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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsbescheinigung


Thomas79
28.03.2007, 17:00
Hallo,

wäre wirklich nett, wenn mir hier jemand helfen kann.


Ich habe vor 2 Wochen einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Sämtliche Unterlagen und Erklärungen für Einkünfte der letzten 3 Monate gab ich ab. Das waren Verdienstbescheinigungen, Leihgeld von Freunden, ja selbst Minalbeträge für ebay-Verkäufe habe ich dargelegt.


Jetzt wird verlangt, dass ich eine Verdienstbescheinigung von der Zeit vor diesen 3 Monaten abgebe, außerdem noch das Kündigungsschreiben und die Arbeitsbescheinigung. Dieses Arbeitsverhältnis war jedoch nur auf 400 EUR-Basis und mein vorletztes.


Sind diese Forderungen rechtens? War es nicht völlig ausreichend, die Arbeitsbescheinigung meiner letzten Beschäftigung (eine Vollzeitstelle), die befristet war und Anfang Februar endete, abzugeben?


Danke für Eure Hilfe!

StephanK
28.03.2007, 17:21
:welcome: Thomas79,
Deine Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil es im Gesetz keine klare Regelung dazu gibt. Deswegen wäre ein Streit darüber "nur" ein Streit um Prinzipien, denn dass Du mit dem 400 €-Job zuvor keine Reichtümer angehäuft haben kannst, von denen Du jetzt noch zehren könntest, ist eigentlich klar.

Wenn Du die Sache schnell und schmerzlos hinter Dich bringen willst, liefere die Angaben halt - sie sind ja ohne negative Auswirkungen auf Dein Alg II.

Wenn's Dir mehr um's Prinzip geht, würdest Du Dich auf einigermaßen unsicherem Boden bewegen. Eine Weigerung, die verlangten Daten zu liefern, könnte dazu führen, dass man Deine Einkommens- und/oder Vermögenslage als ungeklärt ansieht und Deinen Alg II-Antrag ablehnt. Das würde bedeuten, dass Du erst mal ohne Geld und ohne Krankenversicherung da stehst und einen Rechtsstreit anfangen musst, der sich in die Länge ziehen kann. Ob Du eine solche unangenehme Lage in Kauf nehmen willst, musst Du selbst entscheiden. Wohlgemerkt: ich argumentiere insofern nicht in der Sache, sondern rein pragmatisch, weil ich Dir nichts empfehlen mag, das unter Umständen schwer auszustehen ist.

Thomas79
28.03.2007, 19:48
Danke Stephan,

dann gebe ich erstmal die Verdienstbescheinigungen ab und ich hoffe, ich kann die Arbeitsbescheinigung dann nachreichen, ohne dass die Zahlung ausbleibt.

Ich muss nämlich nächste woche meine Miete bezahlen.


Gruß, Thomas