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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwarzgeldvereinbarung ist nichtig


Forumadmin
18.10.2006, 16:07
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 26. Februar 2003
– 5 AZR 690/01 –

Eine Abrede, wonach die Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- also "schwarz" - auszuzahlen sind, macht den Arbeitsvertrag selbst nicht nichtig.

Soll die Abführung von Steuern und Sozialabgaben vereinbarungsgemäß unterbleiben,
ist nur diese Abrede nichtig.
Ansonsten bleibt die Vergütungsvereinbarung gültig.