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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit durch falsche Auskünfte der Arbeitsagentur


Mobilat
28.03.2007, 14:03
Hallo,

ich bin neu hier und will euch meinen Fall schildern... Ich habe mich am 28.02.07 arbeitslos gemeldet, bekam direkt 2 Adressen mit nach Hause, bei den ich mich bewerben sollte und eine TelNr für ein Bewerbungstraining.
Beim ersten Termin bei der Arbeitsagentur teilte man mir mit, dass ich mit meiner bisherigen Bewerbung keine Chance hätte, eine Stelle zu bekommen. Ich sollte auf das Training warten und mich mit den dort erstellte Unterlagen bewerben. Am 14.03. hatte ich dann das besagte Training und auch dort teilte man mir mit, dass ich mit der vorhandenen Bewerbung keinen Stelle bekommen würde, da heutzutage andere Standards in puncto Bewerbungsdesign ect gelten würde. Ich sollte auf meine Unterlagen warten, die ich vom Trainigscenter per e-mail zugeschickt bekommen sollte. Doch ich erhielt keine e-mail...
Nach einer Woche, rief ich das erste mal beim Trainingscenter an und bat um Zustellung der o.g. Unterlagen - doch wieder nichts. Dieses wiederholte ich 4 mal - bekam aber immer noch keine Unterlagen.
Gestern erreichte mich dann ein Schrieb der Arbeitsagentur, in dem mir eine Sperrfrist angedroht wurde.
Mir wurde jedoch nie eine Frist genannt in der ich mich bewerben sollte. Lediglich der 28.03. wurde genannt, um den Antwortbogen bezüglich der Bewerbungen an die Arbeitsagentur zurück zu schicken.
Ich rief auch direkt heute morgen bei der AA an und siehe da... 10 Minuten später hatte ich auf einmal meine Unterlagen vom Trainingscenter. Als ob das abgesprochen wäre. Erst einmal hinhalten, falsche Informationen verbreiten ("Warten Sie auf jeden Fall auf ihre Unterlagen..." und "Maßgeblich ist der 28.03....") und dann, wenn es eigentlich zu spät ist auf einmal die Unterlagen zusenden.
Ich habe jetzt, da mir ja der 28.03. genannt wurde, heute noch die geforderten Bewerbungen geschrieben und verschickt, obwohl der Einstellungstermin eigentlich verstrichen ist...

Was meint Ihr dazu? Was kann ich tun? Vielen Dank schonmal im voraus für Eure Mühe!

LG, Mobilat

fragi
28.03.2007, 14:07
Hallo Mobilat,

hast du da irgendwas schriftliches von, mit dem warten auf das Bewerbungstraining o.ä oder ist das einzig schriftliche was du hast die Job-Vorschläge der AfA?

Mobilat
28.03.2007, 14:11
Das ist das einzige was ich habe... mir wurde nur immer mündlich mitgeteilt, ich solle auf die Unterlagen des Trainings warten. So tat ich es und jetzt ist es auf einmal falsch. Am Tel teilte man mit heute mit, ich hätte mich ruhig mit den alten Unterlagen bewerben sollen, auch wenn ich damit garantiert keine Anstellung bekommen hätte. Wo besteht da der Sinn drin?

Auf den Bögen vom AA stand nur, das diese Antwort bis 28.03. (also heute) erwarten. Aber gilt das auch für die Bewerbung???

fragi
28.03.2007, 14:15
Die Leute die da am Telefon sitzen, die haben ja im Normalfall nichts mit der Vermittlung zutun, und denen rutschen manchmal auch ganz Sinnige Kommentare raus.

Dieser war einer davon, denn du bist bei so einem Jobangebot verpflichtet, dich darauf zu bewerben, egal wie! Der Sinn darin ist, dass du deren Forderungen nachgehst um Sanktionen seitens der AfA zu vermeiden.

Da dieser Fall nicht unbedingt gut schriftlich zu äußern ist, würde ich versuchen schnellstmöglich einen Termin bei der AfA zu bekommen und das Anliegen persönlich vorzutragen.

Ob du damit allerdings Sanktionen vermeiden kannst, kann ich dir so nicht sagen.

Mobilat
28.03.2007, 14:20
Vielen Dank erst mal für Deine Antwort...
Wie sieht es aber aus, wenn mir mitgeteilt wurde, dass der 28.03. maßgeblich sei und ich erst mal das Training abwarten solle... Diese Infos hatte ich ja schließlich von der Vermittlung direkt bekommen.

fragi
28.03.2007, 14:26
Lediglich der 28.03. wurde genannt, um den Antwortbogen bezüglich der Bewerbungen an die Arbeitsagentur zurück zu schickenDieser Kommtar von dir gibt den ausschlag. Und da es die von dir beschriebene Situation zum ankreuzen hinten auf den Jobvorschlägen (Da steht ja normalerweise die Begründung) nicht gibt, sollte ein persönliches Gespräch her.

Hast du (wovon ich ausgehe) wieder den selben vermittler, kannst du ihn ja auf seine Äußerung aufmerksam machen. (mündliche Äußerungen sind nämlich genauso bindend wie schriftliche, siehe die Meldepflicht).

Allerdings wird es schon schwierig die Äußerungen des Vermittlers einer dritten Person nahezubringen.