AfA?
-> Das "Größte" Übel an unserer Sozialagentur kennst du ja noch gar nicht... Ich finde das dermaßen demütigend... Die haben sich ein eigenes kleines Stellengesuche-Portal gebaut, und verpflichten die Leute mit Eingliederungsvereinbarung, nen Bild, persönliche Daten und 5 Audiodateien (wo sie nach Namen, Berufswunsch für die Zukunft usw. gefragt werden) da reinzustellen. Kann sich jeder im Inet ansehen.
Ich persönlich finde das bringt absolut nichts, sondern ist eher demütigend, da ja jeder hier auch sehen könnte in welchem Verhältnis ich momentan zur Arbeitslosigkeit stehe... Und die schreiben noch die Jugendlichen machen das "freiwillig". Ein ehemaliger Kollege von mir is da, der weiß es besser!
--> Stellengesuche ARGE Northeim (http://www.jugendperspektive-landkreis-northeim.de/)
Außerdem, schlau wärs doch wenn meine Frau in Steuerklasse 3 geht, ich in 5, und ich mir Wohngeld hole :D
x_anonymus_x
28.03.2007, 07:18
Morsche fragi,
Eine Frage hab ich da noch, wer würde mir im Falle von WG die Beitragsfreie Zeit der Rentenversicherung bescheinigen? Muss ich da auch wie ich es nicht hoffe trotzdem alle 3 Monate zur AfA?
solltest Du kein ALG II beantragen, dann bleibst Du weiterhin bei der AfA, d.h. Du wirst weiterhin als arbeitlos, aber eben ohne Leistungsbezug, geführt. Dies wiederum bedeuted für Dich, dass Du weiterhin "Deinen Pflichten" nachkommen musst. Im Minimum bedeutet das in der Tat, dass Du Dich spätestens alle drei Monate von Dir aus melden musst, da Du ansonsten abgemeldet werden würdest.
... eigenes kleines Stellengesuche-Portal ...
Das habe ich mir eben angesehen. Ich muss gestehen, ich bin da ganz hin- und hergerissen.
An und für sich finde ich die Idee ziemlich cool, aber! - und da gibt es ein ganz großes und dickes ABER! - ich erwarte im Minimum (!) eine Anmeldung mit entsprechender Absicherung bevor ein Zugang zu diesen Daten gegeben wird und die entsprechenden Dateien angesehen / angehört werden können. Des weiteren halte ich die Einbindung von Bildern aus mindestens zwei Gründen an dieser Stelle für suboptimal: 1.) Je nachdem wie fotogen jemand ist - werden hier vor allem Vorurteile getriggert. 2.) Da wird so viel Geld für die Präsentation ausgegeben, aber die Leute werden nicht darauf vorbereitet was man für so ein "Bewerbungsbild" anzieht bzw. wie man sich da am idealsten "positioniert".
... und verpflichten die Leute mit Eingliederungsvereinbarung, nen Bild, persönliche Daten und 5 Audiodateien (wo sie nach Namen, Berufswunsch für die Zukunft usw. gefragt werden) da reinzustellen.
Das geht ja nunmal gar nicht. Dies kann ausschliesslich ein freiwilliges Angebot sein.
Ich persönlich finde das bringt absolut nichts, ...
Das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. Der Vorteil an so einer Darstellung ist, dass man sich "eher" ein Bild von den Bewerbern machen kann und das Gefühl bekommt, die Bewerber schon ein wenig besser zu kennen und einschätzen zu können. Die "persönliche Karte" aka "Nasenfaktor" ist immer dann von Vorteil, wenn jemand zwar in einem persönlichen Gespräch überzeugen könnte, aber z.B. aufgrund der objektiven Daten im Lebenslauf / den Bewerbungsunterlagen keine Chance bekäme und "aussortiert" werden würde.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
StephanK
28.03.2007, 07:28
Wie der Nachweis für die Rentenversicherung aussehen muss weiss ich leider auch nicht, vor allem nicht, welchen Zeitraum die Ablehnung eines Alg II-Antrages "abdeckt".
Deswegen kann ich Dir nur empfehlen, diese Frage direkt an die Rentenversicherung zu stellen:
Deutsche Rentenversicherung (Kreisverwaltung)
Medenheimerstraße 6-8, 37154 Northeim
Tel.: Terminvereinbarung: 05551/708-0
Öffnungszeiten:
Mittwoch von 8.30-12.30 und 13.30-15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30-12.30 und 13.30-15.00 Uhr
Ob und wie oft die Arbeitsagentur Dich sehen will hängt von ihr ab. Dazu gibt es keine feststehende Regelung.
Die Stellengesuche-Seite des Landkreises ist so 'ne Sache. Einerseits finde ich es nicht schlecht, dass man mal einen anderen Weg zu gehen versucht, denn es gibt durchaus auch Arbeitgeber, die es "nicht so haben mit dem Schriftkram". Andererseits sind die Jobsucher natürlich keine Medien-Profis und deshalb merkt man ihnen an, dass sie ähnlich beklommen sind wie bei einem Vorstellungsgespräch. Jedenfalls finde ich das nicht wirklich jenseits der Schamgrenze, so dass ich eher denke: wer vermittelt, hat recht. Trotzdem: die Grenze zwischen Markt und Prostitution darf man nicht aus dem Auge verlieren...
Hallo auch x_anonymus_x,
finde eine Sache bei dir ganz wichtig... es sollte eine Abgrenzung geben, was "echte" Firmen mit "echtem" Interesse zu sehen bekommen und was jeder zusehen bekommt, ein Stück Wahrung der Privatsphere.
Gut, ich sage auch nicht, dass mir die Idee im Allgemeinen nicht gefällt, nur für mich wäre das schon eine Art "Prostitution". Denn für mich wäre da nichts zu holen. Ich komm aus der IT-Branche Großkundenbetreuung. Hier wird sich meiner Meinung nach niemand in so einem Regionalen portal umschauen, da hier die meisten Firmen Deutschlandweit aktiv sind.
Also sehe ich da für mich keinen Nutzen drin. Keinen Zweifel, sehe es oft genug im Fernsehen, es gibt genug Firmen die nichtmal einen gescheiten Auszubildenen finden o.ä. Dafür finde ich das sehr sinnvoll, aber mit Abgrenzungen!
Aber hier sollte dann auch auf freiwilligkeit gesetzt werden und es nicht als Zwang angesetzt werden... Aber U25 ist man find ich vor nichts sicher!
Hab deine Rechnung bezüglich ALG II mal geändert... Hoffe stimmt so, oder muss der Überhang vorher runter?
Bedarf 621€ + Miete 379€ = 1000€
Einkommen 605€
Fahrtkosten 136€ (20cent * 20Tage * 34km)
Resteinkommen 469€
Automatischer Freibetrag 100€ + Freibetrag 73,80€ (Resteinkommen - Automatischer Freibetrag /5) = 173,80 € Freibetrag
bereintigtes Einkommen 295,20€
Zu zahlen vom ALG 2 Träger: 704,80€
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2013, vBulletin Solutions, Inc.