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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann muss ich ALG2 beantragen?


lipnik
28.03.2007, 22:38
Hallo

Ich mache noch bis zum 31.08. dieses Jahr ein entgeltliches Praktikum im Altenheim, welches ich am 15.09.06 begonnen habe. Ich meldete mich vom JobCenter ab, also bekomme seit dem 15.09.06 kein ALG2 mehr, was ich bis dahin noch bezogen habe.

Ab wann bzw. bis wann, muss ich ALG2 beantragen, wobei ich auch seit dem 01.11.06 eine eigene Wohnung habe! (Werde am 06.09. dieses Jahr 25 Jahre alt, was 6 Tage nach beendigung des Praktikums ist!!!)

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß Lipnik

fragi
29.03.2007, 06:23
Hallo lipnik,

um weiter uneingeschränkte liquidität zu gewährleisten, solltest du den Antrag mit den unterlagen schon vor deiner erneuten Arbeitslosigkeit abgeben.

Ich denke doch ma nicht dass du dort wegen den fehlenden Tagen bis zum 25 Geburtstag festgenagelt wirst und d.h zurück zu den eltern sollst.

Sollte es doch so kommen legst du normal Widerspruch ein und bekommst es trotzdem bewilligt weil du bis dahin ja 25 bist :D

StephanK
29.03.2007, 10:57
Ich denke doch ma nicht dass du dort wegen den fehlenden Tagen bis zum 25 Geburtstag festgenagelt wirst und d.h zurück zu den eltern sollst.Ich hoffe das auch ... aber man hat schon Pferde kotzen sehen, oder?
Wenn Du's finanziell packst, auf das Alg II für eine Woche zu verzichten und es Dir nicht zu riskant ist, eine Woche ohne Krankenversicherung herumzulaufen, dann stell Deinen Alg II-Antrag eben erst an Deinem 25. Geburtstag.

lipnik
29.03.2007, 22:01
Hallo

Erst mal Danke für eure Antworten. Ich glaube nicht, dass das JobCenter sagen wird, dass ich zurück zu meinen Eltern soll, da die zum 01.06. diesen Jahres mit Genehmigung vom JobCenter in eine 2 1/2 Zimmer Wohnung ziehen und daher kein Platz mehr für mich ist.

Gibt es da keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, wann man sich frühestens Arbeitslos melden muss? Da gibt es doch was von 3 Monate vor Arbeitslosigkeit oder? Die brauchen ja auch eine gewisse Zeit, bis die den Antrag bearbeitet haben und mir darüber Antwort geben können, da finde ich es blöd, wenn ich mich erst ab 01.09. dieses Jahr Arbeitslos melden würde, da ich am 31.08. meinen letzten Praktikumstag habe.

Besser einen Monat vorher oder so oder was meint ihr? Das mit der Woche bis zu meinem 25. Geburtstag (06.09.) warten, finde ich nicht so gut, da ich dann ja halt nicht Krankenversichert wäre und dieses Risiko nicht eingehen möchte, da es ja sein könnte, dass mir grad in der unversicherten Zeit, was passiert!!! Man weiß ja nie!!!

Gruß Lipnik

Upsala
29.03.2007, 23:46
Servus Lipnik!

Da gibt es doch was von 3 Monate vor Arbeitslosigkeit oder? Ja! Bei ALG I gibts sonst eine Sperrfrist.
Außerdem solltest darauf achten das dein letztes Gehalt (ich meine noch in Erinnerung zu haben, dass dein Praktikum bezahlt wird) noch im August ausbezahlt wird. Denn ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit und wenn das Geld erst im September fließt, wird es dir als Einkommen angerechnet und du bekommst evtl. nischt für den Monat. Hast du nicht eventuell vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet und hättest Anspruch auf ALG I? Den ALG II Antrag solltest du jedenfalls rechtzeitig (4-6 Wochen vor der Bedürftigkeit)stellen, da die Bearbeitung doch einige Zeit in Anspruch nimmt.

lipnik
31.03.2007, 17:42
Hallo

Ich habe vor dem entgeltbezahlten Praktikum noch nicht gearbeitet. Musste nur einen Lehrgang nach dem anderen machen mit Pausen dazwischen. Das Praktikum dauert vom 15.09.06 bis zum 31.08.07 an, was nur 11,5 Monate sind und ich daher keinen Anspruch auf ALG1 habe. Ich bekomme immer zum 15. des darauffolgenden Monats Geld, also, wie Du schon sagtest für August zum 15. September herum.

Wie kann ich denen das beim JobCenter beibringen, dass das Geld, was ich zum 15. September herum bekomme für den August ist???

Gruß Lipnik

StephanK
31.03.2007, 18:01
Ich sehe das Problem nicht so sehr bei der direkten Finanzierung Deines Lebensunterhalts (obwohl das natürlich auch sichergestellt sein muss) als vielmehr bei der Frage, ob Deine Krankenversicherung durchgehend gewährleistet sein wird.
Wie bist Du denn derzeit krankenversichert, d.h. weisst Du, auf welcher rechtlichen Basis?

lipnik
31.03.2007, 18:05
Hallo

Ich bin durch meinen Arbeitgeber (die Person, die mir das Praktikum gab und von der ich entgeltlich bezahlt werde) krankenversichert. Also ganz normal, als wenn ich irgendwie festeingestellt wäre.

Gruß Lipnik

StephanK
31.03.2007, 19:04
OK, das heisst, Deine Krankenversicherung endet am 31.08., 24.00 Uhr. Deswegen sollte sichergestellt sein, dass Du ab 01.09., 00.00 Uhr Alg II bekommst. Das ist deswegen schwierig, weil die Bedürftigkeit immer auf den kompletten Monat bezogen betrachtet wird, Du aber am 15.09. noch den Lohn für August bekommen wirst.

Man muss da also ein bisschen "tricksen". Es gibt auch einen Weg dazu. Der führt über eine verwaltungsinterne Ausnahmeregelung in Ziffer 37.7 der Durchführungshinweise zu § 37 SGB II, die in Fällen wie Deinem Unterbrechungen vermeiden soll. Allerdings ist diese Regelung eher darauf zugeschnitten, dass Lohn in der Mitte des Monats ausgezahlt wird, für den er gedacht ist und nicht erst in der Mitte des nächsten Monats.
Es ist deswegen sinnvoll, wenn Du bereits Anfang August mit Deinem Alg II-Träger Kontakt aufnimmst, auf das Problem mit der späteren Lohnzahlung hinweist und fragst, wie sichergestellt werden kann, dass Deine Krankenversicherung ohne Unterbrechnung weiter läuft. Weise dabei am besten auf die erwähnte Regelung hin, damit die dort nicht erst "rumeiern".

lipnik
01.04.2007, 21:37
Ich denke, dass ich am besten 1-2 Monate vor Beendigung des Praktikums den ALG-Antrag ausfülle, damit ich ab 01.09. ALG2 bekomme. Das mit dem Geld, was ich Mitte September für August bekomme, werde ich vorher regeln, in dem ich am besten persönlich beim JobCenter vorspreche.

Aber bis dahin dauert es ja noch, vielleicht kann ich auch da bleiben, wo ich das Praktikum mache oder habe bis dahin eine andere Stelle gefunden.

Gruß Lipnik

Upsala
01.04.2007, 22:05
Servus Lipnik!

Das mit dem Geld, was ich Mitte September für August bekomme, werde ich vorher regeln, in dem ich am besten persönlich beim JobCenter vorspreche. Das lässt sich mit der ARGE/Jobcenter nicht regeln. Das Geld wird in dem Monat angerechnet in dem es zufließt und auf deinem Konto ankommt. Das heißt du wärest im September nicht bedürftig, oder wenigstens nicht so sehr. Da solltest du eher mal mit deinem Arbeitgeber reden, ob der das Geld, ob des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb, nicht noch im August überweisen kann.

lipnik
03.04.2007, 22:25
Hi Stupido

Ich glaub nicht, dass mir mein Arbeitgeber das Geld für August schon im August überweisen kann, da diese Frage schon mal gestellt wurde, warum das Geld erst zum 15. des Folgemonats überwiesen wird und nicht zu Ende des Monats.

Da wurde gesagt, dass die Mitarbeiter ihr Geld auch zum 15. des Folgemonats bekommen würden und sie Bearbeitungszeit bräuchten, um alle Daten für jeden Mitarbeiter zu sammeln und dann das Gehalt ausrechnen zu können oder sowas ähnliches.

Gruß Lipnik

Upsala
03.04.2007, 23:11
Servus Lipnik!

Versuch es doch wenigstens! Es ist doch dein Geld und das erfordert deinen Einsatz! Wie willst du jemals an eine Gehaltserhöhung kommen, wenn du gleich sagst, die anderen haben auch keine bekommen, also versuch ich es erst gar nicht.:(

Betroffener
03.04.2007, 23:37
@lipnik,

Ich glaub nicht, dass mir mein Arbeitgeber das Geld für August schon im August überweisen kann, da diese Frage schon mal gestellt wurde, warum das Geld erst zum 15. des Folgemonats überwiesen wird und nicht zu Ende des Monats.

Ich meine, das ist schlicht und einfach ein zinsloser Kredit, den sich der Arbeitgeber da heraus nimmt - was solange funktioniert, wie sich keiner konkret darüber aufregt (wenn es nicht vertraglich vereinbart ist).

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen zu Ultimo abgeführt werden (bzw. werden anhand der Arbeitgebermeldungen abgebucht).

Damit stehen dann aber auch sämtliche das Gehalt betreffenden Parameter fest.

Wenn der Arbeitgeber nun abwarten möchte, bis seine Kunden zumindest teilweise bei ihm bezahlt haben, bevor er die Mitarbeiter auszahlt, ist das zwar sicher nachvollziehbar bezüglich der Einsparung möglicher Kontokorrentzinsen, aber nicht unbedingt rechtens. Auch ist irgendwo (ich weiss aber nicht wo) definiert, wann Löhne und Gehälter auszuzahlen sind.

Ansonsten gilt das, was der Stephan gleich als erster geantwortet hat.