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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Keine Sperrzeit ohne Beweis für Pflichtverstoß


Forumadmin
29.03.2007, 11:47
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Sozialgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 26.01.07
Aktenzeichen: S 8 AL 11/06

Kernaussage:
Die Arbeitsagentur darf nur dann eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängen, wenn es Beweise dafür gibt, dass der Arbeitslose seinen früheren Arbeitsplatz grob fahrlässig oder vorsätzlich gefährdet hat. Das kann die Arbeitsagentur nicht allein dadurch beweisen, dass der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess unterlegen ist, der sich gegen eine sog. Verdachtskündigung richtete, weil für eine solche Kündigung schon der Verdacht eines schweren Pflichtverstoßes ausreicht, während eine grobe Fahrlässigkeit damit noch nicht bewiesen ist.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=64116&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Sie ist von der Arbeitsagentur angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.
Das Berufungsverfahren ist derzeit beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen L 9 AL 17/07 anhängig.