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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegfahren in den Ferien von EEJ


Stella.Maris
29.03.2007, 08:29
Hallo,

ich habe folgende Frage und möchte mich auch hiermit gleich vorstellen :-P

ich bin seit Janaur in einem EEJ in einer Schule. Nun ist es so, dass ich logischerweise (nach Absprache mit der Einsatzstelle)
meine mir laut Vereinbarung zustehenden 2 Tage Urlaub pro Monat wenn, dann in den Schulferien nehme.

Auch lege ich somit auch meine anderen Termine wie Arzttermine und meinen kommenden Umzug in die Schulferien.

Ab nächster Woche sind also in NRW die Osterferien die ich mir natürlich mit Terminen vollgepackt habe, da ich wie gesagt mich in einem Umzug befinde sowie mit einer Wohnungsauflösung für ein kürzlich verstorbenes Familienmitglied beschäftigt bin.

Dazu habe ich mir bereits für die nächste Woche ein Bahnticket gekauft (ich musste es frühzeitig buchen um von den Vergünstigungen profitieren und es mir damit leisten zu können ) und beabsichtige noch für 3 Tage meinen Freund zu besuchen, der leider 300 km weit weg arbeitet und den ich auch nur in den Ferien besuchen kann.

Vorher war das ja recht einfach, da ich bei der ARGE meinen jeweiligen "Urlaub" angeben konnte, jetzt habe ich ein kleines Problem.

Als ich gestern nach Hause kam fand ich einen Brief von meinem Träger der Massnahme vor (meine freien Tage ect. habe ich übrigens bisher ausschliesslich mit meiner Einsatzstelle, also der Schule besprechen müssen) in welchem mir mitgeteilt wurde dass ich für einen festen Termin in einem sogenannten Bewerberbüro "gebucht" sei und in meinen Osterfreien nächsten Dienstag, also in 6 Tagen dort um 8.00 auftauchen solle, ansonsten werde man mein Nichterscheinen der ARGE melden.

Es steht allerdings auch darin, dass ich mit einem triftigen Grund den Termin verschieben könne, nun meine Frage, ich gehe davon aus dass diesem Träger (der wirklich unter aller Kanone ist, aber das wäre nun ein eigenes Thema) meine persönlichen Gründe nicht als triftig reichen werden, die haben sich schon "angestellt" als ich um eine Woche Pause für Erledigungen wegen der Beerdigung die ich im Februar zu regeln hatte bat und ich musste mich dafür dann krankschreiben lassen.

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass es mich sauer machen würde meine geplante Kurz-Reise nicht antreten zu können um an einem Tag mal wieder Bewerbungstraining zu machen (was in meinem Fall wirklich ein Witz ist, da ich a) genug Bewerbungen zur Hand habe, b) weiss wie ich mich in meinem Beruf zu bewerben habe und dazu c) auf eine Weiterbildung warte da ich im IT-Bereich keine Chance habe eine Arbeit zu bekommen ohne auf die neuen Programme geschult zu werden).

Auch hat mir niemand am Anfang erklärt wie diese Massnahme im Gesamten ablaufen wird, sprich dass ich damit rechnen muss auch von dem Träger Termine in den Schulferien zu erhalten, war mir neu und ich absolut nicht drauf eingestellt. So bin ich davon ausgegangen alles richtig zu machen wenn ich meine Termine in die Schulferien lege.

Das verlorene Geld der Bahntickets wäre der andere ganz grosse Ärger für mich.

Hat irgendjemand vielleicht einen Rat für mich wie ich nun vorgehen könnte/sollte ?

Ich habe mittlerweile schon Angstzustände wenn ich mich mit diesem Träger auseinandersetzen muss, was eigentlich schade ist, denn mein EEJ an der Schule macht mir sogar richtiggehend Spass, auch wenn er auf lange Sicht so gar nichts bringt leider.

Nur der Träger darüber macht mir Sorgen zumal ich an einer chronischen Krankheit leide, die es mir nicht oft leichter macht, ich wühle mich halt so dadurch seit Wochen nun. Denn ich hatte die Hoffnung durch den EEJ ein einigermassen "normalen" Tagesalltag zu bekommen der mir auch gut tut in meiner Erkrankung, aber ich dachte nicht mit einem Gefühl der Gefangenschaft zu tauschen oder gar Angst bekommen zu müssen.

Kann ich mich irgendwie gegen den kurzfristigen Termin "wehren" ohne Sanktionen von der ARGE zu erwarten ?

Mich macht es verrückt hin-und-hergeschoben zu werden, von Träger zu ARGE und wieder zurück, dazwischen noch die Einsatzstelle, ich weiss so langsam nicht mehr was richtig/falsch ist und wo mir der Kopf steht.

Ich freue mich auf Antworten und sage schonmal Danke dafür :)

Liebe Grüße,
Stella :confused:

fragi
29.03.2007, 11:53
Hallo Stella,

hast du denn deinen Urlaub schon beantragt (also hast du was schriftliches), oder hast du erst alles geplannt und willst noch Urlaub beantragen?

Steiger
29.03.2007, 12:31
Hallo,
ich glaube, da stehen die karten ganz schlecht, da die arge eigentlich über allem steht und die diesen termin nicht verschieben werden beim massnahmeträger, da muss man schon triftige gründe vorweisen, da die ansonsten beim kürzen der leistung ganz schnell sind
ansonsten kann man als 1€-jobber im urlaub auch wegfahren
oder ist da was schief gelaufen, denn wenn man den urlaub angibt bei der arge können die doch einem kein bewerbungstraining reindrücken?

Stella.Maris
29.03.2007, 15:45
Hallo ihr beiden,

danke erstmal für die Antworten, ja ich habe das Problem dass ich mich da auf falsche Informationen verlassen hatte. Die vom Träger und der ARGE sagten ich müsse Urlaubstage ausschliesslich mit der Einsatzstelle planen, da diese nun zuständig seien.

Ich habe das (blöderweise im Nachhinein gesehen) geglaubt, mir natürlich auch nichts schriftlich geben lassen, sondern bin davon ausgegangen dass Schulferien automatisch als Ferien gelten und dann alle Termine in diese gelegt.

Ich Trottel. :-x:-x

So wie ich das sehe, wird mir nichts anderes übrig bleiben als für meinen Fehler zu bezahlen und daraus zu lernen.

Wo beantrage ich nun also an der richtigen Stelle Urlaubstage, ich müsste einen Tag für die Beerdigung sowie einen für meinen Umzug im Mai beantragen.

Puh, ich blicke bald gar nicht mehr durch...

Danke und ganz lieben Gruß,
Stella :patsch:

fragi
30.03.2007, 05:45
ja ich habe das Problem dass ich mich da auf falsche Informationen verlassen hatte. Die vom Träger und der ARGE sagten ich müsse Urlaubstage ausschliesslich mit der Einsatzstelle planen, da diese nun zuständig seien.

Normal ja, da dir die Einsatzstelle ja auch den Urlaub gewährt. Du musst diese aber auch der ARGE und dem Maßnahmenträger früh genug anzeigen.

Tust du dies natürlich nicht, können sie dich wo die Zeit wo du in der Einsatzstelle "abkömmlich" bist, für weitere Maßnahmen einspannen.

einsamer Wolf
30.03.2007, 13:22
Hallo

Wie wäre es wenn du mal mit deinem Sachbearbeiter/in bei der ARGE redest, vielleicht lässt sich ja da noch irgendwas regeln damit du trotzdem deinen Urlaub machen kannst!
:)

Upsala
30.03.2007, 21:53
Ich grübel da schon etwas länger drüber und komme eigentlich nicht so ganz klar damit, dass man dir in deiner Urlaubszeit eine neue Maßnahme reindrücken will.
Du hast einen Urlaubsanspruch, so stehts in § 16 Abs. 3 SGB II, wo auf das Bundesurlaubsgesetz verwiesen wird. Damit hast du einen gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Arbeitstagen Urlaub im Jahr und bei einem sechsmonatigen 1 Euro Job macht das 12 Arbeitstage bei 6 Werktagen, inkl. Samstag.
Dort heißt es auch § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt. Da du das aber mit deiner Einsatzstelle abgesprochen hast und die Maßnahme, jetzt zusätzlich reinkommt, denke ich solltest du mal etwas hartnäckiger an deine Rechte denken. Das betrifft auch Arztbesuche, die du genauso gut während der Arbeitszeit machen kannst und bei Todesfällen im engeren Verwandtenkreis und auch für den Umzug gibt es normalerweise Sonderurlaub.:mymind: