PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII Wohngeld abgelehnt und jetzt?


muc34
28.03.2007, 13:13
Hallo liebe Forumleser,

seit dem 16.03.07 habe ich keinerlei Einkommen mehr (Ende ALGI) den Antrag auf ALGII habe ich zwar am 07.03.07 gestellt, allerdings erst am 04.04.07 einen Termin zur Abgabe.

Vom Landratsamt habe ich bereits eine Ablehnung wegen Wohngeld erhalten. Ich liege mit meinen Ersparnissen über der Grenze.

Nun meine Frage: Bekomme ich nun überhaupt Geld!? Was ist mit meiner KV, RV, was muss ich da beachten?

Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass meine Rentenzusatzversicherung mit dem Rückkaufwert angerechnet wurde (schliesslich soll die ja mal für meine Versorgungslücke da sein) und die Schulden meiner selbstgenutzten ETW von 68 000,-- Euro anscheinend nicht von Interesse sind. Die Wohnung hat 54 m² ist also nicht zu groß und ich glaube nicht, dass ich etwas adäquates für knapp 600 Euro in MÜnchen sonst bekommen würde!?

Was soll ich tun? Einspruch? Den Termin am 04.04.07 überhaupt wahrnehmen, wenn schon das Landratsamt "NEIN" sagt!?

Danke im voraus für Eure Antworten.

Seebarsch
28.03.2007, 19:19
Hallo muc34,
erste Pflicht: "Nicht in Panik verfallen"!
Die Grenzen beim Wohngeld und beim Alg 2 sind unterschiedlich!
Erst einmal sollte unbedingt der Termin am 04.04.2007 wahrgenommen und die Entscheidung über den Alg2 Antrag abgewartet werden!
:)

muc34
29.03.2007, 16:43
Hallo Seebarsch,

danke für den Rat, ich werde natürlich hingehen, da kann ich dann auch gleich fragen, was das mit meiner Rentenzusatzversicherung auf sich hat.

Wohl fühl ich mich trotzdem nicht, mit dem Gewissen momentan keinerlei Einkommen zu haben, auch wenn ich was auf der hohen Kante habe.

StephanK
29.03.2007, 17:34
Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass meine Rentenzusatzversicherung mit dem Rückkaufwert angerechnet wurde (schliesslich soll die ja mal für meine Versorgungslücke da sein) und die Schulden meiner selbstgenutzten ETW von 68 000,-- Euro anscheinend nicht von Interesse sind.Betr. Rentenzusatzversicherung: Die kann nur dann angerechnet werden, wenn das Geld nicht bis zum 65. Geburtstag verbindlich festgelegt ist. Schau Dir das mal genau an; vielleicht musst Du an dem Vertrag etwas ändern.

Wohngeld erhältst Du sowieso keines, wenn Du Alg II beziehst (beides schließt einander aus).

Ansonsten gilt, was Seebarsch schon schrieb: keine Panik, auch wenn Dein derzeitiges Unwohlsein verständlich ist.

muc34
30.03.2007, 13:14
Hallo Stephan,

danke auch dir für die nette Antwort, es tut gut, wenigstens verstanden zu werden ;o)

Die Versicherung ist tatsächlisch so, dass man wählen kann ob man mit 60 oder 65 die Rente bezieht bzw. das Kapital wählt. Muss ich echt ändern lassen, zumal das Ganze auch nicht nach Riester-Regeln behandelt wird. Danke für die Info!

Ich hoffe auf gutes Gelingen am kommenden Mittwoch.

StephanK
30.03.2007, 13:54
Die Versicherung ist tatsächlisch so, dass man wählen kann ob man mit 60 oder 65 die Rente bezieht bzw. das Kapital wählt. Muss ich echt ändern lassen, zumal das Ganze auch nicht nach Riester-Regeln behandelt wird.Klär das mit der Versicherung ab, und nenne ruhig offen den Grund dafür: Die wissen auch, dass "Hartz IV" jeden treffen kann und viele stellen sich auch recht fachkundig darauf ein.
Dass es sich nicht um ein "Riester-Modell" handelt macht nix, aber es gelten natürlich Höchstbeträge, nämlich € 250 pro vollendetem Lebensjahr. Liegt die Versicherungssumme höher, kommst Du um eine Kündigung/Auflösung nur dann herum, wenn damit ein Verlust von mehr als 10 % der bisher eingezahlten Beiträge verbunden wäre. In diesem Fall würde die Verwertung als offensichtlich unwirtschaftlich gelten und könnte unterbleiben.

muc34
05.04.2007, 17:45
Klär das mit der Versicherung ab, und nenne ruhig offen den Grund dafür: Die wissen auch, dass "Hartz IV" jeden treffen kann und viele stellen sich auch recht fachkundig darauf ein.
Dass es sich nicht um ein "Riester-Modell" handelt macht nix, aber es gelten natürlich Höchstbeträge, nämlich € 250 pro vollendetem Lebensjahr. Liegt die Versicherungssumme höher, kommst Du um eine Kündigung/Auflösung nur dann herum, wenn damit ein Verlust von mehr als 10 % der bisher eingezahlten Beiträge verbunden wäre. In diesem Fall würde die Verwertung als offensichtlich unwirtschaftlich gelten und könnte unterbleiben.

Hallo Stephan,

ich habe ja gestern den Termin gehabt und es hängt tatsächlisch nur an meiner Versicherung, da ich dadurch über dem Freibetrag liege. Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen, die mir den Rückkauf (Kündigung) zum 01.06.07 angeboten haben, ich würde keinen Verlust (durch Gewinne) machen.

Was ich aber nicht verstehe, ist dieser Höchstbetrag, von dem du sprichst, denn somit (40 x 250) würde ich knapp darunter liegen. Mir hat auch die Versicherung dazu was erzählt, so von wegen Verwertungsausschluss!?

Ausserdem, was ist denn dann eigentlich, wenn ich den Vertrag kündige und plötzlich 10.000 Euro auf dem Konto habe!? Ich werde zwar versuchen, dieses Kapital als Grundstock für eine geänderte Rentenzusatzversicherung zu nutzen, aber erst mal, wäre das Geld dann ja da!?

Ich muss schon sagen, alles etwas verwirrend und dass nur, weil man ein bisserl was gespart hat...

Lieben Gruss
muc34

StephanK
05.04.2007, 21:53
Was ich aber nicht verstehe, ist dieser Höchstbetrag, von dem du sprichst, denn somit (40 x 250) würde ich knapp darunter liegen. Mir hat auch die Versicherung dazu was erzählt, so von wegen Verwertungsausschluss!?Der Verwertungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung mit der Versicherung, mit dem vereinbart wird, dass Du vor dem 65. Geburtstag nicht an das Geld herankommst (außer in "Katastrophenfällen"). Im Hinblick auf Alg II ist das deswegen wichtig, weil dieser erhöhte 250 €-pro-Lebensjahr-Freibetrag nur für Altersvorsorgevermögen gilt, und dieses ist eben so definiert, dass man erst mit 65 dran kommt.

Ausserdem, was ist denn dann eigentlich, wenn ich den Vertrag kündige und plötzlich 10.000 Euro auf dem Konto habe!? Ich werde zwar versuchen, dieses Kapital als Grundstock für eine geänderte Rentenzusatzversicherung zu nutzen, aber erst mal, wäre das Geld dann ja da!?Ja, das ist ein Problem, weil Du die Geldumschichtung nicht vor dem Alg II-Antrag durchgeführt hast. Im Grunde müsstest Du erst mal von diesem auf dem Girokonto frei verfügbaren Geld leben. Es sei denn, Deiner Bank fällt ein Weg ein, das unter Umgehung des Girokontos zu regeln. Rechtlich wäre das möglich, aber ich muss Dich diesbezüglich auf Deine Bank und darauf verweisen, dass Du deren Kreativität ein bisschen anstacheln solltest. :engel: