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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag Abgelehnt- Widerspuch Verschlamt


Frankie
28.03.2007, 18:56
Ich glaube mein fall ist etwas komplizierter ,aber vielleicht hat jemand einen tipp.
Ich habe anfang oktober 2006 einen antrag auf algII gestellt.Bedarfsgemeinschaft: Ich, mein sohn (19 schüler) meine tochter(16 schülerin ).
Anfang november kam die ablehnung ,wegen fehlender mitwirkungspflicht,stimmt der mietvertrag lag der arge noch nicht vor.
Fristgerecht habe ich bei der arge widerspruch eingelegt,persönlich abgegeben und gegenzeichnen lassen,am 8.12.2006.
Am 21.03.2007 habe ich mir einen termin für den 22.03.07 geholt,denn meine akte wurde als erledigt geführt.
Siehe da,mein widerspruch lag nicht in meier akte,er wurde verschlamt.Zum glück hatte ich eine gegengezeichnete kopie.
Nun forderte die arge von mir in den nächsten terminen soviele unterlagen (ich war bis 11/2005 19 jahre selbsständig),die ich auch in der kürze der zeit beibringen konnte.
am 27.03.um 8 Uhr habe ich die restlichen unterlagen eingereicht,und für 15.uhr einen termin bekommen,damit der bescheid ausgehändigt werden kann.
um 14.00 wurde mir telefonisch mitgeteilt,daß mein antrag abgelehnt wird (weil die arge vermutet das noch vermögenswerte da sind),unddie leiterin nicht mehr da sei ,und der bescheid mir per post zugeht.
was kann ich nun tun?
gruß frankie

Seebarsch
28.03.2007, 19:07
Hallo Frankie,
:welcome:
welcher Bescheid wurde oder wird denn abgelehnt?
Wenn es der Widerspruch ist, musst Du den Widerspruchsbescheid abwarten und gegen diesen dann eventuell Klage vor dem Sozialgericht einlegen!
Sollte es sich um eine Ablehnung eines neuen Antrages auf Alg2 handeln, muss auch da der Bescheid abgewartet werden und dann gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden!
:confused:

Frankie
28.03.2007, 19:15
Einen neuen antrag habe ich nicht gestellt,ich gehe mal davon aus ,daß der widerspruch abgelehnt wird.
Wird mein antrag nicht automatisch wirksam weil der widerspruch verschlamt wurde?
Muß für den zeitraum ab 10-2006 nachgezahlt werden?
Wovon soll ich mit meiner kinder leben?
Gruß Frankie

Seebarsch
28.03.2007, 19:23
Hallo Frankie,
wenn Dein damaliger Antrag aus Oktober 2006 wegen fehlender Mitwirkung versagt=abgelehnt wurde, hast Du mit der Nachreichung der fehlenden Unterlagen am 27.03.2007 Deiner Mitwirkung genüge getan. Ab diesem Zeitpunkt muss die ARGE dann entscheiden und ggfls. zahlen.
Zu dem Widerspruch muss man einfach den entsprechenden Bescheid abwarten. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden, muss natürlich ab Oktober 2006 nachgezahlt werden.
:?

Frankie
28.03.2007, 19:31
Macht es sinn gegen die teamleiterin eine dienstaufsichtsbeschwerde und /oder eine strafanzeige wegen urkundenveruntreung zu stellen?
Innerhalb welcher frist,muß der bescheid bei mir eingehen?
kann ich jetzt schon klage beim sozialgericht einrreichen?

StephanK
28.03.2007, 21:02
Macht es sinn gegen die teamleiterin eine dienstaufsichtsbeschwerde und /oder eine strafanzeige wegen urkundenveruntreung zu stellen?Nein.

Innerhalb welcher frist,muß der bescheid bei mir eingehen?Es gibt keine gesetzliche Frist, die direkt regeln würde, wie lange die Bearbeitung von Widersprüchen dauern darf.

kann ich jetzt schon klage beim sozialgericht einrreichen?Du scheinst finanziell "auf dem Trockenen zu sitzen". Dann kannst Du beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ("Eilverfahren") stellen. Geld für zurückliegende Zeiträume kann man damit aber nicht erstreiten, sondern nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Falls Du Dich dazu entschließt, tu das also möglichst bald, Wenn Du mit solchen Dingen nicht ein wenig bewandert bist, wäre es sinnvoll, dafür die Hilfe eines/einer Rechtsanwalts/-anwältin in Anspruch zu nehmen. Zu den Kosten siehe bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)

Frankie
28.03.2007, 21:23
Danke für deine hilfe.Dann werde ich morgen früh mal zur öra.Wie kann die arge die ablehnung begründen.
langt es wir vermuten das noch soundso viel vrmögen da ist.

StephanK
28.03.2007, 22:28
Wie kann die arge die ablehnung begründen.
langt es wir vermuten das noch soundso viel vrmögen da ist.Kommt auf die konkreten Umstände um. Völlig in's Blaue hinein kann sie das nicht, aber auch ein kleiner Anhaltspunkt dafür reicht schon. Besprich das am besten mit der ÖRA!