Alex1980
29.03.2007, 18:08
Hallo,
es kam heute ins Haus geflattert:
ein Änderungsbescheid, der folgendes enthält:
für Sie werden Leistungen..blabla
Was die Bezieherin von ALG2 stutzig und ärgerlich macht, ist die Anrechnung von nicht zu erwartendem Einkommen.
Regelmäßig wurde bisher schon immer ein nicht vorhandener EInkommensbetrag abgezogen, mit der Rückerstattung lässt man sich seitens der ArGe schön viel Zeit.
Diesen Monat kam z.B. die Nachberechnung für Januar.
Nun geht die ArGe davon aus, dass die Bezieherin (die Ende Februar/Anfang März 2 Wochen Vollzeit bei einer Zeitarbeitsfirma untergekommen war, ein Einkommen haben wird, mit dem absolut nicht zu rechnen ist. Im Klartext sieht das so aus, dass sie nichteinmal genug haben wird, um Ihren Mietanteil zu zahlen, bis am 15. des Monats ein Betrag vom AG eingeht, der dann aber auch noch viel niedriger sein wird, als der bei der Anrechnung angenommen wurde.
Das Tollste ist jedoch, dass die Herrschaften von der ArGe davon ausgehen, dass dieses (viel zu hoch angesetzte) Einkommen trotz der schriftlichen Erklärung der Bezieherin, dass der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, auch in Zukunft anzusetzen ist.
D.H. auch wenn KEIN Einkommen zu erwarten ist, weil nunmal keine Tätigkeit ausgeübt wird, wird dann in Zukunft schonmal vorsorglich Einkommen angerechnet, obwohl es offensichtlich ist, dass dieses nicht erzielt werden wird, sofern sich an der Arbeitslosigkeit nichts ändert.
Heißt mal wieder Widerspruch, oder?
So langsam sollte man denen mal einheizen, sieht mal wieder aus, als ob es echt was persönliches ist.
es kam heute ins Haus geflattert:
ein Änderungsbescheid, der folgendes enthält:
für Sie werden Leistungen..blabla
Was die Bezieherin von ALG2 stutzig und ärgerlich macht, ist die Anrechnung von nicht zu erwartendem Einkommen.
Regelmäßig wurde bisher schon immer ein nicht vorhandener EInkommensbetrag abgezogen, mit der Rückerstattung lässt man sich seitens der ArGe schön viel Zeit.
Diesen Monat kam z.B. die Nachberechnung für Januar.
Nun geht die ArGe davon aus, dass die Bezieherin (die Ende Februar/Anfang März 2 Wochen Vollzeit bei einer Zeitarbeitsfirma untergekommen war, ein Einkommen haben wird, mit dem absolut nicht zu rechnen ist. Im Klartext sieht das so aus, dass sie nichteinmal genug haben wird, um Ihren Mietanteil zu zahlen, bis am 15. des Monats ein Betrag vom AG eingeht, der dann aber auch noch viel niedriger sein wird, als der bei der Anrechnung angenommen wurde.
Das Tollste ist jedoch, dass die Herrschaften von der ArGe davon ausgehen, dass dieses (viel zu hoch angesetzte) Einkommen trotz der schriftlichen Erklärung der Bezieherin, dass der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, auch in Zukunft anzusetzen ist.
D.H. auch wenn KEIN Einkommen zu erwarten ist, weil nunmal keine Tätigkeit ausgeübt wird, wird dann in Zukunft schonmal vorsorglich Einkommen angerechnet, obwohl es offensichtlich ist, dass dieses nicht erzielt werden wird, sofern sich an der Arbeitslosigkeit nichts ändert.
Heißt mal wieder Widerspruch, oder?
So langsam sollte man denen mal einheizen, sieht mal wieder aus, als ob es echt was persönliches ist.