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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in gleichen LK nicht erlaubt


florian-18
29.03.2007, 15:35
MIr stellt sich folgende Problem:

Ich wohne zur Zeit im LK Kassel und beziehe aber da ich nicht in der Stadt Kassel lebe ALG 2 aus Hofgeismar. Hofgeismar gehoert auch zum LK Kassel. Nun muss ich umziehen, da die jetzige Wohnung zu teuer ist KM 413 Euro + 80 Euro NK. Bisher habe ich mit meiner Freundin und ihren Schwiegereltern in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt, doch nun muss ich ausziehen, da diese ins Ausland gegangen sind und mich einfach hier gelassen haben. Fuer mich als ALG 2 empfaenger ist diese Wohnung nicht tragbar und deswegen habe ich eine ANGEMESSENE wohnung in der Stadt Kassel gefunden. Als ich diese jedoch dem AA vorgelegt habe, meinten die zu mir ich muesse mir im LK eine Wohnung suchen.

Ich finde es ungerecht, da es doch im grunde genommen egal ist ob ich nun in der Stadt Kassel wohne oder im Landkreis. Und solange ich eine "angemessene" Wohnung gefunden habe die nicht teuer ist, wo ist das Problem? Koennt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich weiss leider keinen Rat.

:( :( :(

StephanK
29.03.2007, 17:29
:welcome: Florian,
das Problem liegt darin, dass die Stadt Kassel nicht zum Landkreis Kassel gehört, sondern "ihr eigen Ding" ist. Eine angemessene Wohnung in Karlshafen z.B. würde Dir problemlos genehmigt werden, weil Du dann innerhalb des Landkreises bliebest. Indem Du in die Stadt Kassel ziehen willst, willst Du auch den Zuständigkeitsbereich Deiner ARGE verlassen, die zwar in Kassel ihren Sitz hat, aber für das Stadtgebiet selbst gar nicht zuständig ist. (Schwer zu verstehen, ich weiss... :roll: )

Aber diese Zuständigkeitssachen ändern nix daran, dass Dein Umzug dann erforderlich (das "Zauberwort") ist, wenn Du von der ARGE aufgefordert wurdest, Deine Kosten der Unterkunft zu senken, z.B. in dem Du Dir eine billigere Wohnung suchst. Ich weiss nicht, ob das geschehen ist oder ob Du das nicht abwarten wolltest und von Dir aus mit Wohnungssuche aktiv geworden bist.

Wenn jedenfalls der Umzug erforderlich ist, kannst Du Dir eine Wohnung suchen wo Du willst. Deine Landkreis-ARGE hat kein Recht, Dich auf den Landkreis sozusagen festzunageln.

Das blöde an Deiner Situation ist natürlich, dass Du nicht die Zeit hast, lange mit der Landkreis-ARGE herumzustreiten. Du könntest sie durch das Sozialgericht dazu verpflichten lassen, die Zusicherung zur Kostenübernahme der neuen Wohnung zu erteilen, aber bis das "durch" ist, ist die angepeilte Wohnung längst an jemand anderen vermietet.Also bleibt eigentlich nur, "auf eigene Kappe" umzuziehen (wenn Du das alleine finanziell packst) und diesen Streit danach auszufechten.

Die "18" in Deinem nick steht nicht für Dein Alter, oder?

florian-18
29.03.2007, 20:34
Erstens nein die 18 steht nicht fuer mein alter. Hat mit meiner mail adresse gepasst. :razz:

Danke fuer die schnelle hilfe. Nun ich MUSS bzw. wurde tatsaechlich aufgefordert umzuziehen.

Mit dem Sozialgericht habe ich auch so meine erfahrung. Waere nicht das erste mal dass ich die AA verklage. :-P

Aber ncohmals danke.

Ciao Flo