Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angebliche Verantwortungs- und Einstehens-Gemeinschaft
Alex1980
27.03.2007, 16:47
Hallo Forumnutzer,
letztes Jahr hatte meine Freundin viel viel Ärger mit der ArGe.
Man hatte einige Zeit, bevor wir eine gemeinsame Wohnung beziehen wollten, eine eäG unterstellt und erst nach (erfolglosem) Antrag auf eA, jedoch nach Zusendung einer nochmaligen Androhung des Klageverfahrens und einem bis dato der ArGe scheinbar unbekannten Papierstücks, genannt "Zusatzblatt 5", das von mir feinjustiert wurde (Änderungen und Ergänzungen, Neue Felder zum ankreuzen) davon abgesehen und Kdu und ALG2 bewilligt.
Nun, da die Wohnung echt zu klein ist (ca 30m²) und man sich daher gelegentlich auf den Nerv fällt, wurde diese gekündigt und am 1.4.07 werden wir eine 3ZKB beziehen, sie übrigens nicht viel teurer ist, aber erheblich mehr Freiraum für jeden bedeutet.
Heute war meine Freundin zur Leistungsabteilung der ArGe, ich als Zeuge mit (bei uns in Trier kann man nicht alleine hingehen, meine Meinung), um die neue Adresse mitzuteilen.
Bevor wir hineingingen, wurde hinter der Glastür bereits die Teamleiterin gesichtet, die uns schon vor 8 Monaten einmal gelinkt hatte.
Nach EIntritt wurde dann nach Mitteilung über die neue Wohnadresse "festgestellt", wir seien ja eheähnlich.
Da ich gerade #Besserwissermodus aus# geschaltet war, verkniff ich mir die Bemerkung bezüglich der neuen Bezeichnung.
Dies wurde natürlich sofort abgewiesen, wir sind eben nicht bereit, unsere eigenen Belange zurückzuschrauben, um die Bedürftigkeit des anderen zu mildern.
Mit Verweis auf die Gesetzeslage (O-Ton sinngemäß: SIE müssen nachweisen, dass Sie keine eäG sind, mit einem Jahr hat das gar nichts zu tun und selber ermitteln müssen wir auch nichts) musste man vorerst den Raum verlassen, in den 2 Minuten später die Teamleiterin trat, die (meine Vermutung, dass Sie bereits vor dem Gespräch mit dem SB gesprochen hatte und ihn angewiesen hatte, uns einen reinzuwürgen, bestätigend) Teamleiterin.
Nach fast einstündiger "Rücksprache" mit der Teamleiterin durfte
man dann zurück kommen, um erneut "eingeschüchtert (versuchen sie zumindest)" zu werden.
Man müsse auch leider das Geld zurückfordern, was nun auf dem Konto ankäme, weil ich ja nun aufkommen müsse.
Zusammen mit seiner Vorgesetzten (die mir mittlerweile besser nicht im Dunkeln begegnen sollte) hatte er ein hübsches kleines Schreiben aufgesetzt, worin unter anderem stand: "Frau S. zieht zum 1.4.07 zu ihrem Freund..."
Ich änderte dies mal sofort in "Gründet eine Wohngemeinschaft mit Herrn K.", woraufhin der Herr sofort aussprach "SO habe ich das aber nicht unterschrieben!!" und den Wisch entsorgte.
Der hatte wohl Angst, seiner Vorgehockten dieses Beispiel an Intelligenter EInflussnahme von Arbeitsuchenden vorlegen zu müssen. Ich schätze er druckt es neu aus und legt es mit "Unterschrift verweigert" zu der Akte.
Der Plan, sofern ein negativer Bescheid ankommen sollte, sieht folgendermaßen aus:
:sdagegen:
-Widerspruch natürlich
-Beschwerde bzgl Auskunfts- und Beratungspflicht und deren Nicherfüllung, bzw. gezielter Fehlberatung und des Versuchs der (naja wie soll man das nennen...) Ver@rsche bzgl. des Schriftstücks, mittels dessen man Sie "linken" wollte
-Beschwerde warum nichts ermittelt wurde und keinerlei Fragen zur Beziehung von Frau S. und dem anwesenden Zeugen (mir) untereinander gestellt wurden
-Antrag auf Erlass einer eA wegen drohender Wohnungslosigkeit und nicht gesicherter Lebenshaltung
-Unterhaltsklage von Ihr gegen mich, ich vermute der Richter wird sich köstlich amüsieren..
-ggfls Klage bis zum Verfassungsgericht/BSG
Wenn das wieder so läuft wie das letzte mal, werd ich so langsam richtig richtig sauer.
Wenn noch einer gute Tipps hat, oder einfach ´ne Meinung zu dieser Vorgehensweise der ArGe, möge er sich hier im Thread äussern :)
Was soll man dazu sagen?
Einerseits sind die Leute die da Arbeiten ja auch nur Menschen und sollten wie solche behandelt werden... Aber andererseits ist es doch auch erschreckend, wie stark das Controlling der Ausgaben da heute schon vorherrscht.
Meiner Meinung nach gehen die das sowieso völlig falsch an von der Controlling-Seite aus... Sie sollten sich eher bemühen (anstatt bei deiner Freundin einsparen zu wollen), das was sie mehr ausgeben müssen, durch erfolgreiche Vermittlung von Arbeitslosen wieder einzusparen.
Wenn sie aber ihre ganze Kraft in das Abblocken der Anträge setzen, wo bleibt dann die Vermittlung? Auf der Strecke? Damit zerstören sie doch ihre eigene Existenzgrundlage! Also jemand der da sitzt und nur Anträge ablehnt, der brauch keine Bezahlung wie ein "Sachbearbeiter". Das wäre doch ein Ansatzpunkt für gutes Controlling! :patsch:
Was ich dir als Ratschlag geben kann fürs nächste mal wo du da hingehst... schreib dir mal ein paar § auf die dir Recht geben, und wirf das nächste mal damit um dich. Schlag sie mit den eigenen Waffen! Wäre natürlich besser wenn deine Freundin das tut weil es um sie geht, und du eigentlich nur Zeuge sein sollst (es wirkt auf die SB doch sehr provozierend, wenn der Zeuge plötzlich anfängt zu agumentieren, eigene Erfahrung!).
Wünsche euch aber viel Glück bei der Durchsetzung, mit deinen Zielen bist du auf dem Richtigen Weg.
-> Wäre das nicht nen schöner ALG II Fallstrike als Beispiel für andere?
Alex1980
28.03.2007, 12:29
Tja Fragi, ich teile Deine Meinung bezüglich der Kraft- und Kostenaufwendungen uneingeschränkt. Der "Arbeitsvermittler", dem meine Freundin zugeteilt ist, beschränkt sich darauf, sie zu Terminen zu laden und dann bei Erscheinen nachzufragen, worum es geht. Dann bekommt Sie einen neuen Termin, um nachzuweisen, wieviel Nebeneinkommen sie im laufenden Monat erworben hat. Meist setzt man dann die Frist kürzer an, als der AG für die Abrechnung braucht, diese muss sie dann persönlich!! vorsprechend beim Arbeitsvermittler verschieben gehen, um keine Sanktionen zu riskieren.
Mit Paragraphen kennen die sich leider nur in Sanktionen aus, Fordern kennen sie, fördern scheint aber ein absolutes Fremdwort zu sein.
Im übrigen dürften die Herrschaften von der ArGe mittlerweile wissen, dass auf jede falsche Entscheidung sofort Widersprüche folgen.
Hab gestern schon was aufgesetzt, 5 Seiten in etwa.
Das mit den §§ heben wir uns mal noch bis zum nächsten Schreiben auf.
Heute kam übrigens schon die Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältniss rückwirkend für dieses Jahr ab Januar, ein gewisser Herr (der leider keinem von uns bekannt ist), der meinen Nachnamen trägt, aber nicht meinen Vornamen, möge bitte sofort seine Verhältnisse offenlegen.
Der Herr ist in dem Schreiben als Lebensgefährte aufgeführt.
Kann man denn da der Name nicht korrekt ist (es ist ein völlig anderer Name) denen einen Strick draus drehen?
Ich werde natürlich ablehnen, meine EInkommensverhältnisse offenzulegen, da ich nicht in einer EInstehensgemeinschaft mit meiner Freundin lebe.
Übrigens, habe eben meinen Arbeitsvertrag bei der deutschen Post unterschrieben! :razz::razz::razz:
Übrigens, habe eben meinen Arbeitsvertrag bei der deutschen Post unterschrieben! :razz::razz::razz:
Glückwunsch dazu!
Ich bin gespant wie es weiter geht bei der Sache.
Alex1980
28.03.2007, 15:29
Tja als nächstes gibt es die Erkenntnis, dass die ArGe in Zukunft davon ausgehen will, dass meine Freundin ein Nebeneinkommen in Höhe von 390.-€ monatlich erwirtschaften wird. Dass sie leider gar keinen Nebenjob mehr hat, interessiert keinen. Wahrscheinlich wieder einmal ein Versuch, sie zu zermürben, weil ja mit einem solchen virtuellen Einkommen kaum mehr Anspruch besteht und sie sich bei der Nachberechnung schöööööööööön Zeit lassen.
Um das abzuwenden geht natürlich gleich MS Word auf, um den passenden Widerspruch zu tippen.
Ich sollte mal meine Aufwendungen der ArGe in Rechnung stellen...
Alex1980
28.03.2007, 15:32
Ach so, ich vergaß darauf hinzuweisen, dass ich mich immer noch brennend für die Möglichkeiten interessiere, die sich durch die sichtbare Unfähigkeit, auch nur den Namen des angeblichen "Lebensgefährten" zu ermitteln, ergeben!
StephanK
28.03.2007, 15:48
Diese Frage verstehe ich nicht so recht. Könntest Du das bitte etwas ausführlicher erklären?
Alex1980
28.03.2007, 16:06
"...im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich Sie, bis spätestens 13.04.2007 folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen:
Bitte reichen sie die Verdienstabrechnungen Ihres Lebensgefährten Herrn Andreas K. ab Juli 2006 ein.
Schau meinen Nick an.. ob ich wohl Andreas heiße??? Wohl nicht.
Ergeben sich aus der Tatsache, dass die ArGe offensichtlich nicht in der Lage ist, oder zu unsorgfältig, um meinen Vornamen zu ermitteln, den Sie eigentlich wissen müssten, Möglichkeiten oder Änderungen an der Gültigkeit der Aufforderung?
Oder lieber direkt nen normalen Widerspruch, weil ich meiner Freundin gegenüber keine Pflicht habe, ihr mein Einkommen mitzuteilen - der ArGe gegnüber noch weniger?
Ich tendiere ja aufgrund steigender Aggressionen dazu, der ArGe einen Widerspruch zukommen zu lassen, weil meine Freundin keinen Andreas K kennt...
StephanK
28.03.2007, 16:14
Na ja.... mich ärgert es auch, wenn man meinen Namen verhackstückt. Natürlich könnte sie sich auf diese Falschbezeichnung berufen - andererseits brächte das nix als ein bisschen Zeitgewinn, bis es ein neues Schreiben mit einem korrekten Alex gibt.
Es ist letztlich persönliche Geschmacksfrage, wie Du damit umgehst.
Ich würde, wenn es mich selbst beträfe, diese Falschbezeichnung auf sich beruhen lassen und den Lebensgefährten inhaltlich auseinander nehmen.
Alex1980
28.03.2007, 16:23
Ok.
Dann also die alte bekannte Tatsachenbeschreibung bzgl. keine Unterstützung, blablabla, was bei denen eh nicht ankommt.
Dachte gerade daran, dass man mithilfe des positiven Bescheids, der damals nach Zusendung des Zusatzblattes 5 und einer weiteren Schrift erfolgt war, eventuell was anfangen kann!? Schließlich ist ja die ArGe durch diese Entscheidung von Ihrer Vermutung abgerückt.
Evtl einfach mal einen Verweis auf den Bescheid, und dass sich außer der Meldeadresse und KDU-Höhe keine Änderungen seitdem ergeben haben?
StephanK
28.03.2007, 16:29
Schließlich ist ja die ArGe durch diese Entscheidung von Ihrer Vermutung abgerückt.
Evtl einfach mal einen Verweis auf den Bescheid, und dass sich außer der Meldeadresse und KDU-Höhe keine Änderungen seitdem ergeben haben?Das erscheint mir sinnvoll - Tenor: Weder die tatsächlichen Verhältnisse noch die einschlägigen Rechtsvorschriften haben sich geändert, so dass kein Anlass zu einer Beurteilung besteht, die von jener in der vorangegangenen Bewilligungsperiode abweicht.
Alex1980
28.03.2007, 16:46
BG-NR: 0123bg456789123
Hier: Widerspruch gegen die Aufforderung zur Mitwirkung in Gestalt der Aufforderung zur Vorlage von Verdienstbescheinigungen von Herrn richtiger Name (ich vermute dass dieser gemeint ist, sie schrieben jedoch „Andreas“), vom 27.03.2007, mir zugegangen am 28.03.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
In vorbezeichneter Sache erhebe ich hiermit
-Widerspruch-.
Zur Begründung:
Nach anfänglicher fehlerhafter und gesetzeswidriger Unterstellung einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ im Juni 2006 rückten Sie nach Übersendung des ausgefüllten Zusatzblattes 5 durch mich von der Vermutung ab, es handele sich bei dem Bewohnen einer Wohnung mit 2 Personen um eine „eheähnliche Gemeinschaft“.
Diese Entscheidung spiegelt sich im Bewilligungsbescheid vom 31.07.2006 über ALG 2 und KDU wider.
Zum 01.04.2007 ändert sich lediglich meine Meldeadresse und die Höhe der KdU, aber:
Weder die tatsächlichen Verhältnisse noch die einschlägigen Rechtsvorschriften haben sich geändert, so dass kein Anlass zu einer Beurteilung besteht, die von jener in der vorangegangenen Bewilligungsperiode abweicht.
Ich fordere Sie daher auf, die Aufforderung umgehend zurückzunehmen und belastende Verwaltungsakte zu unterlassen, da ich dieser nicht nachkommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kann man eigentlich einen Widerspruch dagegen erheben, wenn keine Rechtsmittelbelehrung drunter steht?
StephanK
28.03.2007, 17:03
Nein, in diesem Fall nicht, und zwar nicht, weil (zu Recht) keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist, denn diese Aufforderung ist eine reine Verfahrenshandlung innerhalb des Verwaltungsverfahrens, die erst den Erlass eines Bescheides vorbereitet.
In diesem Verfahrensstadium kann man nur das äußern, was im Verwaltungsdeutsch "Gegenvorstellungen" genannt wird. Deswegen sollte der Brief begonnen werden mit einem Satz, der ungefähr ausdrückt, dass sie der Aufforderung zur Mitwirkung weder nachkommen kann noch dazu bereit ist, weil es an den Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht fehlt. Zwischen Herrn K und ihr selbst bestehe nämlich keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, so dass das Einkommen des Herrn K kein für die Bescheidung des Antrages maßgeblicher Umstand sei und folglich auch keine Mitwirkungspflicht bestehe.
Alex1980
28.03.2007, 17:10
Also eher
In vorbezeichneter Sache teile ich Ihnen mit,
dass zwischen Herrn K und mir selbst keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht, so dass das Einkommen des Herrn K kein für die Bescheidung des Antrages maßgeblicher Umstand ist und folglich auch keine Mitwirkungspflicht besteht.
und die Sache mit dem vorangegangenen Bescheid hintendran, wäre also eher angebracht, wenn ich Deinem letzten Post die Infos entnehme.
Alex1980
29.03.2007, 18:13
Heute morgen wollte D. das Schreiben bei der ArGe an der Infotheke abgeben.
Man las es sich durch, und bestätigte mündlich, dass es weitergeleitet werde.
Und jetzt kommt das tolle, nach 5 Minuten großer Diskussion wurde sogar ein Stempel der ArGe auf die Kopie gesetzt, da der Mitarbeiter der festen Überzeugung war, er müsse sowas erstens nicht bestätigen, zweitens würden ja keine Fehler gemacht und drittens würde der von Ihm auf der Kopie gesetzten Merkmale (ein Standard-Datumsstempel und das Wort "abgegeben"
ja wohl ausreichen, den ZUgang des Schreibens nachweisen zu können.
Wenn er nicht völlig dumm ist, hat er sicherlich versucht, die Beweisbarkeit des Schreibens zu vereiteln.
Ich könnte sowas von K--zen bei diesem Verein.. irgendwie schade, dass ich demnächst keine zeit mehr haben werde, Zeuge zu sein.
naja, dann eben nur noch schriftlich.
einsamer Wolf
30.03.2007, 20:35
Hi,
passe nur auf das Sie nicht wieder versuchen deiner Mitbewohnerin ein schreiben unter zu jubeln worauf Sie bestätigt das es sich um eine Eheähnliche Gemeinschaft handelt.
Es ist schon Erschreckend zu welchen mitteln bei manchen ARGEN gegriffen wird, das ganze hat schon etwas von Krimineller Energie finde ich „euch ein schreiben unter zu schieben in dem Ihr genau das bestätigen sollt was Ihr eigentlich bestreitet“.
Ist schon komisch das alle immer nur auf die ALG II Empfänger schauen aber keiner auf die Vorgehensweisen der Agenturen.
Viel Erfolg wünsche ich dir!!!
:)
Alex1980
30.03.2007, 23:40
Ja, eine gewisse Hinterhältigkeit lässt sich sicher nicht abstreiten.
Wie gesagt, ich vermute mittlerweile eine gewisse persönliche Abrechnung der ArGe-Mitarbeiter mit meiner Freundin. Die kommen wohl nicht damit klar, dass dauernd nachgehakt und widersprochen wird.
Jedenfalls hat meine Mitbewohnerin heute die Hälfte der Miete auf mein Konto überwiesen und direkt den Beleg mitgenommen.
Wenns so weitergeht, wird bald eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Bitte um Sachbearbeiterwechsel in ein ganz anderes Team erfolgen, denn solche Vorfälle sollte sich eigentlich keine "Behörde" leisten dürfen.
Ansonsten werde ich persönlich dafür sorgen, dass der Herr Amtsleiter mal mit mir spricht, und dem werde ich einiges zu erzählen haben.
Eigentlich könnte man sicherlich so langsam mal eine Anzeige wegen versuchten Betrugs oder sowas in die Wege leiten, wenn das mit den hinterlistigen Aktionen nicht aufhört.
Zudem, sofern das jetzt mal wieder eine längere Sache gibt, werd ich mal sämtliche TV-Sender, Zeitungen und andere Medien anschreiben, in der Hoffnung, das ganze mal in die Öffentlichkeit zu bringen. Denn nicht nur uns reicht es so langsam, sicher sind tausende bundesweit in solchen Situationen und wissen nicht weiter.
Vielleicht strebt ja auch mal irgendwann jemand einen Kampf gegen das Gesetz an, ist mMn absolut verfassungswidrig, Personen gegen Ihren Willen und ohne nachvollziehbare Begründung "zwangszuverheiraten".
Wenn wir denn so weit wären, Familie und Ehe gründen / führen zu wollen, würden wir das sicherlich tun. Aber dem ist nicht so, also wird das ein erbitterter Kampf werden.
Werde übrigens der ArGe demnächst mal einen Besuch abstatten, um mal etwas klarzustellen, ich fühle mich nämlich so langsam etwas belästigt von deren Forderungen an meine Mitbewohnerin, und auch davon, nicht zu wissen, ob diese überhaupt nächsten Monat Geld genug haben wird, um den Mietanteil zu zahlen.
Außerdem überlege ich mir auch nebenher, eine Strafanzeige wegen unerlaubter Sozialdatenerhebung zu stellen, weil die Teamleiterin nämlich letztes Jahr gegen meinen Willen meine Leistungsdaten bei der Agentur (nicht ARGE) eingesehen hat, um diese als Einkommen der nicht vorhandenen BG anzurechnen.
Weiß jemand, wie hoch die Kosten bei einer Unterhaltsklage (ohne Anwälte) wären?
Servus Alex!
Ich lese die Beiträge nebenbei mit und mir fällt gerade auf, dass dein Einsatz in der ganzen Sache eigentlich zu hoch ist, für jemanden der eigentlich nichts mit der Mitbewohnerin zu tun hat (Einstandsgemeinschaft). Freundin, Mitbewohnerin, hin oder her, sie müsste die treibende Kraft, jedenfalls nach außen, sein. Für mich wirkt das alles sehr konstruiert und nicht glaubhaft, wenn ich versuch es von der andren Seite des Schreibtisches zu betrachten. Das ist meine Meinung zu den bisherigen Beiträgen. Damit will ich dein Engagement nicht anzweifeln, nein, das finde ich gut. Aber um den derzeitigen Gesetzen und Denkweisen zu begegnen scheint mir das die falsche Strategie zu sein.
:mymind:
Alex1980
31.03.2007, 04:02
Hallo Stupido,
ich kann natürlich Deinen Eindruck verstehen, allerdings ist meine Mitbewohnerin/Freundin leider so verzogen worden, dass sie so ziemlich alles mitmacht, und dann irgendwann ihre Wut gegen sich selbst richtet.
Naja, ich weiß dass dieses Thema eigentlich nicht hierher gehört, zum besseren Verständnis versuche ich dennoch, Ihren Hintergrund etwas zu bescheiben, evtl kann ja der ein oder andere dann etwas besser verstehen, warum ich mich so einsetze.
Ihr Leben sah im Groben folgendermaßen aus:
Tochter eines wegen Gewaltverbrechen und diverser anderer Vergehen mehrfach inhaftierten Vaters.
Beide Elternteile waren bis vor einigen Jahren Schwerstalkoholiker.
Der Vater ist´s bis heute noch.
Im ALter von einigen Monaten wurde Sie mit Ihrem Bruder ins Kinderheim gesteckt, dort misshandelt und geschlagen, hauptsächlich von den Nonnen, die sich Betreuer schimpften. Dies ging whl so ziemlich allen Kindern dort so.
Mit 9 wurden die Beiden dann nach Hause geholt, zwar ohne Zustimmung der Behörden, aber seitdem sind sie eben wieder bei den Eltern gewesen.
Durch die Art des Umgangs der Eltern mit Ihr wurde ihr anerzogen, dass Sie für alles, was nicht läuft wie es soll, geradezustehen hat und sowieso alles Schuld ist.
Das äusserte sich dann wohl irgendwann so, dass sie begann, sich Verletzungen zuzufügen, wenn irgendwas nicht korrekt läuft.
Sah dann im Einzelnen meist so aus, das sie sich die Arme und Beine mit Cuttermessern aufschnitt.
Ausgezogen bzw mit mir zusammengezogen ist sie dann so schnell, weil der Vater sie davor mehrfach auf die Straße gesetzt hatte, sie mit Messer &Co bedrohte und bespuckte, rumschubste, anpöbelte usw...
Da wäre in absehbarer Zeit wohl irgendetwas schlimmes passiert.
Zuletzt war das im Juni und Juli letzten Jahres der Fall, dass sie sich verletzte.
Eben weil die ArGe ihr so einen Ärger machte.
Im sozialen Umfeld ihrer Jugend war man gewohnt, sich mit Schlägen und Bedrohungen zu helfen, wenn man mit etwas nicht einverstanden war.
Und mittlerweile dreht sie auch schon wieder kräftig ab, weil es darauf hinausläuft, dass derselbe Ärger wie letztes Jahr wieder losgeht.
Unseren bisherigen Vermieter hat sie heute morgen noch angeschrieen und wäre fast auf ihn los, weil er irgendwas zu meckern hatte.
Die Herrschaften von der ArGe, naja, die würde Sie wohl auch bei der ersten Gelegenheit verprügeln wollen, weil sie sich eben kaum anders zu helfen weiß, besonders wenn sie sich ungerecht behandelt fühlt.
Man kann sie also nicht als Menschen mit hohen sozialen Kompetenzen bezeichnen, wenn sie auch für Freunde und mich gerne da ist.
"Fremden" gegenüber ist sie entweder sehr zurückhaltend, oder hochaggressiv wenn man sie falsch anfasst und wenn man denjenigen nicht wie im Privatleben einfach meiden oder ignorieren kann, weil es halt um die eigene Existenz geht, muss man ihr eben etwas unter die Arme greifen, ermutigen, Wege aufzeigen.
Und da trete ich dann ins Spiel, um ihr dabei zu helfen, eben mit rechtlichen und nicht körperlichen Mitteln (die hierbei ja auch nichts helfen würden), ihren Weg zu gehen.
Der ArGe gegenüber bin ich lediglich als Zeuge bei Terminen und Mitbewohner gegenübergetreten.
Einen Zeugen, der etwas auf Zack ist, braucht sie auch, denn die ArGe versucht immer wieder, sie zu linken.
Davon abgesehen sehen wir auch beide nicht ein, uns vom anderen abhängig zu machen, und ich ehrlich gesagt investiere ich zwar gerne etwas Zeit und Tastaturverschleiß, aber mein Geld gebe ich auch gern selbst für meine Hobbies und ausstehende Zahlungen aus, und nicht, um dem deutschen Staat (der meiner Meinung nach nicht mehr die Bezeichnung "Sozialstaat" verdient) die Verantwortung abzunehmen, wenigstens ein wenig für Ihre Bürger zu sorgen.
Wenn ich jetzt endlich wieder arbeiten gehe, will ich auch meine Schulden, die sich immer wieder mal anhäufen, beseitigen, und nicht alles für ein Leben am Existenzminimum aufwenden, nur weil der Staat meint, uns zwangszuverheiraten und mich dem Unterhalt pflichtig zu machen.
Hätte D. etwas mehr Interesse an PC, Internet und vor allem Foren, könnte Sie auch selber was schreiben und Ihre Fragen stellen.
Da ich eben auch geistig etwas weiter bin, allein auch schon aufgrund meines Altersvorteils und diese Zusammenhänge eher verstehen kann, informiere ich mich hier, um Ihr dann für Sie verständlich zu erklären, was für sie wichtig ist.
Ärgerlich macht mich eben die Tatsache, dass immer, wenn die ArGe wieder quer schießt, der Haussegen äusserst schief hängt und auch meine Laune daher stetig schlechter wird, was dann auch wieder nicht zuletzt daran liegt, dass ich mich eher als gerechtigkeitsorientiert einordne.
Sie kann eben nicht Ihre Agressionen in Richtung konstruktives Denken lenken, sondern wird einfach aggressiv und verliert das Ziel aus den Augen, das sie eigentlich anstrebt.
Und das was dieser Verein da mit Menschen allgemein macht, regt mich einfach auf.
Ein Zeuge darf wohl einen unaufmerksamen Hilfesuchenden bei der ArGe davor bewahren, eine unkorrekte und wahrscheinlich fatal gegen sie verwendbare Aussage zu unterzeichnen.
In der Öffentlichkeit halte ich mich eigentlich sehr zurück, versuche Ihr nur zu verdeutlichen, worauf sie achten muss, um nicht wieder auf die Nase zu fallen, weil die Herrschaften ihr evtl geistig überlegen oder einfach ausgekochter sind.
Wie erwähnt versucht diese ArGE alles, um die Hilfsbedürftigen aufs Kreuz zu legen.
Und wenn ich auch nicht mit Geldmitteln oder ähnlichem bereit bin, einzustehen, verbietet mir meine Gerechtigkeitsauffassung, wegzusehen und zu sagen: "schau wie du klarkommst!", das tut unser toller Staat schon oft genug.
Und wegsehen tut hier wohl keiner, denn sonst gäbe es Foren wie diese nicht.
Ich finde es bewundernswert und großartig, wie viele User in diesem Forum versuchen, einander zu helfen und sich gegenseitig zu ermutigen, eben nicht zu sagen, schaut wie ihr klarkommt, ich habe meinen Teil vom Kuchen und wenn Ihr ihn nicht bekommt, ist es euer Pech.
Die Bürger, vor allem die durch solch unfaire Gesetze oft in die Existenzkrise getriebenen, müssen auch zusammenhalten, alleine kommt man bei so vielem im Leben nicht weiter.
Und da jemand in meiner Wohnung meine und Eure Hilfe gut gebrauchen kann, poste ich gerne hier im Forum meine und Ihre Fragen und Erfahrungen, auch in der Hoffnung, dass jemand in ähnlicher Situation sich evtl. noch den ein oder anderen Absturz ersparen kann.
Ich helfe übrigens allgemein gerne und würde dasselbe auch für einen guten Bekannten tun. Vielleicht würde es mich etwas weniger aufregen, aber helfen würde ich trotzdem gerne, um ein klein wenig mehr Gerechtigkeit zu unterstützen.
Soviel zu meinen Beweggründen für meinen gesteigerten Einsatz im besprochenen Fall.
Gruß Alex (der heute umzieht, jetzt viel zu spät ins Bett geht und sich wundert, dass sein Anschluss von KD noch nicht abgeschaltet ist..)
wassermann
04.04.2007, 12:28
Hallo Alex
ich bin zur Zeit einige Sachen über das AA Trier inbesondere ARGE am sammeln, da meine Bekannte enorme Schwierigkeiten mit einem Sachbearbeiter hat, dies grenzt schon an Körperverletzung.
Wir haben uns jetzt an wirklich höchster Stelle und Ebene beschwert und würden uns freuen auch deine Sachen gerne vortragen zu können. Falls Du / Ihr Interesse habt meldet euch einfach mal bei mir
per email
thebestfor1(at)arcor.de und wir können uns gerne mal zusammensetzen.
Gruß Udo
Alex1980
07.04.2007, 18:18
Naja, was die Herausgabe von Daten angeht, bin ich im Netz immer sehr zurückhaltend.
Wer weiß, ob nicht jemand, der mit der Behörde zusammenarbeitet dahintersteckt..
Wo hast Du dich denn hingewandt?
gruß Alex (der grad im Internetcafe hockt)
Alex1980
13.04.2007, 16:55
Soo, nun gibts wieder Internetzugang zu Hause - endlich!
Um auf das Thema zurückzukommen, gestern kam ein Briefchen angeflattert.
Über das Brieflein gibt es was zu erzählen.
Es wurde am 5.4. ausgedruckt, der Poststempel lautet auf den 10.04.. schonmal komisch. Naja, hauptsache es wurde darin eine Frist gesetzt, die schon ab 5.04 laufen soll. Man könnte meinen, dass die lange Laufzeit in der Behörde absichtlich geschieht, besonders, wenn man darauf achtet, dass der Brief auch an die alte Adresse gesendet wurde, obwohl der Umzug der ArGe ja bereits letzten Monat mitgeteilt und die neue Anschrift ab 01.04. angegeben wurde.
Im Wortlaut des Briefs finden sich Wörter wie "eheähnlich" und es wird darauf hingewiesen, das SG hätte bereits letztes Jahr mit Beschluss festgestellt, dass eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliege.
Dazu, dass mit Beschluss lediglich ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde, und vor Allem, der weitere Gerichtsweg nur aufgrund des plötzlichen Einlenkens nach eines weiteren Schreibens mit Zusatzblatt 5 - Beilage nicht beschritten wurde, interessiert ja niemanden.
Ebenfalls wird nach eventuell getroffenen Vermögensdispositionen gefragt, und um Nachweise ebensolcher.
Die Bitte von D. bezgl. der Zuweisung eines neuen Sachbearbeiters, möglichst in einem anderen Team bleib insoweit ungeachtet, dass weder ein Bezug darauf genommen wird und der Brief von der Teamleiterin persönlich verfasst wurde.
Es heißt weiterhin, "möglicherweise Leistungen zu Unrecht gezahlt wurden, weil Sie in eheähnlicher Gemeinschaft mit ... leben"
Was alle Kenntnisnehmenden verwundert ist die Aussage:
"Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, so dass eine detaillierte Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist."
Anbei direkt mal ein Vordruck als Anhörung zum Sachverhalt, mit der Möglichkeit, freiwillig und bis auf Widerruf auf einen einzutragenden Teil der Leistung zu verzichten.
So langsam........
catwoman666666
19.04.2007, 08:58
Ich stell mal rein, wie das bei mir abgelaufen ist. Kurze Vorgeschichte: Ich bin erwerbstätig, habe einen Untermieter H4 seit Februar 2006. Im Februar 2007 Verdacht auf Einstandsgemeinschaft.
1. Brief meines UM
XXXXXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXXXXX
21.03.2007
ARGE XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXX
BG, XXXXXXXXX Ihr Schreiben vom 13.03.2007
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 13.03.07 muss ich folgendes feststellen: Personen, die sich lediglich aus Kostengründen (z.b. Wohngemeinschaft) oder in meinem Fall zur Untermiete eine Wohnung teilen, leben laut Gesetzgebung § 7 Abs 3 Sozialgesetz nicht in einer Einstehensgemeinschaft.
In der SGB II- Gesetzgebung hinsichtlich der Unterkunft, wird lediglich von Unterkunft und Wohnraum gesprochen, nicht jedoch von einer abgeschlossenen Wohnung mit eigener
Küche und Bad.
Bei Ihrem Hausbesuch (siehe Abs. 2) am 26.02.07 stellten Sie sicherlich fest, das ich durchaus über einen abgeschlossenen Wohnraum verfüge.
In meinem Zimmer steht ein Einzelbett zu meiner alleinigen Nutzung.
Da ich keine Verfügungsgewalt über den abgeschlossenen Wohnraum meiner
Vermieterin habe, konnte ich Ihnen demzufolge keinen Einlass gewähren.
Ich hätte mich sonst auf Ihren Wunsch hin des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.
Im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht, habe ich, wie in Ihrem Schreiben vom 13.03.07
von mir verlangt, Frau XXXXX gebeten mir Einsicht in Ihre Unterlagen zu gewähren,
( Kontoauszüge der letzten 3 Monate). Da Frau XXXXX, der ARGE gegenüber zu
keiner Auskunft verpflichtet ist hat sie dies abgelehnt.
Falls Sie weiterhin Auskünfte über die finanzielle Situation meiner Vermieterin
einholen möchten, müssen Sie sich mit Frau XXXXX selbst in Verbindung setzen.
An der Gesamtmiete hat sich nichts geändert. Aktuelle Mietbescheinigung vom
Februar 2006 liegt Ihnen vor.
Sollte sich an der Miete etwas ändern, (z.B.. Mieterhöhung) werde ich Ihnen dies
im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht mitteilen.
21.03.2007
1) Für den Fall einer weiteren Wohnungsbegehung bitte ich um vorherige Terminabsprache
mit ausführlicher Begründung.
2) Eine Einsicht in das von Ihnen erstellte Protokoll der Wohnungsbesichtigung behalte
ich mir vor.
3) Anliegend erhalten Sie das Zusatzblatt > Aktualisierung des Mehrbedarfs Ernährung<.
>Ärztliche Bescheinigung über Arbeitsfähigkeit.<
4) Ich verfüge hiermit das meine Persönlichen Daten, (Ärztliche Berichte etz.) nur für Interne
Zwecke und nicht zur Weitergabe an Dritte verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hat nix genützt, weiter Einstandsgemeinschaft.
Am letzten Werktag im März kein Geld auf dem Konto, mein Vermieter wird richtig sauer
2. Brief meines UM
XXXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXXXX 01.04.2007
ARGE XXXXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXXXX
BG, XXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
Auch die Neufassung des § 7 SGB II setzt vorraus, dass ich mit meiner Vermieterin in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebe. Ein gemeinsamer Haushalt geht über eine reine Wohn-, Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus. Personen, die sich aus Kostengründen eine Wohnung teilen, sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Diese Ansicht wird auch von Ihrer Behörde vertreten. Siehe Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II RZ. 7.16. Auch zum § 9, S. 4, Punkt 1.3.1 Abs. 2wird festgestellt, dass bei Untermietverhältnissen, Wohngemeinschaften, etc. in der Regel keine Wohngemeinschaften bestehen. Desweiteren möchte ich noch auf Ihr Merkblatt SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende S. 10 verweisen. Hier ist nachzulesen, dass es gegen eine Einstandsgemeinschaft spricht - auch wenn die gleiche Wohnung bewohnt wird-, wenn die Haushalte getrennt geführt werden, jeder für sich einkauft, kocht, seine Wäsche selbst wäscht … (z.B. Wohngemeinschaften).Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Mitbewohner nur dann wie Ehepartner behandelt werden, wenn eine “Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft” besteht und klar ist, dass die beiden füreinander einstehen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu festgestellt, dass Mitglieder einer Wohngemeinschaft, z. B. Mieter und Untermieter nicht zu gegenseitiger Hilfe verpflichtet sind. Deshalb muss der Antragsteller auch keine Auskünfte über seinen Mitbewohner geben (Ihre unterstellte Mitwirkungspflicht!) Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 29.10.2004 - 1 BvR 1962/04. Diese Entscheidung ist nach wie vor rechtkräftig.
Zunächst ist zu prüfen, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Ein gemeinsamer Haushalt liegt dann vor, wenn auch eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. Ein “Wirtschaften aus einen Topf”, wie dies für eine Haushaltsgemeinschaft kennzeichnend ist, kann nicht angenommen werden, wenn einer dem anderen Mietzins zahlen muss. Stellt ein Leistungsträger nach dem SGB II die Wirksamkeit eines (Unter-)Mietvertrages nicht in Frage, sondern gewährt er den Mietzins als Kosten der Unterkunft, kann es das Zusammenleben zweier Personen auch nicht als Haushaltsgemeinschaft werten (LSG Ba-Wü 05.12.2005 - L 8 AS 3441/05 ERB).
Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird (BA 9.10)
Eine Wohngemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass wie in meinem Fall, ausweislich des Mietvertrages vom 09.01.2006 ein bestimmter Wohnbereich an ein bestimmtes Mitglied zur persönlichen und ausschließlichen Nutzung zugewiesen wurde und lediglich
Küche, Sanitärbereich, Flur (und evtl. ein gemeinsam genutztes Zimmer) zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht (LSG NB, Beschluss vom 01.08.2005).
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass sie entweder schlecht informiert sind, dann sind sie fehl an ihrem Platz, oder sie sind gut informiert und setzen sich wider besseren Wissens einfach über geltendes Recht hinweg, dann sind sie nicht nur fehl am Platz, darüber hinaus machen sie sich der Rechtsbeugung im Amt schuldig. Das ist kein Kavaliersdelikt.
Um es Ihnen noch einmal deutlich zu machen:
- meine Vermieterin und ich leben nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- wir leben nicht in einen gemeinsamen Haushalt im Sinn des § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II
- sie steht nicht im Bedarfsfall für mich ein
- jeder lebt und wirtschaftet für sich
- es gibt keine gemeinsamen Konten
- ich habe keinerlei Vollmacht übe die Konten meiner Vermieterin
- ich kann nicht über das Einkommen meiner Vermieterin verfügen
- ich bewohne ein Zimmer, das mir persönlich zur ausschließlichen Nutzung vermietet wurde
- es gibt einen gültigen Mietvertrag.
- Mietzahlungen sind regelmäßig und pünktlich erfolgt
- ich bin auch als mein eigener Haushaltsvorstand bei der GEZ angemeldet
Die Liste liesse sich noch beliebig fortsetzen.
Wenn sie trotz allem vermuten, dass meine Vermieterin für mich einsteht, so bleibt für das Vorliegen der Vermutung die Beweisführung weiterhin beim Amt (so auch BA, Hinweise § 7,
Rz. 7.17.).
Es liegt eine Pflichtverletzung Ihrerseits vor, indem ich nicht rechtzeitig von Ihnen darauf hingewiesen wurde, dass meine Leistungen zum 01.04.2007 eingestellt werden. Sie haben mich lediglich darauf hingewiesen, dass ich, wenn ich nicht meiner Mitwirkungspflicht nachkomme, mit einer Kürzung oder Einstellung der Leistung zu rechnen habe. Da ich aber zum Einen meiner Mitwirkungspflicht im Rahmen meiner Möglichkeiten und gesetzlichen Vorgaben nachgekommen bin und mir zum Anderen eine Frist bis 11.04.07. gesetzt haben,
kann ich Ihr Verhalten in keiner Weise nachvollziehen.
Sie sind verpflichtet, mir rechtzeitig eine Änderungsmitteilung zu schicken, aus der klar ersichtlich ist, warum die Leistungen gekürzt oder ganz aufgehoben wird. Dadurch wurde mir durch Ihr Fehlverhalten die Möglichkeit genommen gegen einen Änderungsbescheid, so es einen gegeben hätte, Widerspruch einzulegen.
Ich bin jetzt völlig mittellos. Ich habe finanzielle Verpflichtungen, denen ich nachkommen muss (z. B. Miete). Wie sie aus vorliegendem Attest entnehmen können, bin ich schwer krank und brauche dringen Medikamente und eine besondere Ernährung. Sollte ich meine Medikamente nicht holen können oder meine Ernährung nicht sicherstellen, weil sie mir wider besseren Wissens die mir zustehenden Mittel versagen, und sollte ich daraus resultierend körperlich zu Schaden kommen, machen sie sich der Körperverletzung schuldig.
Meine Vermieterin ist nicht willens, auf die ihr laut Mietvertrag zustehenden Zahlungen zu verzichten. Sie stellt mir auch keine Mittel zur Verfügung, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Zur Sicherung meines Lebensunterhaltes kann meine Vermieterin mangels gesetzlicher Grundlage nicht herangezogen werden. Dafür sind alleine Sie zuständig.
Es ist eine Aufforderung zum Hausfriedensbruch und Nötigung, wenn sie mich auffordern,
Unterlagen über meine Vermieterin vorzulegen, obwohl es nicht in meinem Ermessen liegt, über die Unterlagen meiner Vermieterin zu verfügen. Im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht kann ich nicht genötigt werden Hausfriedensbruch und Diebstahl zu begehen (Ihr Schreiben vom 13.03.2007 und 27.03.2007)Dafür fehlt Ihnen die Rechtsgrundlage.
Leider muss ich Sie wiederholt darauf hinweisen, dass meine Vermieterin nicht willens ist, ihre Unterlagen herauszugeben und Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Sollten Sie wider besseren Wissens trotz allem auf Herausgabe der Unterlagen bestehen, bitte ich darum, meine Vermieterin selbst anzuschreiben.
Und nun zu Ihrem Hausbesuch.
Es kann nicht angehen, dass ich zu Hausfriedensbruch angehalten werde, indem sie mich auffordern, Ihnen das Zimmer und die Schlafgelegenheit meiner Vermieterin zu zeigen. Dazu bin ich nicht befugt. Diesen Willen meiner Vermieterin, dass niemand zu Ihrem Wohnraum Zutritt hat (zumal sie nicht anwesend war) muss ich respektieren. Sie auch! Daraus dürfen mir keine Nachteile entstehen. (Unverletzlichkeit der Wohnung GG § 13). Die Mitarbeiter der ARGEn sind angehalten, nicht nur die Fakten zu ermitteln, die gegen den hilfsbedürftigen sprechen, sie haben auch die Fakten zu ermitteln, die für den Hilfsbedürftigen sprechen. Diese Fakten sind auch zu würdigen. Das ist in meinen Fall nicht geschehen. Sie haben festgestellt, dass ich ein Zimmer zu meiner alleinigen Nutzung bewohne. In diesem Raum befinden sich meine, und nur meine Sachen. In diesem Raum befinden sich meine Kleidung, Lebensmittel, meine CD´s, meine sämtlichen Unterlagen, eben meine ganzen Habseligkeiten. Auch ist mein Bett in diesem Raum untergebracht. Das ist nach Ihren Aussagen nicht von Bedeutung. Dass ich aber mit Frau XXXXX gemeinsam Küche und Sanitäranlagen, wie in Wohngemeinschaften üblich, nutze ist dagegen von erheblicher Bedeutung. (Rechtsbeugung im Amt!)
Hausbesuche sind höchstrichterlich nicht oder nur bedingt geeignet, eine Einstandsgemeinschaft festzustellen.
Aufgrund Ihrer Bewertung des Hausbesuches fordere ich Sie hiermit auf, mir das vollständige Protokoll mit dem Namen Ihrer Kollegin zu meiner Einsicht und gegebenfalls zur Stellungsnahme zukommen zu lassen. Ein Rechtsanspruch darauf ist gegeben.
Abschliessend ist festzustellen, dass alle für die Leistungsberechnung relevanten Unterlagen Ihnen vorliegen. Die Miethöhe, die sie bisher anerkannt haben ist gleich geblieben. Sonstige Änderungen sind nicht eingetreten.
Ich fordere Sie hiermit auf, meinen Antrag nunmehr zügig zu bearbeiten, da ich mich in einer prekären finanziellen Lage befinde. Frist ist gesetzt bis zum 05.04.2007.
Weiter Schritte gegen Sie behalte ich mir vor, desweiteren werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, sollte ich einen ablehnenden Bescheid erhalten.
Hochachtungsvoll Kopie an Herr XXXXXXXXXX
Sagt nix anderes wie der erste Brief, nur eben sehr viel deutlicher.
Einstandsgemeinschaft ist vom Tisch, aber der SB will einen aktuellen Mietsvertrag von mir und Nachweis über Meine Mietzahlung. Ich steh aber nicht auf der Lohnliste der ARGE.
Nun der 3. Brief meines UM
BG, XXXXXXXXX Ihr Schreiben vom 04.04.2007
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
§ 60 SGB 1 Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind. Die Mietbescheinigung oder aktueller Mietvertrag meiner Vermieterin gehören nicht dazu. Ich habe auf die Unterlagen meiner Vermieterin keinen Zugriff (siehe mein Schreiben vom 01.04.2007). § 22 SGB II: Leistung für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Leistung erbracht soweit diese angemessen sind. Wenn sie mich auffordern Unterlagen zu beschaffen, auf die ich keinen Zugriff habe und mich darüber hinaus androhen, die Kosten der Unterkunft zu versagen, machen Sie sich der Nötigung (§240 StGB)und der Bedrohung (§ 241 StGB) schuldig. Wenn Sie diese Unterlagen anfordern, obwohl Sie wissen, dass kein diese Unterlagen für die Leistungserhebung grundsätzlich nicht erforderlich sind, machen Sie sich der Rechts-beugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe dazu (§ 27 StGB) schuldig. Sollten sie trotz allem darauf bestehen, dass Ihnen die gewünschten Unterlagen vorzulegen sind, dann fordere ich Sie auf, sich mit meiner Vermieterin im Rahmen der Amtshilfe selbst in Verbindung zu setzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass über Mitglieder einer Wohngemein-
schaft keine Auskunftspflicht besteht.Insbesondere muss der Hilfsbedürftige keine Angaben zu Mit- oder Untermietern (hier Untervermieter) machen. Die von Ihnen geforderte Auskunft kann nur Tatsachen umfassen, die mir selbst bekannt sind (BVerwG 5. Senat, Az 5 C 16/93). Für die Zwecke der Grundsicherung für Arbeitsuchende reicht es, wenn ich den von mir getragenen Mietanteil benenne (1BvR 1962/04) und belege. Eine vom Vermieter ausgestellte Bescheinigung über die Unterkunftskosten (hier Kosten der Gesamtmiete) kann nicht angefordert werden, da diese Bescheinigung weder leistungserheblich noch erforderlich im Sinn von § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB 1 (s. o.) sind.
Meine Vermieterin fordert deswegen ihren Mietvertrag zurück, eine Kopie für Ihre Akten anzufertigen ist unzulässig.
Die Behörde muss das Sozialgeheimnis respektieren (§ 35 SGB I) und darf den Antragsteller betreffende Sozialdaten nicht unbefugt erheben (§ 67 SGB X). Es steht nicht im Belieben der Verwaltung, Umfang und Reichweite der Mitwirkungspflichten von Antragstellern ohne konkrete rechtliche Grundlage festzulegen und bei deren Nichterfüllung die Sanktion der Leistungsversagung zu verhängen. Der Datenschutz geht vor dem Amtsermittlungsgrundsatz
(§ 35 Satz 3 SGB 1). Die Bescheinigung vom Vermieter ist nach § 67 a Abs. 2 SGB X, unzulässig, da das Gesetz die Erhebung der Sozialdaten beim Betroffenen fordert und ich in diesem Fall nicht in der Lage bin, diese Bescheinigung vorzulegen. Auch hab ich
andere Unterlagen, die die KdU belegen (Untermietsvertrag, Nachweis von Zahlungen mittels Kontoauszüge) vorgelegt.
Noch einmal: Die Höhe der Miete meiner Vermieterin ist für meine KdU unerheblich, da die KdU in Höhe der tatsächlichen Kosten erbracht werden müssen, soweit diese angemessen sind! Angemessenheit wurde von Ihnen nicht in Frage gestellt.
Jeder hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dieses Recht ergibt sich aus §§ 19, 19 a, 33, 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Aufgrund dieses Auskunftsrechtes verlange ich Einsicht in alle zu meiner Person gespeicherten Daten.
Dies schliesst auch elektronisch gespeicherte Daten mit ein.
Unzulässig gespeicherte Daten müssen auf Wunsch gelöscht oder vernichtet werden. Die Löschung und Vernichtung muss nachgewiesen werden.
In Ihrem Schreiben vom 13.03.2007 äußerten Sie sich dahingehend, dass ich bereits im Januar 2003 der Arbeitsvermittlung mitgeteilt haben soll, dass ich nach XXXXXXXX ziehen werde. Ganz abgesehen davon, dass in der BRD Freizügigkeit lt. Grundgesetz gilt, d. h. ich kann wohnen wo immer ich will muss ich davon ausgehen, dass Akten unzulässig weitergegeben worden sind.
Bevor Akten weitergegeben werden, ist zu prüfen, ob die Aktenabgabe fachlich erforderlich ist, weil nach § 50 Abs. 1 SGB II mit den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X ein Datenaustausch zwischen den Trägern des SGB II nur zulässig ist, wenn die Daten benötigt werden. Bei der Bearbeitung ist zunächst zu klären, welche Daten aus einer früheren Bewilligung notwendig sind. Und nur diese Daten sind anzufordern. Auf keinen Fall die gesamte Akte. So sind z. B. die Unterkunftskosten der bisherigen Wohnung nicht erforderlich, eine Datenermittlung ist daher unzulässig. Daten, die einen fortdauernden Zustand belegen kann in Abstimmung mit der bisher zuständigen ARGE angefordert werden, damit sie nicht erneut durch den Antragsteller beschafft werden müssen. Die Unterlagen dürfen nur auf Übermittlungsverlangen des zuständigen Leistungsträger übermittelt werden.
Darüber hinaus kann ich im Rahmen der Akteneinsicht Kopien über die über mich gespeicherte Daten anfordern, diese sind mir unverzüglich zu erstellen. Die Kosten der Kopien gehen zu meinen Lasten.
Als Termin für die Akteneinsicht halte ich Montag, den 30.04.2007 15.00 fest. Höre ich nichts gegenteiliges von Ihnen sehe ich den Termin für bestätigt an.
Alternativ dazu können Sie mir meine komplette Akte in Kopie auch zusenden, dann entfällt der o. g. Termin.
Es ist noch anzumerken, dass nach § 20 DSG, Abs. 1 der Träger der verantwortlichen Stelle zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn mir eine nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Verarbeitung ein Schaden zugefügt wurde. Ich kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden sein muss eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Dies werde ich ich ggfs. Überprüfen lassen.
Eine Akteneinsicht meinerseits ist auch schon durch ihren rechtlich sehr fragwürdigen Hausbesuch begründet.
Hausbesuche dürfen nur durch besonders autorisierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Ihre besondere Qualifikation bezweifle ich. Diese besondere Qualifikation ist mir zu belegen.
Sie und Ihre Kollegin haben sich zu Beginn des Hausbesuches auszuweisen. Sie kenne ich
persönlich, auf eine Vorlage Ihres Dienstausweises kann daher verzichtet werden. Ihre Kollegin kenne ich nicht, daher hat sie sich unaufgefordert auszuweisen.
Die konkreten Gründe für den Hausbesuch hätten mir zu Beginn des Hausbesuches in einem Gespräch erläutert werden müssen. Eine routinemässige Durchführung von Hausbesuchen ohne vorherige konkrete Indizien ist nicht zulässig. Das ist nicht geschehen. „Jetzt machen wir mal einen Hausbesuch, dann werden wir schon was finden“ ist auf gar keinen Fall rechtskonform.
Sie hätten mich auch darauf hinweisen müssen, dass ich den Zutritt der Wohnung verweigern kann und welche Folgen die Verweigerung des Zutritts haben kann. Das ist nicht geschehen.
Die Beauftragung und die Durchführung müssen schriftlich festgehalten werden (Prüfbericht, Prüfprotokoll).
Während des Hausbesuches hätte ich über den Verfahrensablauf informiert werden müssen. Ein Recht auf Einsicht in das Prüfprotokoll hätte ich ebenso gehabt.
Mir hätte eine Abschrift des Prüfprotokolls ausgehändigt werden müssen.
Ich hätte das Recht gehabt, eine Gegendarstellung zu schreiben. Über all das hätten Sie mich aufklären müssen. Das gehört zu Ihren Pflichten. Das ist aber nicht geschehen.
Eine Datensspeicherung nach Abschluss des Hausbesuches ist grundsätzlich unzulässig.
Ich fordere Sie noch mal auf, mir eine Abschrift des Prüfprotokolls und den Namen Ihrer Kollegin bis zum 24.04.2007 mitzuteilen. Ein Rechtsanspruch darauf ist gegeben.
Sollten Sie mir eine mir zustehende Akteneinsicht und (oder) eine Abschrift des Prüfprotokolls, sowie die Zusendung des Mietvertrages meiner Vermieterin verweigern, werde ich gegen Sie rechtliche Schritte einleiten. Ich werde auch den Dienststellenleiter, Herr XXXXXX, darüber informieren. Darüber hinaus werde ich den Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Landes Bayern, sowie das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg über diese Vorfälle in Kenntnis setzen.
Eine Ablehnung als mein Sachbearbeiter wegen Befangenheit werde ich mir ebenfalls vorbehalten. Eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde ist auf den Weg gebracht.
Hochachtungsvoll
(XXXXX) Kopie an Herr XXXXXX
Mal schauen, wie es weitergeht, macht auf jedenfall Mut.
Hallo catwomwn, habe einen Namen den du vergessen hast zu xen gext (in rot), ich denke das war in deinem Sinne
gruß border
Alex1980
25.04.2007, 20:59
Tja, hier gibts auch Neuigkeiten.
Beim Besuch beim Bürgerbüro von Frau Dreyer wurde einem dazu geraten, einen 2ten Kühlschrank zu besorgen.
Alles in Allem kam man sich vor, als ob man bei der ArGe hockt und versucht, denen was zu erklären, was sie eben nicht verstehen wollen.
Das scheint aber an dem betreffenden Mitarbeiter zu liegen, der User Wassermann hat ja schon bessere Erfahrungen gemacht.
Tags drauf war D. dann mit Wassermann zur ArGe, ich konnte ja nicht als Zeuge, weil ich ja (zum Glück) wieder arbeiten gehe.
Da wurde dann wild auf dem Beschluss des SG Trier rumgehackt, und man hätte eben dagegen vorgehen müssen. Nun sei aber rechtskräftig die eäG festgestellt und es sei nur ein Versehen gewesen, dass nach Zusendung des Zusatzblatt 5 und einer nochmaligen Aufforderung zur Berichtigung des Bescheids im Juli 2006 gleich 2mal ein Bewilligungsbescheid kam, und demzufolge auch das Geld.
Jedenfalls haben die Beiden dort richtig Party gemacht, es wurde insgesamt mit 4 ArGe-Leuten gesprochen, die Teamleiterin und Ihr Vorgesetzter eingeschlossen.
Die Teamleiterin ließ sich sogar zu halbwegs höflichen Umgangsformen hinreißen, nachdem Ihr "Chef" dazukam.
Man werde die Entscheidung nochmals genau prüfen und dann eine abschließende Entscheidung treffen.
D. hat mal die Teamleiterin und ihren Vorgesetzten gefragt, wie sie eine eäG definieren.
Anwort: "STille" :sensationell:
Keiner ist fähig, darauf eine Antwort zu geben.
Die Teamleiterin hat gemeint, D. hätte ja die Gelegenheit gehabt, weiter in der vorigen WOhnung zu wohnen, die Kosten wären übernommen worden.
Klar, aber 380.-€ für eine Person.. klickts?
Damals meinte Sie noch, das sei für 2 schon zu teuer.
Sie könne aber das alles umgehen, wenn sie sich ein Appartement nehme und dort einziehe.
Es scheint also echt verboten zu sein, Geld zu sparen.
Auf welcher Rechtsgrundlage will man bitte einem Hilfeempfänger bewilligen, dass wenn er höhere KdU verursacht, diese übernommen werden und es danach keine Repressalien mehr gibt? Was ein SHiCe!
Toller Verein. Was mich besonders beeindruckt, ist mit welcher Beharrlichkeit auf dem Begriff der "eheähnlichkeit" herumgeritten wird.
Im folgenden Widerspruch wird daher auch mal angefragt, was das denn ist, weil man leider keine Informationen in den Gesetzestexten finden kann.
Die neue Adresse haben die auch noch nicht kapiert, Tipp-Ex auf dem Schreiben..Sie wurden bisher schon 3mal darauf hingewiesen.
Der Brief davor enthielt eine Frist zur Mitteilung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse, bzw Stellungnahme, warum eben diese nicht benötigt würden. Datum des Schreibens: 05.04.07
Stempel der Post : 10.04.07
ZUgang : 13.04.07, weil der Brief wegen der falschen (alten) Adresse erstmal durchs Nachsendezentrum laufen musste.
Frist bis letzten Sonntag.
Haben die also sehr fein gemacht, erstmal knapp 2 Wochen Frist setzen, davon eine Woche warten, dann den Brief verschicken, wissen, dass er länger braucht weil man clever die falsche Adresse draufgeschrieben hat, Frist auf SOnntag setzen, Mittwochs noch für die Öffentlichkeit geschlossen haben, ergibt also knapp 4 Tage zur reagieren.
Heut kam dann der Bescheid geflattert, Inhalt war ja klar, lustigerweise wird dort immer noch eäG als Bezeichnung gebraucht. Vielleicht sollten wir alle zusammenlegen und denen mal ein aktuelles SGB kaufen.
Jedenfalls fällt die Leistung ab 01.05.07 ganz weg.
Drunter steht:
"Bei dieser Entscheidung habe ich
von meinem Ermessen Gebrauch gemacht und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebührend berücksichtigt."
Ist klar, wenn man was nicht ermitteln darf behauptet man einfach, man habe Kenntnis.
Bezüglich der damaligen Datenerhebung (die Dame hatte ja einfach mal gegen meinen Willen in das System der AfA geschaut und meine Daten und Leistungsdaten verarbeitet) stell ich jetzt mal Strafantrag, habe nämlich festgestellt, dass dieses Vorgehen strafbar ist.
Kann ich eigentlich auch gegen die Aufnahme in Ihre BG was unternehmen, so von meiner Seite aus?
Ich will nämlich mit diesem Verein nichts zu tun haben!
Gruß Alex (der sich so langsam fragt, ob es bei der ArGe auch Intelligenz gibt...)
StephanK
26.04.2007, 09:04
Drunter steht:
"Bei dieser Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebührend berücksichtigt.":patsch: Es gibt diesbezüglich KEINERLEI ERMESSEN. Der Bescheid ist allein schon deswegen rechtswidrig, weil die ARGE ein Ermessen in Anspruch nimmt, dass das Gesetz ihr überhaupt nicht einräumt.
Vielmehr handelt es sich um das, was im Verwaltungsrecht eine gebundene Entscheidung genannt wird. Das heisst: (immer dann,) wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, tritt die gesetzliche Rechtsfolge (= Anspruch auf Alg II) ein. Was für Amateure arbeiten dort eigentlich?
Kann ich eigentlich auch gegen die Aufnahme in Ihre BG was unternehmen, so von meiner Seite aus?Ich denke ja. Denn die "Verbedarfsgemeinschaftung" erlegt auch Dir Pflichten auf § 2 Abs. 2 SGB II: Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.Hättest Du z.B. nur einen Halbtagsjob könnte die ARGE Dich auffordern, Dir einen Vollzeit- oder einen zweiten Halbtagsjob zu suchen, um den Bedarf der BG komplett zu decken.
Rechtlich würde das eine Anfechtungsklage (und zuvor erst mal einen Widerspruch) bedeuten - im Unterschied zu Deiner Mitbewohnerin, bei der eine Verpflichtungsklage notwendig wäre.
Bezüglich der damaligen Datenerhebung (die Dame hatte ja einfach mal gegen meinen Willen in das System der AfA geschaut und meine Daten und Leistungsdaten verarbeitet) stell ich jetzt mal Strafantrag, habe nämlich festgestellt, dass dieses Vorgehen strafbar ist.Da wäre ich mir nicht so sicher, habe das aber noch nicht näher überprüft und werde das in einer ruhigen Stunde mal noch tun.
Alex1980
26.04.2007, 20:59
:patsch: Es gibt diesbezüglich KEINERLEI ERMESSEN. Der Bescheid ist allein schon deswegen rechtswidrig, weil die ARGE ein Ermessen in Anspruch nimmt, dass das Gesetz ihr überhaupt nicht einräumt.
Heißt also, erstmal auf der Tatsache der falschen Verfahrensweise, bzw. wie man dazu kommt, einen Ermessensanspruch zu nutzen, den es nicht gibt?
Ich glaub ich tipp lieber gleich mal den Text des Schreibens ab, evtl. sind´s ja doch Vollprofis und haben es so verpackt, dass es formal korrekt ist.
Was für Amateure arbeiten dort eigentlich?
Antwort: Hobby-SB´s scheinbar.
Sieht man ja auch daran, dass sie es nicht innerhalb knapp 4 WOchen schaffen, die neue Adresse von D. einzupflegen und daher mit Tipp-ex auf Bescheiden rumklecksen müssen.
Sieht man auch daran, dass immer noch "eheähnlich" benutzt wird.
Ich denke ja. Denn die "Verbedarfsgemeinschaftung" erlegt auch Dir Pflichten auf Hättest Du z.B. nur einen Halbtagsjob könnte die ARGE Dich auffordern, Dir einen Vollzeit- oder einen zweiten Halbtagsjob zu suchen, um den Bedarf der BG komplett zu decken.
Na dann dürfen die Herrschaften sich morgen mal warm anziehen.
Werde dort aufschlagen und mal klarstellen, dass ich nichts mit denen am Hut haben will. Meine Grundstimmung momentan ist da sehr hilfreich, mal gespannt ob man sich unter den Schreibtisch verkriecht.
Da wäre ich mir nicht so sicher, habe das aber noch nicht näher überprüft und werde das in einer ruhigen Stunde mal noch tun.
§§ 85, 85a SGB X :geist:
Alex1980
26.04.2007, 21:19
Also im Bescheid steht folgendes:
Aufhebung des Bescheides vom 27.02.07 über die Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Sehr geehrte Frau Bla,
Die ENtscheidung über die Bewilligung
-der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ..abgek.
wird ab dem [01.05.2007 ganz zurückgenommen.
Begründung:
Da sie in eheähnlicher Gemeinschaft mit H. Laberlaber leben, ist dieser in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen. H. Laberlaber weigert sich Auskünfte über seine derzeitigen Einkünfte zu machen, daher gehe ich davon aus, dass Hilfebedürftigkeit im Sinne des §9 SGB II nicht vorliegt.
Nach § 45Abs.1 SGB X darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise unter gewissen Einschränkungen mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden.
Es war nunmehr zu prüfen, ob im vorliegenden Fall eine der Rücknahmemöglichkeiten in Betracht kommt.
Das vertrauen auf den Bestand des Bescheides ist in der Regel schutzwürdig, wenn Sie und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Vermögensdispositionen getroffen haben, die nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteiken Rückgängig gemacht werden können. (§ 45 Abs.2 SGB X)
Es wurden weder im Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen(ANm. ne, nur dass keiner für jemanden aufkommen will und auch keiner das tut...) noch ergeben sich nach Aktenlage Gesichtpunkte für ein besonders schutzwürdiges Vertrauen.
Der o.g. Bescheid wird aus den genannten Gründen somit für die Zukunft zurückgenommen.
Evtl. für die Vergangenheit gezahlte Leistungen müssen sie nicht erstatten. (Anm. : wie gnädig!)
Bei dieser Entscheidung habe ich von meinem Ermessen Gebrauch gemacht und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebührend berücksichtigt.
Der träger der leistungen zur Blablabla ist verpflichtet, wirtschaftlich im SInne der Bundehaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler - bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben sowie diese mit den zur Verügung stehenden Mitteln beizutreiben (Anm.: Warum kommt die Trulla auf den Themenbereich Forderungsmanagement zurück???)
Nach Abwägung mit dem gesetzlichen Zweck zur Ausübung des Ermessens sowie dem öffentlichen Interesse (Anm.: ..und vor allem meinem Interesse, sie zu erniedrigen und geltendes Recht zu brechen, um mich bei meinem Vorgesetzten einzuschleimen..) war die Entscheidung somit in dieser Form zu treffen.
Diese Entscheidung beruht auf Leerzeichen und ( wie amateurhaft!) §45 SGB X in Verbindfung mit § 40 Abs.1 SGB II und §330 ABs. 2 des Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Gegen diesen Bescheid können Sie blablabla Rechtmittelbelehrung eben...
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift Teamleiterin
StephanK
26.04.2007, 22:42
Ach so!
Aus dem vorherigen Beitrag war nicht zu entnehmen, dass es um eine Aufhebungsentscheidung geht. Ich war davon ausgegangen, dass es sich schlicht um einen Bescheid handele, mit dem Alg II für die Zukunft versagt wird.
Bei der Frage, ob eine Entscheidung für die Vergangenheit aufzuheben ist, besteht sehr wohl ein Ermessen und der Bescheid enthält auch eine Begründung für die Ermessensausübung. Insoweit ist das also korrekt.
Nicht korrekt ist natürlich der ganze Schmus mit der eheähnlichen Gemeinschaft, und darauf sollte das Weitere sich auch konzentrieren.
Alex1980
27.04.2007, 00:35
Wie gesagt, ich werde morgen mal bei der guten Frau vorbeifahren und mal auf Entfernung meiner selbst aus der BG pochen.
Das allerbeste ist ja, dass die Teamleiterin Leistungen in Aussicht stellt, sobald D. hier auszieht.
Die ticken dort echt nicht ganz sauber:patsch:
Ich befürchte, man hat die zu oft mit dem Kopf gegen die Wand gehauen.
Naja den Rest wird dann wohl mal wieder ein Gericht entscheiden müssen.
Ich berichte, was für Argumente die Person von der ArGe mir gegenüber vorbringt. Jedenfalls wird das morgen kein angenehmes Gespräch für sie, das garantiere ich!
Alex1980
27.04.2007, 00:40
Was mch gerade auch noch interessiert, ist es überhaupt rechtens, meiner Mitbewohnerin wegen meiner Weigerung, meine Verhältnisse offenzulegen, die Leistung zu streichen?
Ich weiß ja mittlerweile, dass die dort gern versuchen alles mögliche auszuprobieren, auch wenns eigentlich gar nicht geht.
einsamer Wolf
04.05.2007, 14:29
Hi,
die Antwort findest du glaube ich schon im Beitrag von catwoman 666666.
Und ich denke, das es nicht rechtens ist die Mittel deiner Mitbewohnerin zu streichen aufgrund der Tatsache, das du dich weigerst deine Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Den hierfür müsste erst einmal die EG bestand haben, soll heißen feststehen und das du sieh ja laut deinen Beiträgen nicht.
jimmygjan
04.05.2007, 16:09
Hallo zusammen,
Wenn noch einer gute Tipps hat, oder einfach ´ne Meinung zu dieser Vorgehensweise der ArGe, möge er sich hier im Thread äussern
Ich würde mir mal überlegen, ob nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Verhalten der Mitarbeiter der ARGE und Fachaufsichtsbeschwerde für die fehlerhafte Bearbeitung der Anträge/des Antrages eingelegt werden könnte.
Auch würde ich mir überlegen, um eine "soganannte Waffengleichheit" herzustellen, inwieweit nicht ein Rechtsanwalt (RA) eingeschaltet werden könnte/sollte. Die Kosten für einen RA sodann mit Beratungshilfe und bei einem Prozeß mit Prozeßkostenhilfe abdecken lassen. Bitte aber nicht zu einem Wald- und Wiesenanwalt hingehen, sondern einen RA, der sich im Sozialrecht auskennt und spezialisiert hat. Zu erfragen über die Rechtsanwaltskammer.
Dann wünsche ich viel Spaß ! Wenn Fragen bestehen, bitte äußern. Sind diese Fragen zu persönlich, könnte man mir auch eine Nachricht zusenden.
Es grüßt Euch
Jimmy
Alex1980
04.05.2007, 20:53
Ich vergaß ja ganz zu erwähnen, dass ich mal zur Amtsleiterin der ArGe war und deutlichen Protest gegen meine Bedarfsvergemeinschaftung geäussert hatte.
Dorthin gelangte ich, nachdem ich die nun ehemalige Teamleiterin auf dem Gang zur Schweinchen, weiblich gemacht hatte und wutentbrannt erst vor der Tür des Chefs der Agentur f.A. und einige Mnuten später eben bei der AL der ArGe gelandet bin. Komisch, dass man sowas sogar ohne Termin machen kann.
Meine Beschwerden bzgl. des miserablen Arbeitsvermittlers meiner Mitbewohnerin wurde offensichtlich auch erhört, sie hat nen neuen Arbeitsvermittler.
Man hat einen Hausbesuch angekündigt, man solle aber erst einmal nochmals schriftlich die Lage schildern.
Nachdem meine Mitbewohnerin die Schreiben abgegeben hatte, wurde ihr nur mitgeteilt, dass ein Hausbesuch erst noch überdacht werden müsse, evtl. sei das ja nicht nötig.
Naja jedenfalls fließt immer noch kein Geld, d.h. die Tage schreib ich mal ne Mahnung wegen des Mietanteils.
Zum K..., was einem alles zugemutet wird.
Sollte ich jemals ALG2 von denen empfangen müssen, sollten die Herrschaften sich echt warm anziehen.
Ich hätte da mal eben noch ne Frage.
Mal angenommen, ich teile der ArGe die Höhe meines Einkommens mit (ist nämlich nicht sooo viel,
also würde meiner Mitbewohnerin noch ein bisschen ALG II zustehen, und vor ALLEM die Krankenversicherung bestehen bleiben),
wird wohl sicher als wertvoller Beweis angesehen werden, dass ich für sie einstehen wollte?
Wie schätzt Ihr sowas ein?
Ich würde sowas ja aus Gefälligkeit tun, um auch meine Ansprüche aus der "Mitwohnvereinbarung" zumindest teilweise zu sichern.
Und so ´ne Krankenversicherung ist ja eigentlich was feines..man kann zum Arzt gehen, ohne die Rechnung zugeschickt zu bekommen,
muss nicht die Medis komplett zahlen usw usw...:?
Alex1980, meinst du nicht auch, dass du mit deinem Auftreten die Situation nur noch verschlimmerst?
Du ziehst mit einer frau von einer wohnung zur anderen und berufst dich trotzdem noch auf einer Wohngemeinschaft? Das ist schon sehr seltsam.
Du schreibst das du eine einsweilige Anordnung "verloren" hast, was eigentlich darauf hinausläuft, dass du höchstwahrscheinlich die Hauptverhandlung auch verlieren wirst. Wenn es nicht so wäre, hätte deine Partnerin vorläufig Geld zu gesprochen bekommen.
Ihr müsst beweisen, dass ihr keine eheähnliche gemeinschaft habt und nicht die ARGE. Jetzt die frage: Beweist mal etwas was ihr nicht habt!!!
Du kannst dies nicht beweisen.
Ich muss auch das geld was ich bekommen habe zurückzahlen, obwohl ich Miete an meiner Mitbewohnerin überwiesen habe etc.
Trotzdem habe ich verloren. Man hat alle beweise angezweifelt und genau das ist es ja, was man mit dem neuen Paragraphen erreichen wollte.
Du kannst sonstwas für beweise liefern, sie werden hinterfragt etc.
Du musst immer wieder etwas beweisen, warum es so war und warum nicht so etc.
Mir wurde nachgesagt, dass ich den Mietvertrag zurückdatiert hätte und das ich den Betrag, den ich als Miete überwiesen hätte in Bar wieder bekommen hätte. Die Überweisung wurde auch nicht als Miete gesehen, sondern als "Wirtschaftsgeld" obwohl ein Mietvertrag etc. vorhanden war.
Was ich damit sagen will?
Der Arbeitslose wird verlieren, egal was er für Beweise auf dem Tisch legt!!!
catwoman666666 , wenn ich dein Beitrag so lese kann ich mir ein schmunzeln nicht verkneifen.
<b>Eine Einsicht in das von Ihnen erstellte Protokoll der Wohnungsbesichtigung behalte ich mir vor.</b>
Du kannst fordern was du willst, ob du es auch bekomsmt ist eine andere Frage.
Die arge geht davon aus, dass sich die Arbeitslosen keine Rechtsanwältin leisten können etc. deswegen agieren sie auch rechtswidrig und lassen es auf einem Verfahren ankommen.
Auch mit diversen Drohungen würde ich an deiner stelle vorsichtig sein. Das kann auch sehr schnell als Bummerang zurückkommen. Als Arbeitsloser hast du keine Rechte sondern nur Pflichten und das wird sich in Zukunft noch verschlimmern.
Alex1980
15.05.2007, 08:43
Du schreibst das du eine einsweilige Anordnung "verloren" hast, was eigentlich darauf hinausläuft, dass du höchstwahrscheinlich die Hauptverhandlung auch verlieren wirst.
Ne, ich selber habe weder was beantragt, noch verloren oder gewonnen.
Dazu kann ich auch nur sagen, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Wenn Du Dich ein wenig drumherum mal eingelesen hast, könntest Du vielleicht einige Hinweise darauf finden, dass diverse Urteile der örtlichen SG von den LSG einfach kassiert werden und wurden.
Warum? - Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus. Genauso wie unsere Lokale Presse den Teufel tut, irgendwas gegen die Stadt zu schreiben.
Der ablehnende Beschluss von letztem Jahr war auch absolut lächerlich.
Das Gericht wollte aus null Beweisen haarsträubende Erkenntnisse ziehen, und zwar nach nicht einem Monat des zusammenwohnens!
Alex1980
17.05.2007, 16:18
Update:
Nachdem nun nach mehrmaliger Aufforderung durch meine Mitbewohnerin, und nachdem sie mit einem eigens dafür eingeladenen Zeugen den ganzen Montag zuhause gesessen hatte, und trotz Terminvereinbarung und 2maliger Nachfrage nach einer ungefähren Uhrzeitangabe
(Antwort: "Ist das denn so schlimm, mal den ganzen Tag zuhause zu bleiben? Ich muss ja auch den ganzen Tag hier im Amt sitzen :wut3:.
Ausserdem kann man leider nichtmal ein Zeitfenster nennen, die Ermittler haben den ganzen Tag einen Termin nach dem anderen. (Scheinen ja viel zu tun zu haben hier in der Gegend...)
niemand kam, kam dann einen Tag später das kleine Ermittlungsteam.
Nach kurzer Nennung der Namen (kein Dienstausweis oder ähnliches wurde mittels "Dürfen wir?" der EInlass begehrt.
Da meine Mitbewohnerin den Herrn ja kannte, ließ sie Ihn und seine Kollegin kooperativerweise herein.
Im Flur wurde dann gesagt: "Sie wissen ja warum wir hier sind, ja? "
Die Situation in der Wohnung und der Grund des Zusammenwohnens wurde kurz erläutert, dann wurden die einzelnen Zimmer begangen.
Erst einmal das Schlafzimmer der Mitbewohnerin, der Kleiderschrank wurde von Ihr selbst zur Einsichtnahme geöffnet, wobei die Schublade mit der Unterwäsche natürlich zu blieb. Hätte jemand daraufbestanden, hätte die Mitbewohnerin zuvor aber gern erst einmal die Unterwäsche der Ermittler gesehen, womit sich das dann wohl schnell erledigt hätte.
Dann ein flüchtiger Blick ins Bad, und eine Anmerkung von mir. Denn Duschgel für Damen und Herren kann man auch schon allein an der Farbe prima unterscheiden.
Meine Mitbewohnerin merkte an, dass Toilettenpapier abwechselnd gekauft wird, weil keiner Lust hat, die Tür voller Rollenhalter zu pflastern.
In der Küche wurde dann gefragt, ob zusammen gekocht werde, diese Frage konnte man verneinen, den Kühlschrank betreffend wurde das Team über die Aufteilung unten/oben, Gurkengläser usw. mit Edding auf dem Deckel markiert, informiert und wollte auch gar nicht reinschauen.
Im Wohnzimmer angekommen wurde gefragt ob man zusammen dieses Zimmer nutze, dies passiert zeitweise, wobei meine Mitbewohnerin eigentlich mehr Zeit dort vebringt, weil ich meist vorm PC hocke, wenn ich mal zuhause bin.
Dann noch die freundliche Frage, ob man denn mal kurz in mein Zimmer schauen dürfe, da ich ja zufällig da war, ließ ich den Herrn kurz rein, er sah sich nur flüchtig um, bemerkte meinen Kleiderschrank und mein Bett (was ich noch gar nicht gemacht hatte).
Mal sehen was nun kommt.
Meine Mitbewohnerin merkte an, dass Toilettenpapier abwechselnd gekauft wird, weil keiner Lust hat, die Tür voller Rollenhalter zu pflastern. Oh, Je!
Wenn das mal kein Fehler war?! Das Bundessozialgericht entschied bereits 2003 in einem Urteil
Aktenzeichen: B 3 P 15/01 R
Für Toilettenpapier muss jeder selbst aufkommen
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, z.B. Toilettenpapier oder Einmalwaschlappen, müssen von jedem selbst bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine pflegebedürftige Person handelt.Quelle (http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16318_246)
Kleiner Scherz!:lol:
Viel Glück für den weiteren Verlauf:engel:
Alex1980
17.05.2007, 18:47
Zitat:
Für Toilettenpapier muss jeder selbst aufkommen
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, z.B. Toilettenpapier oder Einmalwaschlappen, müssen von jedem selbst bezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine pflegebedürftige Person handelt.
Hehe, davon abgesehen, kommt ja jeder selbst auch für sein Klopapier auf. Wir haben bereits bevor wir uns kennenlernten jeder für sich monatelang analysiert, wieviele Blätter Toilettenpapier jeder verbraucht.
Da der Bedarf lustigerweise im Monatsschnitt nur um 2 Blatt abweicht (bei Charmin: 0,6 Blatt), ist es durchaus legitim, abwechselnd ein Paket des wertvollen (1,65/Paket@ Aldi, -.10 € teurer geworden) Guts zur Verfügung zu stellen.
Feuchttücher benötigt nur die Mitbewohnerin, und kauft diese natürlich selber ein.:sensationell:
Also was mich schon wundert: du wohnst mit dieser Frau seit längerem zusammen, bezeichnest sie selbst als deine Freundin und demnächst zieht ihr auch noch gemeinsam um.
Du willst mir doch nicht sagen, dass ihr euch nicht unterstützt bzw. eine Partnerschaft führt?!
Nee schon klar, alles nur rein freundschaftlich, das Zusammenleben erfolgt nur aus Kostenersparnis, wer würde das nicht so machen
*Sarkasmus wieder aus*
Sorry, aber für mich klingt das alles doch sehr unglaubwürdig. Kein Wunder, dass die Arge da so ihre Nachforschungen anstellt!
Alex1980
03.06.2007, 00:10
@ lena
Und DU kannst also ebenfalls, ohne es zu wissen oder auch nur danach zu fragen, feststellen, oder gar festlegen, dass 2 sich in keiner Weise gegenseitig verpflichtete Menschen zu unterstützen haben?
Wer also (evtl. um der BG-Falle zu entkommen) höhere KDU durch getrennte Wohnungen beibehält, soll belohnt werden?
Wenn unser toller, ach so über Bevölkerungsschwund und Kinderlosigkeit junger Paare jammernder Staat das "Sich-finden" und Familien gründen daran festmacht, dass die Personen, die sowas erwägen könnten, wenn sie nur ohne Sorge mal antesten könnten, OB sich sowas wie eine Verantwortungsgemeinschaft bilden könnte, in fester Arbeit sind, ist der Begriff Sozialstaat nicht mehr angebracht.
Meinst Du ich habe Lust, arbeiten zu gehen und von den paar Euros, die ich schwer verdiene, noch jemandem, dem ich dazu nicht verpflichtet bin, die KV und die ganze Lebenshaltung zu zahlen?
Wenn ich darauf Lust hätte, könnte ich ja heiraten, dan hätte ich ja auch einige Euros mehr netto.
Zu Deiner Aussage, die ArGe würde Nachforschungen anstellen:
Hat Sie ja eben nie getan. Nur behauptet und Gelder gestrichen.
Im übrigen ist die Leistung mittlerweile bewilligt, und meine Mitbewohnerin hat auch demnächst wieder eine halbwegs feste Arbeit. Eben WEIL die ArGe mal ermitteln musste. Dies aber auch nur nach mehrmaliger Aufforderung.
Wäre es soweit gekommen, dass auf Dauer ich hätte sollen zahlen, hätte die junge Dame die WOhnung verlassen dürfen. Ich sehe nämlich nicht ein, jemandem mein Geld zu geben, wenn es doch die Aufgabe unseres "Sozialstaates" ist, die Bürger zumindest im kleinen Rahmen abzusichern.
Um noch einmal auf die Sache mit dem Rückgang der Geburtenrate zurückzukommen,
meiner Meinung nach tritt Deutschland sich mit diesen Vorgehensweisen und Gesetzen gehörig selbst in den Allerwertesten, aber das bemerken unsere superschlauen Volksvertreter (oder Volksvernichter) erst mal wieder, wenn sich eine Entwicklung zeigt, die nicht mehr aufzuhalten ist.
Man sollte lieber mal die Hilfebedürftigen ordentlich beraten und dabei unterstützen, einen (vielleicht zumindest einen Teil des Bedarfs deckenden) Job zu finden, statt allein Kosten zu sparen, um die Statistiken zu schönen.
Im Endeffekt wird derjenige belohnt, der Single bleibt, kein Bock zu arbeiten hat und sein Nebeneinkommen aus der Talkshow, in der er sagt, jeden Trick zu kennen, um nicht arbeiten zu müssen,brav verschweigt.
Diese "hoffnungslosen Fälle" haben auch keine Sorgen, ob Sie jemals einen Job finden werden. Sie wollen ja keinen.
Und denen, die arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen wollen, denen es dermaßen auf den Nerv fällt, keine Aufgabe im Leben zu haben, die brav allen Aufforderungen der ArGe, sei sie auch noch so offensichtlich unsinnig, nachkommen? Denen wird der Hahn abgedreht, irgendwer wird sie schon auffangen.
Klappt nur nicht immer, wie man an der sich verbreitenden Armut, besonders junger Menschen, die dabei jede Perspektive verlieren, sehen kann.
Was würdest DU also sagen, wenn jemand dir vorschreiben will, Du solltest für jemanden aufkommen, den Du zwar magst, aber für den Du nicht gewillt oder gar verpflichtet bist, Dein Arbeitseinkommen so zu verwenden, dass Du selber am Existenzminimum lebst?
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