Forumadmin
18.10.2006, 16:07
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 26. Februar 2003
– 5 AZR 690/01 –
Eine Abrede, wonach die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- also "schwarz" - auszuzahlen sind, macht den Arbeitsvertrag selbst nicht nichtig.
Soll die Abführung von Steuern und Sozialabgaben vereinbarungsgemäß unterbleiben,
ist nur diese Abrede nichtig.
Ansonsten bleibt die Vergütungsvereinbarung gültig.
Urteil vom 26. Februar 2003
– 5 AZR 690/01 –
Eine Abrede, wonach die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- also "schwarz" - auszuzahlen sind, macht den Arbeitsvertrag selbst nicht nichtig.
Soll die Abführung von Steuern und Sozialabgaben vereinbarungsgemäß unterbleiben,
ist nur diese Abrede nichtig.
Ansonsten bleibt die Vergütungsvereinbarung gültig.