PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Noch Anspruch bei Umzug zu Freundin?


pizzapalme
27.03.2007, 11:50
Hallo,

ich (28 Jahre) beziehe zur Zeit 345 Euro plus Unterkunftskosten von der ARGE.

Ich bin nun aber am überlegen, ob ich zu einer Freundin (noch 23 Jahre) ziehe (Wohnort wäre dann Stadt und nicht Dorf wie jetzt = bessere Möglichkeit Arbeit zu finden). Nun aber die Frage:

Sie wohnt in einer 2-Zimmerwohnung mit ca. 49 qm (Miete warm etwa 420-450 Euro), verdient selbst etwa 1.800 brutto bzw. etwa 1.100 netto.

Da wir dann ja eine "eheähnliche" Bedarfsgemeinschaft bilden: Steht mir überhaupt noch etwas von der ARGE zu??? Wenn ja WIEVIEL?
Übernimmt die ARGE auch anteilig (m)einen Teil der Miete???

Und auch die Frage: Muß ich vor Umzug die ARGE "fragen ob ich umziehen darf"????

Vielen Dank,

pizzapalme

fragi
27.03.2007, 12:17
Bevor hier ne Antwort erfolgen kann muss folgendes erstma klar sein:

Eine Freundin oder Deine Freundin?

-> Die eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) bildet ihr nur, wenn es Deine Freundin ist.

Verändert sich durch den Umzug die zuständigkeit von einer ARGE zu einer anderen oder bleibt dies gleich? (ist nicht ersichtlich durch Umzug von Dorf zu Stadt)

pizzapalme
27.03.2007, 13:22
Es ist meine Freundin. Aber wie wird das kontrolliert?

Ich denke eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden wir so oder so!?

Also wir teilen den Kühlschrank, haben ein Wohnzimmer in dem ich auf dem Sofa schlafen könnte (aber nicht muß), Klamotten von mir habe ich in einer Schublade in Ighrem Schlafzimmer.

fragi
28.03.2007, 06:22
Die Bedarfsgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft) wird euch natürlich vom Amt unterstellt.
Hier mal eine Definition (http://www.arbeitsagentur.de/nn_261306/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitslosengeld-II/Geldleistungen/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld/Arbeitslosengeld-II-Sozialgeld-Nav.html__nnn=true) dazu.

Was ihr letztendlich sein wollte ist euch überlassen. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird sie den Zahlmeister spielen müssen und du wirst leer dabei ausgehen (eheähnliche Gemeinschaft, Vermögen gemeinsam).
Denn dabei gehen sie davon aus, dass ihr euch gegenseitig mit Geld aushelft.

Bei einer Wohngemeinschaft wäre es dann so wie man sich eine Studenten-WG so im allgemeinen vorstellt (nichts gegen Studenten :razz:)
Also jeder zahlt seinen Teil und hat auch mind. 1 eigenes Zimmer. Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Allerdings dürft ihr da natürlich nicht im selben Bett schlafen (wer kontrollierts? :engel:)

Aber da es Deine Freundin ist, seit ihr ne Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Freundin wäre es eine Wohngemeinschaft mit getrennten Kassen (auch ohne finanzielle Hilfe oder ohne "große" Geschenke).

Rechnen wir mal:
Einkommen: 1100€
Euer gemeisamer "Bedarf" : 2 Erwachsene 621 € + Miete 450€ = 1071€
-> Ergebnis: 29€ über dem Bedarf!

Ich leg dir mal nahe auch mal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_selbstberechnung) zu schauen

Automatisch Bedarfsgemeinschaft? Nicht immer!

StephanK
28.03.2007, 08:42
Rechnen wir mal:
Einkommen: 1100€
Euer gemeisamer "Bedarf" : 2 Erwachsene 621 € + Miete 450€ = 1071€
-> Ergebnis: 29€ über dem Bedarf!Langsam! Das Einkommen wird ja nicht in voller Höhe angerechnet, sondern (1) es gibt Freibeträge in Höhe von - bei diesem Einkommen - knapp 230 € und (2) wahrscheinlich lässt sich das Einkommen noch "kleinrechnen", denn bei Einkommen > 400 € können die Werbungskosten (die gleichen wie bei der Steuer) in voller Höhe abgesetzt werden, nicht nur die 100 €-Pauschale wie bei Einkommen unter 400 €. Man muss sich aber die Mühe machen, diese Werbungskosten einzeln nachzuweisen.

Deswegen wird das anzurechnende Einkommen mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem Bedarf liegen, so dass es doch einen (wenn auch nicht großen) Alg II-Betrag geben dürfte.

fragi
28.03.2007, 09:16
stimmt, hab die Fahrtkosten usw nicht einbezogen, also Rechnungen sammeln.

Das wichtigste aber ist die Krankenversicherung :patsch: Wo solls da ne Familienversicherung geben

pizzapalme
29.03.2007, 11:59
Langsam! Das Einkommen wird ja nicht in voller Höhe angerechnet, sondern (1) es gibt Freibeträge in Höhe von - bei diesem Einkommen - knapp 230 € und (2) wahrscheinlich lässt sich das Einkommen noch "kleinrechnen", denn bei Einkommen > 400 € können die Werbungskosten (die gleichen wie bei der Steuer) in voller Höhe abgesetzt werden, nicht nur die 100 €-Pauschale wie bei Einkommen unter 400 €. Man muss sich aber die Mühe machen, diese Werbungskosten einzeln nachzuweisen.
Meine Freundin hat da u.a. neben Fahrkosten noch eine Patenschaft (30 Euro monatlich f. ein afrik. Kind) und Riester-Rente.
Fällt das unter Werbungskosten???

Schon einmal danke für die hilfreichen Infos! :-)

pizzapalme
29.03.2007, 12:00
Das wichtigste aber ist die Krankenversicherung :patsch:
Wo solls da ne Familienversicherung geben

Die übernimmt doch das Amt wenn ich (auch wenns wenig ist) Anspruch habe!? :confused:

StephanK
29.03.2007, 12:08
Meine Freundin hat da u.a. neben Fahrkosten noch eine Patenschaft (30 Euro monatlich f. ein afrik. Kind) und Riester-Rente.
Fällt das unter Werbungskosten???Nein. Werbungskosten sind die "mit der Erzielung des Arbeitseinkommens notwendig verbundenen Kosten", also das, was man selbst bezahlen muss, um überhaupt arbeiten zu können. Bei den meisten Leuten sind das nur Fahrtkosten.

Trish
29.03.2007, 12:11
Bei den meisten Leuten sind das nur Fahrtkosten.

Ggf. aber auch noch selbstbeschaffte Arbeitsmaterialien wie Arbeitsschuhe, Arbeitskleidung, die Reinigungskosten der Arbeitskleidung, etc.